beA – Das besondere elektronische Anwaltspostfach

beA-Kartentausch: Zurücksetzen des Postfaches

Ist die alte beA-Karte nicht mehr gültig, die neue beA-Karte aber noch nicht im beA hinterlegt, ist eine Zurücksetzung des Postfaches erforderlich, damit anschließend erneut eine Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte durchgeführt werden kann. Achtung: Die Neuregistrierung erfordert die neue beA-Karte und die dazugehörige PIN. Liegen Karte und PIN noch nicht vor, sollte das Postfach noch nicht zurückgesetzt werden, weil dann etwaige andere Berechtigte ebenfalls keinen Zugriff mehr auf das Postfach haben!

Liegen die neue beA-Karte und der zugehörige PIN-Brief vor, wenden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich zur Vorbereitung der Rücksetzung bitte per E-Mail an den beA-Anwendersupport unter der folgenden Adresse: servicedesk@beasupport.de

Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,
  • den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen gut telefonisch erreichbar ist und
  • den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (Die Antwort selbst bitte NIEMALS per E-Mail übermitteln!).

Sobald die Mail beim beA-Anwendersupport eigegangen ist, erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine automatische Bestätigung mit einer Ticketnummer.

Wichtig: Die Tickets werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es ist nicht erforderlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich mehrfach an den beA-Support, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Rechtsanwaltskammern oder die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wenden und auf die Dringlichkeit der Bearbeitung hinweisen. Bei jeder erneuten Anfrage wird ein neues Ticket vergeben, was die Bearbeitungszeit für alle Nutzerinnen und Nutzer verlängert.

Bitte denken Sie auch daran, nach der Hinterlegung der neuen Karte diese auch vollständig zu berechtigen. Anderenfalls können Sie sich zwar in Ihrem beA anmelden, Nachrichten können aber nicht geöffnet, erstellt oder versandt werden. Sollte dieses Fehlerbild bei Ihnen auftreten, wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter der E-Mail-Adresse
servicedesk@beasupport.de. Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,
  • den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen gut telefonisch erreichbar ist und
  • den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (Die Antwort selbst bitte NIEMALS per E-Mail übermitteln!).

Linksammlung

Informationen zum beA

Startseite des beA  www.bea-brak.de

Bestellung der beA-Karte bea.bnotk.de

beA-Support: https://portal.beasupport.de/external/c/supportwegweiser

                        Telefon:             030-21787017

                         E-Mail:               servicedesk@beasupport.de

Identifizierungsverfahren für die beA-Signaturkarten

beA-Newsletter www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/anmeldung-newsletter/anmeldung-bea-newsletter/

Störungsdokumentation zum beA

Störungsmeldungen zum EGVPNewsletter

beA: 31.12.2022 – Signaturzertifikate auf Karten der ersten Generation verlieren Gültigkeit

Wir weisen erneut darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Auch Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer und Anbieter von Kanzleisoftware […]

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beA-Kartentausch: Anmeldung am beA mit alter Karte bis 18. März 2023 möglich

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA über den 31.12.2022 hinaus bis zum 18.03.2023 verlängert werden konnte. Dies bedeutet, […]

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beA-Kartentausch_Hinweise der Zertifizierungsstelle bei Problemen

Im Rahmen des beA-Kartentausch versandte die Bundesnotarkammer (BNotK) bis zum 10.11.2022 alle Austauschkarten. Wichtig ist, nach Erhalt der neuen Karten dies zu bestätigen, damit auch der PIN-Brief versandt werden kann. […]

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beA: Umstellung auf Fernsignatur – wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Die BRAK informiert gemeinsam mit dem Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. über die Umstellung der beA-Signaturkarten auf die Fernsignatur zum 31.12.2022, insbesondere zu den Auswirkungen auf die Kanzleisoftware. wichtige Informationen […]

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beA: Supportanfragen aufgrund Kartentauschs und Fernsignatur

Aufgrund des bis zum Jahresende umzusetzenden Tauschs der beA-Karten und Umstellung auf Fernsignatur häufen sich aktuell die Support-Anfragen bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) und die Wartezeiten sind sehr lang. […]

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Neue beA-Version am 10. November 2022: Anpassung bei der Prüfung von Sonderzeichen

Am Donnerstag, dem 10.11.2022, wird die BRAK eine neue Version der beA-Webanwendung in Betrieb nehmen. Mit dieser Version wird die Prüfung der verwendeten Sonderzeichen an die Vorgaben der Justiz angepasst […]

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Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften

Empfehlung von BRAK und DAV: Schriftsätze sollten qualifiziert elektronisch signiert werden Gemäß § 130a Abs. 4 ZPO und den Parallelvorschriften in den übrigen Verfahrensordnungen stellt auch das beA einer zugelassenen […]

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beA-Kartentausch: wichtige Frist 08. September 2022 zur Sicherung des beA-Zugangs

Die Bundesnotarkammer versendet aktuell neue beA-Karten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Betroffen ist die 1. Kartengeneration, die im Jahr 2015 erstellt wurde. Aus technischen Gründen haben die beA-Karten nur eine befristete […]

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beA: neue Funktionen mit dem Release 3.13

In der Nacht vom 27. auf den 28.06.2022 installierte Wesroc das Release 3.13 der beA-Webanwendung. Die neuen Funktionen finden Sie auch im Sondernewsletter 8/2022 vom 22.06.2022. Diese sowie die Liste […]

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Austausch der beA-Karten wegen bevorstehenden Ablaufs der Gültigkeit

Ein Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer macht einen Austausch der bislang ausgegebeben beA-Karten erforderlich. In einem Schreiben vom 09.05.2022 informierte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) über das weitere Verfahren. Das Schreiben […]

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