WLAN-Zugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an Sächsischen Gerichten

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung informierte uns darüber, dass am Landgericht Görlitz, an den Amtsgerichten Auerbach, Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Pirna, Plauen, Weißwasser und Zittau, an allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit (Ausnahme Sozialgericht Chemnitz) und der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ausnahme Verwaltungsgericht Chemnitz) ein WLAN-Gastzugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung steht.

Das Gast-WLAN wird an diesen Gerichten mittels eines Gastzugangs über ein Vouchersystem zur Verfügung gestellt. Gastnutzerinnen und Gastnutzer erhalten dabei von den jeweiligen Justizbediensteten nach einer Belehrung über die entsprechenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für maximal sieben Tage einen Voucher, über den ein direkter Internetzugriff möglich ist. Gastnutzer und Gastnutzerinnen werden auf ein Portal umgeleitet, auf dem sie sich mit den Zugangsdaten des Vouchers anmelden können. Pro Gastzugang können bis zu fünf Endgeräte freigeschaltet werden. Bitte wenden Sie sich an die Justizbediensteten vor Ort, um einen entsprechenden Voucher zu erhalten.

Derzeit werde im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung geprüft, ob anstelle des Vouchersystems eine nutzerfreundlichere Bereitstellungsoption eingesetzt werden kann. Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald uns weitere Informationen dazu vorliegen.

Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht in Teilzeit (20 Stunden)

Wir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Fachanwaltskanzlei mit 3 Berufsträgern mit Sitz in Leipzig direkt am Augustusplatz und suchen Verstärkung für unser Anwaltsteam.

Ein bereits erworbener Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht ist vom Vorteil, aber keine Bedingung.

Vorhandene Kenntnisse im Arbeitsrecht setzen wir voraus.

Auf Wunsch kann die Tätigkeit im Homeoffice und hybrid ausgeübt werden.

Wir bieten:
– leistungsgerechte Vergütung
– steuerfreier Sachbezug (50,00 EUR-Pauschale)
– flexible Arbeitszeiten
– Gesundheitsleistungen
– kostenlose Getränkeauswahl
– Übernahme von Fortbildungskosten
– Jobticket oder kostenloser Parkplatz im Augustusplatz
– Kanzlei mitten in der City mit guter Verkehrsanbindung
– freundliche und kollegiale Arbeitsatmosphäre mit moderner Büroausstattung

Bewerbung bitte ausschließlich per E-Mail an mail@ra-boettcher.biz

eingestellt am 05.01.2024

Zulassung weiterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens angekündigt, §§ 165 Abs. 2, 168 Abs. 2 BRAO.

Die Wahl durch den Wahlausschuss des BGH findet gemäß § 166 Abs. 1, 2 BRAO auf Grund von Vorschlagslisten statt, die

1. die Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern,

2. die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof,

einreichen können.

Die Vorstände der Rechtsanwaltskammern haben gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6 BRAO die Aufgabe, der BRAK die Vorschläge vorzulegen.

Gemäß § 166 Abs. 3 BRAO kann in die Vorschlagsliste nur aufgenommen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Ferner dürfen keine Zulassungshindernisse (§ 170 Abs. 2 i.V.m. § 10 BRAO) vorliegen. Darüber hinaus wird folgendes Anforderungsprofil gestellt:

  • weit überdurchschnittliche Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts mit der Bereitschaft, sich in bisher nicht vertieft bearbeitete Rechtsmaterien einzuarbeiten;
  • besondere, mehrjährige praktische forensische Erfahrung insbesondere in der Rechtsmittelinstanz;
  • Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten;
  • Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Beurteilung der Rechtsfälle;
  • Fähigkeit zu hervorragender schriftlicher und mündlicher Darstellung;
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz;
  • hohe soziale Kompetenz;
  • ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu einer sachgerechten und effizienten Organisation der Arbeitsabläufe.

Der Antrag muss an das Bundesministerium der Justiz gerichtet sein und aussagekräftige Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamina, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten) enthalten.

Sofern Sie eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof anstreben, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung bis einschließlich

10. Dezember 2023

bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, einreichen.

 

Programm Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2023 in Dresden – Anmeldefrist verlängert

– For the Englisch version, please see below –

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer veranstalten am 03. und 04. November 2023 in Dresden das Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum zum Thema:

„Digitalisierung als Chance für die Zukunft der Anwaltschaft“.

Wir freuen uns auf spannende Vorträge von Herrn Dirk Hartung (Hamburg), Rechtsanwalt Tomáš Plíhal (Pilsen), Rechtsanwalt Peter Hense (Leipzig) und Rechtsanwalt Dominik Okenica (Bratislava). Alle Vorträge werden simultan auf Deutsch oder Tschechisch übersetzt. Das detaillierte Programm finden sie hier und unten anbei.

Wir laden alle interessierten Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Teilnahme ein. Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldung bis zum 13.10.2023 per E-Mail an Frau Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de.

 

The Bar Associations of Bamberg and Saxony as well as the Czech and Slovak Bar Associations will organize the German-Czech-Slovak Lawyers Forum on 03 and 04 November 2023 in Dresden on the topic:

„Digitalization as an opportunity for the future of the legal profession“.

We are looking forward to exciting presentations by Mr. Dirk Hartung (Hamburg), attorney Tomáš Plíhal (Pilsen), attorney Peter Hense (Leipzig) and attorney Dominik Okenica (Bratislava). All presentations will be simultaneously translated into German or Czech. You can find the detailed program here and below.

We would like to invite all interested colleagues to participate. Please send your registration by e-mail to Ms. Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de until 13.10.2023.

 

Anmeldeformular

Registration form

Programm

Program (english)

Dringender Appell: Schutz für den Rechtsstaat in Israel!

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen einem Appell der Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Deutschen Richterbund angeschlossen. Die unterzeichnenden Organisationen sind angesichts der aktuellen Entwicklungen in Israel in großer Sorge um den Fortbestand des Rechtsstaates und der Demokratie und appellieren an den Erhalt rechtsstaatlicher Strukturen in Israel.

Der Appel wird dem Bundesministerium der Justiz, dem Auswärtigen Amt und der israelischen Botschaft übermittelt. Den Appell sowie die Liste der unterstützenden Verbände und Organisationen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.

Erinnerung Anmeldung Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2023 in Dresden

– For the Englisch version, please see below –

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer veranstalten am 03. und 04. November 2023 in Dresden das Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum zum Thema:

„Digitalisierung als Chance für die Zukunft der Anwaltschaft“.

Wir freuen uns auf spannende Vorträge von Kolleginnen und Kollegen aus Tschechien, der Slowakei und Deutschland. Alle Vorträge werden simultan auf Deutsch oder Tschechisch übersetzt. Erste Informationen zum Programm können Sie dem unten anliegenden Anmeldeformular (deutsch und englisch) entnehmen. Das detaillierte Programm werden wir zeitnah veröffentlichen.

Wir laden alle interessierten Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Teilnahme ein. Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldung bis zum 05.10.2023 per E-Mail an Frau Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de.

 

 

The Bar Associations of Bamberg and Saxony as well as the Czech and Slovak Bar Associations will organize the German-Czech-Slovak Lawyers Forum on 03 and 04 November 2023 in Dresden on the topic:

„Digitalization as an opportunity for the future of the legal profession“.

We are looking forward to exciting presentations by colleagues from the Czech Republic, Slovakia and Germany. All presentations will be simultaneously translated into German or Czech. First informations about the program can be found in the registration form (German and English) attached below. The detailed program will be published soon.

We would like to invite all interested colleagues to participate. Please send your registration by e-mail to Ms. Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de until 05.10.2023.

 

Anmeldeformular

Registration form

beA: BRAK warnt vor Phishing-Mails

Die Bundesrechtsanwaltskammer informierte darüber, dass derzeit Phishing-Mails im Umlauf sind, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind.

Zu erkennen sind solche betrügerischen Mails zumeist an folgenden Auffälligkeiten:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal.
  • In dem der BRAK bekannt gewordenen Fall ist ein Logo der Bundesrechtsanwaltskammer, ein Balken mit Inschrift „Informationen zu Ihrem Postfach“ und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten.
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails. Im bekannt gewordenen Fall z.B. „Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach…“.
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch. Im bekannt gewordenen Fall weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich vom beA-System versandten E-Mail-Benachrichtigungen niemals im html-Format versandt werden und somit bspw. kein Logo der Bundesrechtsanwaltskammer beinhalten!

In einer solchen E-Mail sollten Sie bitte keinesfalls die enthaltenen Links anklicken!

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:

  • Der Betreff lautet „Eingang einer Nachricht“ oder „Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab“.
  • Der Absender lautet „noreply@bea-brak.de„.
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

Hier sehen Sie ein Beispiel einer E-Mail-Benachrichtigung zu einem Eingang einer Nachricht im beA, die tatsächlich aus dem beA-System übermittelt wurde. Gelb markiert sind Daten und Links, die systemseitig und korrekt in dieser E-Mail enthalten sind:

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2023 in Dresden

– For the Englisch version, please see below –

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer veranstalten am 03. und 04. November 2023 in Dresden das Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum zum Thema:

„Digitalisierung als Chance für die Zukunft der Anwaltschaft“.

Wir freuen uns auf spannende Vorträge von Kolleginnen und Kollegen aus Tschechien, der Slowakei und Deutschland. Alle Vorträge werden simultan auf Deutsch oder Tschechisch übersetzt. Erste Informationen zum Programm können Sie dem unten anliegenden Anmeldeformular (deutsch und englisch) entnehmen. Das detaillierte Programm werden wir zeitnah veröffentlichen.

Wir laden alle interessierten Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Teilnahme ein. Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldung bis zum 05.10.2023 per E-Mail an Frau Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de.

 

 

The Bar Associations of Bamberg and Saxony as well as the Czech and Slovak Bar Associations will organize the German-Czech-Slovak Lawyers Forum on 03 and 04 November 2023 in Dresden on the topic:

„Digitalization as an opportunity for the future of the legal profession“.

We are looking forward to exciting presentations by colleagues from the Czech Republic, Slovakia and Germany. All presentations will be simultaneously translated into German or Czech. First informations about the program can be found in the registration form (German and English) attached below. The detailed program will be published soon.

We would like to invite all interested colleagues to participate. Please send your registration by e-mail to Ms. Eva Vogel, eva.vogel@rak-sachsen.de until 05.10.2023.

 

Anmeldeformular

Registration form

Kurzvortrag des BMAS am 27.04.2023 zum Neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Opferentschädigung, kennen ihr Recht aber oft nicht. Sie kontaktieren aber Rechtsanwält*innen, etwa wegen einer Nebenklage, um Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen oder weil sie wegen der Tat Hilfe aus dem Sozialsystem benötigen (zum Beispiel, wenn die Tat zu einer Behinderung geführt hat). Es ist daher wichtig, dass Anwält*innen ihre Mandanten über deren potenzielle Ansprüche auf Opferentschädigung informieren.

Daher möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. R. einer kostenfreien, digitalen Veranstaltung am 27.04.2023 von 10 bis 12 Uhr über das Recht der Sozialen Entschädigung informieren. Näheres und den Zugang zu den Einwahldaten entnehmen Sie der Einladung des BMAS.

beA: 31.12.2022 – Signaturzertifikate auf Karten der ersten Generation verlieren Gültigkeit

Wir weisen erneut darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Auch Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer und Anbieter von Kanzleisoftware hatten in den letzten Monaten in zahlreichen Veröffentlichungen darauf hingewiesen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich noch nicht um ein Folgezertifikat oder eine anderweitige Signiermöglichkeit bemüht haben, bitten wir, dies unverzüglich zu tun.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-Newsletter der BRAK.

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