Für Bürger

In vielen Lebensbereichen ist die Fachkenntnis eines Rechtsanwalts heute kaum mehr verzichtbar. Ob im Geschäftsleben oder ganz privat – immer öfter erlebt man Situationen, in denen man sich im sprichwörtlichen „Paragraphendschungel“ nicht mehr zurechtfindet. Die Unterstützung durch einen unabhängigen Rechtsberater und verschwiegenen Interessenvertreter ist dann meist ratsam, bisweilen sogar unabdingbar. Damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch zu Ihrem Recht kommen.

Der Anwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er übt einen freien Beruf aus. Dem Anwalt obliegt die Interessenvertretung seines Mandanten. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber Gerichten und Behörden hat er ein Aussageverweigerungsrecht. Für seine berufliche Tätigkeit ist jeder Rechtsanwalt haftpflichtversichert (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro).

Das anwaltliche Berufsrecht legt dem Anwalt besondere Pflichten auf, die der Erfüllung seiner Aufgaben und seiner besonderen Stellung als Organ der Rechtspflege dienen. Die Rechtsanwaltskammer überwacht die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten.

Bei rechtlichen Problemen ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Denn bevor Ihnen etwa eine Klage zugestellt wird, kann sich Ihr Anwalt schon im außergerichtlichen Bereich für Ihre Interessen einsetzen und möglicherweise einen teuren Prozess vermeiden.

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht die Beratung der Mandanten. Unter anderem bietet ein Rechtsanwalt:

  • individuelle Rechtsberatung
  • Gestaltung von Verträgen, Erklärungen, Testamenten u. ä.
  • Erstellung von Gutachten zur Rechtslage in einem bestimmten Fall
  • Vertretung gegenüber Dritten (z. B. Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw.)
  • Vertretung vor allen Gerichten
  • Übernahme von Strafverteidigungen
  • Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
  • Tätigkeit als Mediator

Weil die Materie des Rechts sehr vielfältig ist, haben sich viele Anwälte auf bestimmte Gebiete spezialisiert um ihre Mandanten optimal beraten zu können. Meist sind das Tätigkeitsgebiete, wie z.B. Erb-, Miet-, Familien-, Verkehrs- oder Arbeitsrecht. Daneben gibt es den Titel Fachanwalt, den Anwälte nur nach Absolvierung vorgeschriebener Fortbildungen, einer Prüfung ihrer Fachkenntnisse sowie ständiger Weiterbildung durch die Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen.

Die Rechtsanwaltskammer bietet einen kostenlosen Online-Anwaltssuchservice, mit dem Sie einen Rechtsberater für verschiedene Fachgebiete finden können.

Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht kostenlos. Für die außergerichtliche Beratung sollten Sie eine Honorarvereinbarung treffen. Die Vergütung für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist aber auch hier möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, kann für Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe und im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe (beim zuständigen Amtsgericht) beantragen.

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