Pflichtverteidigerverzeichnis
Um einen Pflichtverteidiger zu finden, können Sie das Bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis nutzen.
Haken Sie in der Suchmaske das Feld „Pflichtverteidigung“ an und geben Sie z.B. den gewünschten Ort im Feld „Kanzlei“ ein. Ihnen werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dem benannten Ort angezeigt, die sich bereit erklärt haben, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Anleitung zur Nutzung der Pflichtverteidigersuche
Hinweise zur Aufnahme in das Pflichtverteidigerverzeichnis
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I vom 12.12.2019) änderten sich die gesetzlichen Vorgaben zur Pflichtverteidigerbeiordnung. So ist bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers, sofern der Beschuldigte keinen benennt, auf das Bundesweite Anwaltsverzeichnis (BRAV) zurück zu greifen, welches wiederum das Interesse einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, anzeigen soll. Diese Anzeige setzt voraus, dass die Rechtsanwaltskammer die entsprechenden Daten dem BRAV übermitteln.
§ 142 Abs. 6 StPO benennt konkrete Kriterien, um als Pflichtverteidiger tätig zu sein. Danach soll als Pflichtverteidiger entweder einen Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden.
Sofern Sie diese Kriterien erfüllen und Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen haben, können Sie dies der RAK Sachsen mitteilen. Wir werden dann die Datenübertragung an das BRAV veranlassen, so dass in diesem Verzeichnis Ihre Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, angezeigt werden wird.
Gern können Sie für Ihre Mitteilung das Formular verwenden.