Förderungen

Förderprogramme in der Berufsausbildung

  • Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ für bis 15.02.2022 begonnene Verträge
    für das Ausbildungsjahr 2020/2021

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindern, dass bedingt durch die Corona-Krise Ausbildungsplätze wegfallen oder nicht fortgeführt werden. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse daran, Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen und das bisherige Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe und ausbildenden Einrichtungen aufrecht zu erhalten, begonnene Berufsausbildungen fortzuführen und neue Ausbildungskapazitäten zu schaffen, um jungen Menschen eine sichere Zukunftsperspektive zu geben.

Ausführliche Hinweise zum Inhalt des Programms und den Voraussetzungen zur Gewährung der Ausbildungsprämie erhalten Sie hier: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Information finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Folgende weitere Fördermöglichkeiten stehen für die Berufsausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten zur Verfügung.

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.

AbH können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ausbildern keine Kosten. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

  • Berufsausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche (Förderprogramm „Job 4000“)

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Auszubildender muss ein schwerbehinderter Jugendlicher oder Gleichgestellter im Sinne des SGB IX sein
  • Einstellung muss zur Ausbildung erfolgen
  • Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung (wöchentlich mind. 15 h)

Höhe der Förderung:

  • Prämie 3.000,- € für Bereitstellung des Ausbildungsplatzes
  • Bei Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis Prämie bis zu 5.000,- €
  • Bei Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis Prämie bis zu 2.500,- €
  • Anteilsförderung zur Ausbildungsplatzschaffung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 25.000,- €

Weitere Informationen zum Förderverfahren:

Informationen zum Programm erhalten Sie über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), Integrationsamt Chemnitz, Tel.: 0371 – 5770.

www.integrationsaemter.de

Sächsische kleine und mittlere Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn ihre/ ihr Auszubildende/ -r mit Wohnsitz in Sachsen bei einem anderen Unternehmen (Verbundunternehmen) die Berufsausbildung absolvieren. Die Ausbildung im Verbundunternehmen muss notwendig sein, weil der Ausbilder selbst nicht alle von der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungsinhalte erbringen kann. Die Verweildauer im Verbundunternehmen kann bis zu 18 Wochen betragen.

Der Arbeitgeber erhält folgende Zuschüsse:

  • 106,00 € pro Woche, die die/ der Auszubildende im Verbundunternehmen verbringt, wobei 5 Unterweisungstage wöchentlich zugrundegelegt werden

Zu beachten ist, dass der Antrag 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung im Verbundunternehmen zu stellen ist.

Der Antrag steht zum Download unter www.esf-in-sachsen.de zur Verfügung. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen einzureichen. Nach Prüfung des Antrags wird dieser an die Bewilligungsbehörde – die SAB – zur Entscheidung weitergereicht.

www.sab.sachsen.de

Förderung der Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen, mit dem Ziel, die beruflichen Kompetenzen für Auszubildende und damit ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

www.sab.sachsen.de

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung und fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

 

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