Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ für bis 15.02.2022 begonnene Verträge
für das Ausbildungsjahr 2020/2021
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindern, dass bedingt durch die Corona-Krise Ausbildungsplätze wegfallen oder nicht fortgeführt werden. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse daran, Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen und das bisherige Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe und ausbildenden Einrichtungen aufrecht zu erhalten, begonnene Berufsausbildungen fortzuführen und neue Ausbildungskapazitäten zu schaffen, um jungen Menschen eine sichere Zukunftsperspektive zu geben. Ausführliche Hinweise zum Inhalt des Programms und den Voraussetzungen zur Gewährung der Ausbildungsprämie erhalten Sie hier: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Fragen rund um die ReFa-Ausbildung? Nutzen Sie bitte – neben diesen Seiten – auch unsere Ausbildungsrichtlinien!
Freie Ausbildungsplätze für das im August 2022 beginnende bzw. für das laufende Ausbildungsjahr finden Sie hier: Ausbildungsplatzübersicht
Als Rechtsanwaltskammer Sachsen sind wir für die Berufsbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Freistaat die zuständige Stelle. Wir überwachen die Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes und nehmen die Kammerprüfungen zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ab.
Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten handelt es sich um eine Ausbildung im dualen System. In einer insgesamt dreijährigen Ausbildungszeit werden den Auszubildenden sowohl berufstheoretische Kenntnisse in den jeweiligen Berufsschulen als auch praktische Kenntnisse bei einem Rechtsanwalt vermittelt. Für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse wurden in Sachsen in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Berufsschulstandorte errichtet. Die Auszubildenden besuchen im 1.und 2. Ausbildungslehrjahr zweimal wöchentlich und im 3.Ausbildungslehrjahr einmal wöchentlich die Berufsschule. Ab dem Schuljahr 2021/2022 findet der Berufsschulunterricht für alle Ausbildungsjahre entsprechend der sächsischen Berufsschulordnung ausschließlich in Blöcken von zumeist zwei Schulwochen statt. Den örtlichen Berufsschulen verbleibt innerhalb des von dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus erlassenen Blockrahmenplans ein Gestaltungsspielraum, dessen konkrete Ausgestaltung (v.a. zeitliche Lage der einzelnen Blöcke) wir ggf. bei den jeweiligen Berufsschulen zu erfragen empfehlen.
Die theoretischen Kenntnisse werden an den anderen Tagen der Woche im Rahmen der praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt umgesetzt. Jeder Auszubildende muss für die Ausbildungszeit einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien niedergeschrieben sind. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligem Ausbilder eine Vergütung. Die Ausbildungsverträge werden von der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, geprüft und sodann in dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert.
Während der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Dabei handelt es sich um eine Kammerprüfung, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes zu Beginn des 2. Lehrjahres dient. Diese Prüfung hat zwar keine rechtliche Bedeutung, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen zu einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung führen.
Die Ausbildung wird durch die Ablegung der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Sachsen beendet. Die Auszubildenden haben damit den Beruf einer/eines Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BRAK
unter www.recht-clever.info
Ausbildungsvertrag
Das Ausbildungsjahr 2022/2023 beginnt am 01.08.2022. Wir empfehlen als Ausbildungsbeginn den 01.08.2022 (Ende dann 31.07.2025) und als spätesten Ausbildungsbeginn den 18.08.2022 (Ende dann 17.08.2025). Ein späterer Beginn der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, allerdings kann dann voraussichtlich keine Zulassung zur Sommerprüfung 2025 sondern erst zur Winterprüfung 2025 erfolgen!
(weitere Auskünfte unter +49 (0) 351 / 3 18 59 27)
Vergütungsempfehlung für Auszubildende
Gemäß § 17 Abs. 1 BBiG muss Auszubildenden eine angemessene Vergütung gewährt werden. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat in seiner Sitzung am 21.09.2020, auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses, die Empfehlung folgender Vergütungssätze für alle Verträge ab dem Schuljahr 2021/22 beschlossen:
1. Ausbildungsjahr 700,00 Euro (brutto),
2. Ausbildungsjahr 800,00 Euro (brutto) und ab dem
3. Ausbildungsjahr 900,00 Euro (brutto).
Ausbildungsvergütungen, die mehr als 20 % unter dieser Empfehlung liegen, verstoßen gegen § 17 Abs. 1 BBiG und werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Auf das Urteil des BAG vom 30.09.1998 (Az: 5 AZR 690/97) weisen wir hin.
Für Ausbildungsverträge ab dem 01.01.2020 wird diese prozentuale Unterschreitungsmöglichkeit durch die neue Mindestausbildungsvergütung überlagert. Auszubildende, deren Berufsausbildung im Zeitraum z.B. vom 01. bis 31.12.2020 beginnt, erhalten im 1. Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung i. H. v. 515,00 Euro (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 lit. a BBiG-neu). Die Mindestvergütung wächst mit Fortschreiten der Ausbildung und erhöht sich in im 2. Ausbildungsjahr um 18 % (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 BBiG-neu) und im 3. Ausbildungsjahr um 35 % (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 BBiG-neu); Basis der Aufschläge ist dabei das Jahr, in dem die Ausbildung begonnen worden ist.
Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird zudem jährlich angepasst: für den Ausbildungsbeginn in 2021 auf 550,00 Euro, für den Ausbildungsbeginn in 2022 auf 585,00 Euro und für den Ausbildungsbeginn in 2023 auf 620,00 Euro (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 lit. b-d BBiG-neu)
Die Mindestausbildungsbeträge stellen sich ab dem 01.01.2020 wie folgt dar:
Ausbildungsbeginn 2020 2021 2022 2023
1. Ausbildungsjahr 515 Euro 550 Euro 585 Euro 620 Euro
2. Ausbildungsjahr (+18 %) 608 Euro 649 Euro 690 Euro 732 Euro
3. Ausbildungsjahr (+35 %) 695 Euro 743 Euro 790 Euro 837 Euro
Formulare/Anmeldungen
- Ausbildungsrichtlinien
- Berufsausbildungsvertrag (Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst auf Ihrer Festplatte und versuchen Sie es erneut auszufüllen.) Wir empfehlen als spätesten Ausbildungsbeginn im Jahr 2022 den 18.08.2022 (Ende dann 17.08.2025), da sonst voraussichtlich keine Zulassung zur Sommerprüfung 2025 möglich ist!
- Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Ausbildungsrahmenplan
- Anmeldung zur Berufsschule Chemnitz
- Anmeldung zur Berufsschule Dresden
- Anmeldung zur Berufsschule Leipzig (Anmeldung für den Schulteil Crednerstraße)
- Informationsblatt zur finanziellen Unterstützung zur außerhäuslichen Unterkunft während des Berufsschulunterrichtes (Anlage Bearbeiterliste)
Ab dem Schuljahr 2021/2022 findet an allen o.g. Berufsschulen Blockunterricht statt! Bei Fragen zum Blockplan wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Berufsschule.
Probleme in der Ausbildung
Wenn es Schwierigkeiten in der Ausbildung gibt
Hinweise und Vertrauenspersonen der RAK Sachsen für Auszubildende
Bei fachlichen oder persönlichen Problemen mit Ihren Ausbildern oder Kollegen können Sie sich als Auszubildende/r vertrauensvoll an die von der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellten Vertrauensrechtsanwaltsfachangestellten wenden.
Hinweise und Vertrauenspersonen der RAK Sachsen für Ausbilder
Beim Konflikt mit Auszubildenden oder einer freiwilligen Schlichtung können Sie sich als Ausbilder/in vertrauensvoll an die von der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellten Vertrauensrechtsanwältin wenden.
Fallbroschüren
- Bestellformular Fallbroschüre für Rechtsanwaltskammern
- Bestellformular Fallbroschüre Berufsschulen/Einzelpersonen
Lösungen zu den Fallbroschüren:
- Fallbroschüre/ Lösungen Ausgabe 2021
- Fallbroschüre/ Lösungen Ausgabe 2020
- Fallbroschüre / Lösungen Ausgabe 2019
Termine
Prüfungstermine
Prüfungsvorbereitungen RAK Sachsen
Übungsklausuren 2019:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse (PB 1)
- Geschäfts- und Leistungsprozesse (PB 1)
- Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (PB 3)
- Rechtsanwendung Teilbereich 2 (PB 3)
- Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (PB 3)
- Rechtsanwendung Teilbereich 2 (PB 3)
- Vergütung und Kosten (PB 4)
- Vergütung und Kosten (PB 4)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (PB 5)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (PB 5)
- Kontenrahmen
Übungsklausuren 2020:
- AP Sommer 2020_PB 1
- AP Sommer 2020_PB 3 TB 1
- AP Sommer 2020_PB 3 TB 2
- AP Sommer 2020_PB 4
- AP Sommer 2020_PB 5
- AP Winter 2020_PB 1
- AP Winter 2020_PB 3 TB 1
- AP Winter 2020_PB 3 TB 2
- AP Winter 2020_PB 4
- AP Winter 2020 PB 5
Azubi-Seminare der RAK-Sachsen:
25.04.2022 | 5 h | Online-Seminar | Azubi Intensivtraining: Zwangsvollstreckung | Dozentin: Daniela Schönert | |||||
26.04.2022 | 5 h | Online-Seminar | Azubi Intensivtraining: RVG | Dozentin: Daniela Schönert |
Angebote zur Prüfungsvorbereitung von externen Anbietern
Anmeldung per Formular unter: Berufsakademie Recht
Sie haben mehrere Azubis in Ihrer Kanzlei? Bitte jeden Azubi einzeln mittels Formular anmelden.
WICHTIG: Es folgt nach dem Formular eine Bestätigungsanfrage per Email – erst nach Bestätigung der Email gilt der Platz als gesichert. (Spam-Ordner bitte kontrollieren)
Angebote RENO-Sachsen e.V.: Anmeldung Prüfungsvorbereitung RENO-Sachsen e.V.
- Zivilprozessrecht, Samstag, 05.03.2022, Dozent: Rechtsanwalt Pretzsch
- Kosten- und Gebührenrecht, Samstag, 12.03.2022, Dozentin: Rechtsfachwirtin Bärbel Lehmann
- Bürgerliches Recht, Samstag, 19.03.2022, Dozent: Rechtsanwalt Sobe
- Zwangsvollstreckung, Samstag, 26.03.2022, Dozent: Rechtsfachwirtin Bärbel Lehmann
- Rechnungswesen / Buchhaltung, Samstag, 09.04.2022, Dozentin: Rechtsfachwirtin Heike Lenhard