Rechtsanwaltsfachangestellte

Fragen rund um die ReFa-Ausbildung? Nutzen Sie bitte – neben diesen Seiten – auch unsere Ausbildungsrichtlinien!

Freie Ausbildungsplätze für das im August 2026 beginnende bzw. für das laufende Ausbildungsjahr finden Sie hier: Ausbildungsplatzübersicht

Als Rechtsanwaltskammer Sachsen sind wir für die Berufsbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Freistaat die zuständige Stelle. Wir überwachen die Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes und nehmen die Kammerprüfungen zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ab.

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Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten handelt es sich um eine Ausbildung im dualen System. In einer insgesamt dreijährigen Ausbildungszeit werden den Auszubildenden sowohl berufstheoretische Kenntnisse in den jeweiligen Berufsschulen als auch praktische Kenntnisse bei einem Rechtsanwalt vermittelt. Für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse wurden in Sachsen in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Berufsschulstandorte errichtet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 findet der Berufsschulunterricht für alle Ausbildungsjahre entsprechend der sächsischen Berufsschulordnung ausschließlich in Blöcken von zumeist zwei Schulwochen statt. Den örtlichen Berufsschulen verbleibt innerhalb des von dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus erlassenen Blockrahmenplans ein Gestaltungsspielraum, dessen konkrete Ausgestaltung (v.a. zeitliche Lage der einzelnen Blöcke) wir ggf. bei den jeweiligen Berufsschulen zu erfragen empfehlen.

Die theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Kanzlei umgesetzt. Jeder Auszubildende muss für die Ausbildungszeit einen Berufsausbildungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei schließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien niedergeschrieben sind.

Während der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Dabei handelt es sich um eine Kammerprüfung, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes zu Beginn des 2. Lehrjahres dient.

Die Ausbildung wird durch die Ablegung der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Sachsen beendet. Die Auszubildenden haben damit den Beruf einer/eines Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BRAK
unter www.recht-clever.info oder unter Bundesrechtsanwaltskammer.

Ausbildungsvertrag

Das Ausbildungsjahr 2026/2027 beginnt am 01.08.2026. Wir empfehlen als Ausbildungsbeginn den 01.08.2026 (Ende dann 31.07.2029) und als spätesten Ausbildungsbeginn den 01.10.2026 (Ende dann 30.09.2029). Ein späterer Beginn der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, allerdings kann dann voraussichtlich keine Zulassung zur Sommerprüfung 2029 sondern erst zur Winterprüfung 2030 erfolgen!
(weitere Auskünfte unter +49 (0) 351 / 3 18 59 27)

 

Empfehlung für die Ausbildungsvergütung

Um im Interesse unserer Mitglieder den Fachkräftenachwuchs zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit mit vergleichbaren Berufsbildern zu sichern, sind attraktive Signale für den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsangestellten notwendig. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat deshalb in seiner Sitzung am 15.03.2023 mit großer Mehrheit beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung anzuheben.

Ab dem Schuljahr 2023/24 beträgt die empfohlene Ausbildungsvergütung:
im 1. Ausbildungsjahr 1.150,00 Euro (brutto),
im 2. Ausbildungsjahr 1.250,00 Euro (brutto) und
im 3. Ausbildungsjahr 1.350,00 Euro (brutto).

Wir empfehlen daher, dass alle gegenwärtig im Schuljahr 2022/2023 bestehenden und für das kommende Schuljahr 2023/2024 bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf diese Beträge hin geprüft und ggf. angepasst werden.

Bitte beachten Sie: Ausbildungsvergütungen für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Schuljahr 2023/2024 oder später beginnen und die die Kammerempfehlungen um mehr als 20 % unterschreiten, gelten als nicht angemessen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG.

 

Formulare/Anmeldungen

  • Ausbildungsrichtlinien
  • Onboarding
  • Berufsausbildungsvertrag Einreichung 2-fach im Original (Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst auf Ihrer Festplatte und versuchen Sie es erneut auszufüllen.)

Wir empfehlen als spätesten Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 den 01.10.2026 (Ende dann 31.08.2029), da sonst voraussichtlich keine Zulassung zur Sommerprüfung 2029 möglich ist!

Ab dem Schuljahr 2021/2022 findet an allen o.g. Berufsschulen Blockunterricht statt! Bei Fragen zum Blockplan wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Berufsschule.

Probleme in der Ausbildung

Wenn es Schwierigkeiten in der Ausbildung gibt

Hinweise und Vertrauenspersonen der RAK Sachsen für Auszubildende

Bei fachlichen oder persönlichen Problemen mit Ihren Ausbildern oder Kollegen können Sie sich als Auszubildende/r vertrauensvoll an die von der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellten Vertrauensrechtsanwaltsfachangestellten wenden.

Hinweise und Vertrauenspersonen der RAK Sachsen für Ausbilder

Beim Konflikt mit Auszubildenden oder einer freiwilligen Schlichtung können Sie sich als Ausbilder/in vertrauensvoll an die von der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellten Vertrauensrechtsanwältin wenden.

Fallbroschüren

Lösungen zu den Fallbroschüren:

Termine

Prüfungstermine
Übungsklausuren 2019:

Sommer:

Winter:

Übungsklausuren 2020:

Sommer:

Winter:

Sonstiges

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