Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Diese gilt auch für Rechtsanwaltskanzleien. Nachfolgend möchten wir Ihnen Hinweise und Formularmuster zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung in den Anwaltskanzleien geben.
Informationen zum Datenschutz
Die europäische Datenschutzgrundverordnung – Handlungsbedarf für Anwaltskanzleien – Artikel von RA Dr. Christian Klostermann, Vorstandsmitglied der RAK Sachsen
Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Datenschutz
Formulare
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Formularen um Muster handelt, die auf Ihre Kanzlei angepasst werden müssen.
Mandanteninformation zum Datenschutz – Muster
Datenschutzbelehrung für Homepage – Muster
Belehrung Kanzleimitarbeiter zum Datenschutz – Muster
Verarbeitungsverzeichnis – Muster des DAV
Die Formulare können von Ihnen genutzt werden unter Hinweis auf die Herkunft.
Nach Auskunft der BRAK ist es nicht erforderlich, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abzuschließen. Da die bereichsspezifischen Vorschriften der §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 Satz 1 RAVPV das Verhältnis zwischen den an der Datenverarbeitung beteiligten Stellen vorrangig regeln, liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand für die Datenübermittlung an das beA und die Datenverarbeitung durch das beA vor. Es müssen daher keine Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abgeschlossen werden, um (u.a.) die Speicherung personenbezogener Daten im beA datenschutzrechtlich zu erlauben.
Auch die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt zu keiner anderen Bewertung. Die Datenverarbeitung ist auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 Satz 1 RAVPV zulässig. Der Abschluss von Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ist nicht erforderlich.
Seminare der RAK Sachsen zum Datenschutz
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