Kanzleikauf/-verkauf

Financial Intelligence Unit (FIU) - Hinweis auf temporäre technische Störung

Die FIU hat die Bundesrechtsanwaltskammer über eine temporäre technische Störung informiert. Derzeit liege eine Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Die Meldungsabgabe und damit goAML-Web sei nicht betroffen.

An der Lösung des Problems werde mit Hochdruck gearbeitet. Insbesondere die Fristfallbearbeitung erfolge weiterhin priorisiert und auch fristgemäß. Aufgrund der vorbeschriebenen Beeinträchtigung, die nicht in der Zuständigkeitssphäre der FIU liege, könne dies aber nicht durchgehend gewährleistet werden.

Für solche Sachverhalte, die etwaige Vermögenssicherungsmaßnahmen erforderlich machen könnten, können sich die Verpflichteten zusätzlich zur Meldungsabgabe über goAML im Bedarfsfall mittels einer E-Mail mit folgendem Betreff und kurzem Freitext an die FIU -Kontaktstelle

Meldung.gzd@fiu.bund.de

wenden:

Betreff: Vermögenssicherung; vorsorglicher Hinweis aufgrund einer temporären technischen Störung bei der FIU

Text: Kurzer Hinweis zur Identifizierung der abgegebenen Meldung/des Sachverhaltes unter Angabe des FIU-Az.

Weitere Hinweise sollen zugleich im geschützten Bereich der FIU für Verpflichtete zu finden sein. Über die Behebung des Fehlers will die FIU alsbald informieren und eine entsprechende Veröffentlichung dann auch im geschützten Bereich für Verpflichtete vornehmen.


Ausbildersiegel - wie funktioniert das?

Mit der Initiative “Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber*innen wie Kanzleien gleichermaßen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder*innen (und auch Arbeitgeber*innen) hervor. Die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass die Eindrücke einer*s in der Kanzlei aktuell tätigen Azubis in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel einfließen.

So wird die Auszeichnung „Azubi geprüft“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag
  2. Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar vorgelegt. Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 2 x 3 Stunden erfassen und konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein.
  3. Der Antrag wird unterstützt durch eine in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte auszubildende Person als Rechtsanwaltsfachangestellte*r, welche die Antragsunterstützung durch die Beantwortung des Fragebogens „Unterstützungserklärung als Azubi“ ausfüllt und unterschreibt, alternativ durch eine auszubildende Person, welche im Jahr der Antragstellung den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte*r gemacht hat.
  4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n Rechtsanwaltsfachangestellte*n; alternativ hat die antragstellende Kanzlei ausführlich darzustellen, wer sich die entsprechende Zeit zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte nimmt.
  5. Die Kanzlei verpflichtet sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
  6. Der Ausbildungsrahmenplan wird durch die Kanzlei eingehalten. Soweit die Kanzlei hieraus zu vermittelnde Inhalte im Praxisbetrieb nicht abbilden kann (z.B. Zwangsvollstreckung oder Mahnwesen), stellt Sie diese aber durch Vermittlung von Grundkenntnissen sicher.
  7. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Wir prüfen den Antrag, bei Rückfragen kontaktieren wir Sie. Im Bewilligungsfalle erteilen wir Ihnen die Lizenz zur werblichen Nutzung des Ausbildersiegels für drei Jahre gemäß den Lizenzbedingungen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz sind kostenfrei. Gebühren erheben wir hierfür nicht.

Die erforderlichen Formulare finden Sie nochmals hier:


Bewerberaufruf - Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind

im März 2025 die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

im April 2025 die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

im Juli 2025 die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung

bis zum 31.12.2024 - für die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

bis zum 28.02.2025 - für die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

bis zum 31.05.2025 - für die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.


Einzelkanzlei mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht aus privaten Gründen abzugeben.

Die Kanzlei besteht bereits seit über 20 Jahren und befindet sich im Zentrum einer Grossen Kreisstadt in Nordsachsen. Die Übernahme der langjährig angestellten Rechtsanwaltsfachangestellten und des Mietvertrages sind gern gesehen. Eine umfassende Einarbeitung ist garantiert. Die Umstellung auf die digitale Aktenführung ist bereits 2022 erfolgt. Der Jahresumsatz beträgt kontinuierlich 160.000 € bei 250 Neumandaten jährlich.

Ihre Nachricht senden Sie bitte unter Eingabe der Chiffre-Nr. 799/2024 an:

Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden

eingestellt am 28.11.2024


Anwaltskanzlei in Mittelsachsen, Große Kreisstadt, gegründet 1982 aus Altersgründen zu übergeben. Einarbeitung kann gewährleistet werden.

Ihre Nachricht senden Sie bitte unter Eingabe der Chiffre-Nr. 796/24 an:
Rechtsanwaltskammer Sachsen,
Glacisstraße 6,
01099 Dresden

eingestellt am 09.08.2024


/**/