Der Vorstand der Kammer besteht aus 21 Mitgliedern und wird von der Kammerversammlung, an welcher jedes Mitglied teilnehmen kann, gewählt. Der Vorstand wählt wiederum das Präsidium einschließlich der Präsidentin der Kammer.
Der Vorstand der Kammer besteht aus 21 Mitgliedern und wird von der Kammerversammlung, an welcher jedes Mitglied teilnehmen kann, gewählt. Der Vorstand wählt wiederum das Präsidium einschließlich der Präsidentin der Kammer.