Der Vorstand der Kammer besteht aus 23 Mitgliedern und wird von der Kammerversammlung, an welcher jedes Mitglied teilnehmen kann, gewählt. Der Vorstand wählt wiederum das Präsidium einschließlich des Präsidenten der Kammer.
Der Vorstand der Kammer besteht aus 23 Mitgliedern und wird von der Kammerversammlung, an welcher jedes Mitglied teilnehmen kann, gewählt. Der Vorstand wählt wiederum das Präsidium einschließlich des Präsidenten der Kammer.