Rechtsfachwirte

Rechtsanwaltsfachangestellte können sich zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in qualifizieren. Dazu werden alle Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen und das Spezialwissen für die Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwalts-Kanzlei vermittelt.

Rechtsfachwirt/in

Voraussetzung für die Qualifikation zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ist, dass die Rechtsanwaltsfachangestellten im Zeitpunkt der Prüfung mindestens 2 Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes tätig waren. Der etwaige begleitende Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bei privaten Bildungsträgern ist freiwillig. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen nimmt sodann die Prüfung ab. Bei Bestehen wird ein Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ erteilt.

Dokumente

Prüfungstermine

Weiterbildungsanbieter

Anmeldeformular

Die Anmeldungen sind fristgerecht im Original und unter Beifügung der im Anmeldeformular aufgeführten Unterlagen (Kopie ausreichend) bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen fristgemäß zum 01.12. des Vorjahres der Prüfung einzureichen. (z.B. Prüfung: Februar 2023, Frist: 01.12.2022)

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