Sie ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
- Wir beraten und belehren unsere Mitglieder in Fragen der Berufspflichten.
- Wir vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder mit Dritten.
- Wir fördern die Interessen unserer Mitglieder – insbesondere, wenn sie berufsrechtlicher Natur sind.
- Wir nehmen Stellung zu Gesetzentwürfen von Land und Bund.
- In gesetzlich vorgesehenen Fällen erstatten wir Gutachten.
- Wir wirken bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren mit.
- Wir erteilen fachkundige Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Existenzgründungsvorhaben.
- Wir vergeben die Fachanwaltsbezeichnungen, pflegen die Kontakte mit den anderen freien Berufen und ausländischen Rechtsanwaltskammern.
- Nach dem Berufsbildungsgesetz sind wir ebenfalls für die Überwachung von Ausbildungsverhältnissen der Rechtsanwaltsfachangestellten, einschließlich deren Prüfungen zuständig.
- Wir üben das Vorschlagsrecht für anwaltliche Mitglieder der Anwaltsgerichtsbarkeit aus.
- Wir üben die Berufsaufsicht über unsere Mitglieder aus.