Die Aufgaben

Sie ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung:

  • Wir beraten und belehren unsere Mitglieder in Fragen der Berufspflichten.
  • Wir vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder mit Dritten.
  • Wir fördern die Interessen unserer Mitglieder – insbesondere, wenn sie berufsrechtlicher Natur sind.
  • Wir nehmen Stellung zu Gesetzentwürfen von Land und Bund.
  • In gesetzlich vorgesehenen Fällen erstatten wir Gutachten.
  • Wir wirken bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren mit.
  • Wir erteilen fachkundige Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Existenzgründungsvorhaben.
  • Wir vergeben die Fachanwaltsbezeichnungen, pflegen die Kontakte mit den anderen freien Berufen und ausländischen Rechtsanwaltskammern.
  • Nach dem Berufsbildungsgesetz sind wir ebenfalls für die Überwachung von Ausbildungsverhältnissen der Rechtsanwaltsfachangestellten, einschließlich deren Prüfungen zuständig.
  • Wir üben das Vorschlagsrecht für anwaltliche Mitglieder der Anwaltsgerichtsbarkeit aus.
  • Wir üben die Berufsaufsicht über unsere Mitglieder aus.
/**/