Zulassung weiterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens angekündigt, §§ 165 Abs. 2, 168 Abs. 2 BRAO.

Die Wahl durch den Wahlausschuss des BGH findet gemäß § 166 Abs. 1, 2 BRAO auf Grund von Vorschlagslisten statt, die

1. die Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern,

2. die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof,

einreichen können.

Die Vorstände der Rechtsanwaltskammern haben gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6 BRAO die Aufgabe, der BRAK die Vorschläge vorzulegen.

Gemäß § 166 Abs. 3 BRAO kann in die Vorschlagsliste nur aufgenommen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Ferner dürfen keine Zulassungshindernisse (§ 170 Abs. 2 i.V.m. § 10 BRAO) vorliegen. Darüber hinaus wird folgendes Anforderungsprofil gestellt:

  • weit überdurchschnittliche Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts mit der Bereitschaft, sich in bisher nicht vertieft bearbeitete Rechtsmaterien einzuarbeiten;
  • besondere, mehrjährige praktische forensische Erfahrung insbesondere in der Rechtsmittelinstanz;
  • Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten;
  • Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Beurteilung der Rechtsfälle;
  • Fähigkeit zu hervorragender schriftlicher und mündlicher Darstellung;
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz;
  • hohe soziale Kompetenz;
  • ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu einer sachgerechten und effizienten Organisation der Arbeitsabläufe.

Der Antrag muss an das Bundesministerium der Justiz gerichtet sein und aussagekräftige Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamina, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten) enthalten.

Sofern Sie eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof anstreben, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung bis einschließlich

10. Dezember 2023

bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, einreichen.

 

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