Erinnerung an Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB): Künstliche Intelligenz in der Anwaltskanzlei – Herausforderung oder Chance?

Bereits im März hatten wir Sie auf die aktuelle Umfrage des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB) hingewiesen. Nunmehr wurde der Teilnahmezeitraum bis zum 26.06.2025 verlängert.

Die Onlinebefragung soll die Auswirkungen der Digitalisierung und insbesondere der KI auf juristische Arbeitsprozesse analysieren und Bedarfe sowie Chancen für Kanzleien identifizieren. Dabei wird erfragt, wie KI aktuell in Kanzleien genutzt wird und wie sie Arbeitsprozesse, Effizienz und die Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beeinflusst. Welche Vorbehalte bestehen, und wie können Kanzleien sich optimal auf den Wandel vorbereiten?

Das IFB ist auf Ihre Hilfe angewiesen und bittet Sie höflich um Teilnahme bis zum 26.06.2025 unter folgendem Link:

www.t1p.de/ki-kanzlei

Die Onlinebefragung richtet sich an Anwaltskanzleien, sowie angestellt tätige Juristinnen und Juristen. Im Fokus stehen Themen wie der aktuelle Einsatz von KI-Tools, die wahrgenommene Unterstützung durch diese Technologien, eventuelle Herausforderungen und Grenzen der KI. Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, ein umfassendes Bild über den Stand der Digitalisierung in Kanzleien zu erhalten. Die Onlinebefragung, deren Bearbeitung ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt, erhebt die Meinungen und Ansichten der Befragten, es werden keine wirtschaftlichen Aspekte abgefragt. Falls während dieser Fragen auftreten, ist die Studienleitung, Frau Genitheim, Ihre Ansprechpartnerin (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

 

Forschungsvorhaben „Videoverhandlungen an den Arbeits- und Sozialgerichten“ – Befragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Anknüpfend an das 2020/21 durchgeführte und von zahlreichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterstützte Forschungsprojekt „Arbeits- und Sozialgerichte und die Sozialverwaltung in der Pandemie“, welches gemeinsam von Prof. Dr. Armin Höland (ZSH) und Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) geleitet wurde, ist die Erhebung weiterer empirischer Daten im Nachgang zur Pandemie geplant. Ziel des Forschungsvorhabens von Jan Trienekens (Universität Kassel) ist es, die Folgen der Corona-Pandemie und der in ihrem Rahmen erfolgten Veränderungen an den Gerichten und der Tätigkeit in Kanzleien sowie den nunmehr veränderten gesetzlichen Regelungen für den Rechtsschutz im Arbeitsrecht und im Sozialrecht zu untersuchen. Das Forschungsvorhaben befasst sich dabei vor allem mit neuen technischen Möglichkeiten im Rahmen des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens und wird dabei auch Material für die Diskussion liefern, wie zukünftig mit diesen Möglichkeiten umgegangen werden sollte.

Die Befragung startet am Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Freitag, dem 13. Juni 2025.

Über die anonyme Teilnahme an der Befragung und die damit verbundene Unterstützung des Forschungsprojekts würden sich die Forschenden sehr freuen und bedanken sich bereits im Voraus.

Unter folgenden Links bzw. mit folgenden QR-Codes gelangen Sie zur jeweiligen Befragung:

Schwerpunkt Fragebogen Arbeitsrecht: https://umfrage.uni-kassel.de/index.php?r=survey/index&sid=178593&lang=de

Schwerpunkt Fragebogen Sozialrecht: https://umfrage.uni-kassel.de/index.php?r=survey/index&sid=755357&lang=de

Generalkongress 2025 des FBE (Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern) vom 29. bis 31. Mai in Bern

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) hält seinen nächsten Generalkongress in Bern, der Hauptstadt der Schweiz, im Herzen Europas ab.

Teilnehmende Kolleginnen und Kollegen haben die Gelegenheit, über hochaktuelle und grundlegende Themen für unseren Berufsstand und den Rechtsstaat zu diskutieren :

  • Die brandneue Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs

  • Der Nachwuchs — die Anwältinnen und Anwälte der nächsten Generation

Näheres zu Programm und Ticketverkauf entnehmen Sie gern der Kongresshomepage.

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte – Ergebnis der Spendenaktion 2024 und 140-jähriges Jubiläum

Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2024

Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2024 war ein Erfolg: Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen rund 200.000 Euro an Spenden aus allen Bundesländern ein. Die Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700 Euro freuen. Im Namen der Unterstützten dankt die Hülfskasse den Spender:innen herzlich. Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 5-köpfige Familie aus Süddeutschland über die Weihnachtsspenden. Der Familienvater, ein ehemaliger Rechtsanwalt, ist schwer an Krebs erkrankt und daher seit längerem arbeitsunfähig. Die drei Kinder sind zum Teil noch im Kleinkindalter.

Gründung vor 140 Jahren

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte kann heute auf eine 140-jährige Geschichte zurückblicken. „Zum Zwecke der Begründung“ fanden sich am 8. März 1885 in den Räumen des Reichsgerichts in Leipzig Vertreter der Anwaltschaft ein und verabschiedeten die erste Satzung. Lange vorher gab es auf örtlicher Vereinsebene kleinere Unterstützungskassen für Anwälte. Auch bei der Gründung des Deutschen Anwaltsvereins 1871 wurde die Notwendigkeit einer Fürsorgeeinrichtung diskutiert. Dieser Solidargedanke fand aber erst am 25. März 1885 mit dem Eintrag der „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ seinen Weg ins Genossenschaftsregister zu Leipzig. Ursprünglich als Pensionskasse auf gesetzlicher Grundlage angedacht, wurde sie nun als Unterstützungskasse auf freiwilliger Basis aktiv. In den Folgejahren gab es immer wieder Bestrebungen, eine verpflichtende Mitgliedschaft zu etablieren. Das scheiterte damals am Votum der Anwaltschaft. So finanziert sich der karitative Verein auch 2025 hauptsächlich aus Spenden und Beiträgen der Mitgliedskammern. Hilfe in Notlagen gibt es nicht nur für Rechtsanwält:innen (einschließlich ehemalige), sondern auch für deren Witwe(r)n und Kinder.

Kontakt:
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Christiane Quade
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Telefon: (040) 36 50 79
E-Mail: info@huelfskasse.de Internet: https://www.huelfskasse.de

Spendenmöglichkeiten: Online: https://huelfskasse.de/spenden/
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11 BIC: BFSWDE33XXX

Rechtsanwaltskammer Sachsen zeigt sich aufgrund der Ankündigung der Prozessbeobachtung durch Polizeibeamte in zwei Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig besorgt

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen wurde darüber informiert, dass sich zwei leitende Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig jeweils schriftlich an eine Strafkammer des Landgerichts Leipzig gewendet und die Prozessbeobachtung im Zeitraum der Einvernahme von Zeugen (ihrerseits Kriminalhauptkommissare) an jeweils benannten Verhandlungstagen in Strafverfahren der jeweiligen Kammern angezeigt haben. In beiden Fällen führten die Polizeibeamten aus, dass Sie die Prozessbeobachtung als Vorgesetzte der einzuvernehmenden Zeugen durchführen werden. Die Prozessbeobachtung sei „aufgrund von unzutreffenden Drohungen und Unterstellungen durch einen im Verfahren bestellten Verteidiger gegenüber einem Beamten im vorausgehenden Verhandlungsverlauf bzw. in einer anderen Verhandlung“ angezeigt. Beide Beamten kündigten zudem an, „bei einem erneuten Auftreten ein derartiges Verhalten zu dokumentieren“.

Die Ankündigung der Prozessbeobachtung durch die beiden Polizeibeamten in ihrer Funktion als Vorgesetze zum Zwecke der Dokumentation der Tätigkeit eines Strafverteidigers ist nicht nur unüblich, sondern löst ein starkes Befremden aus. Sie erschöpft sich nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer Sachsen nicht nur in einem Frontalangriff auf die freie Advokatur und zielt auf die Einschüchterung des betroffenen Verteidigers ab, sondern impliziert darüber hinaus, die weiteren Verfahrensbeteiligten seien nicht imstande, den rechtmäßigen Ablauf der Hauptverhandlung zu gewähren, notwendige sitzungsleitende Verfügungen durch die/den Vorsitzende/n zu veranlassen (§ 238 Abs. 1 StPO) oder im Falle eines Verdachts einer strafbaren Handlung, dies eigenständig auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dokumentieren (§ 183 GVG).

Dieses offenkundige Misstrauen von Staatsbeamten der Exekutive gegenüber der Justiz und aller am Verfahren beteiligten Organen der Rechtspflege erachtet die Rechtsanwaltskammer Sachsen als äußert beunruhigend.

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Frau Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, hat sich diesbezüglich bereits mit einem Schreiben an das Sächsische Staatministerium des Innern gewendet und Herrn Staatsminister Schuster über die beunruhigenden Umstände informiert.

Ferner diskutiert Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann darüber auch mit Rechtsanwältin Stephanie Beyrich in einer aktuellen Ausgabe des BRAK-Podcasts (R)ECHT INTERESSANT!. Die Folge können Sie bei zahlreichen Podcast-Plattformen oder direkt bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link anhören:

https://www.brak.de/recht-interessant/strafverteidiger-unter-polizeilicher-beobachtung/ 

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

campus talks am 13. Mai 2025, 19:00 Uhr in Leipzig zum Thema: Richterliche Unabhängigkeit – Mechanismen der Richterbesetzung in Deutschland und Polen

Der Förderverein FORUM RECHT e. V. veranstaltet gemeinsam mit dem Polnischen Institut Berlin und der FernUniversität Hagen am 13. Mai 2025 um 19:00 Uhr, am Campus Leipzig, Universitätsstraße 16 in Leipzig, eine Podiumsdiskussion zum Thema „Richterliche Unabhängigkeit – Mechanismen der Richterbesetzung in Deutschland und Polen“. Hierbei sollen die Mechanismen der Richterbesetzung in Polen, Sachsen und im Bund besprochen und verglichen werden.

Die Veranstalter freuen sich auf Impulsvorträge und Diskussionen mit:

Birgit Munz

Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes a.D., seit 2021 Vorsitzende des sächsischen Normenkontrollrates

Ryszarda Formuszewicz

Leiterin des Berliner Büros für die Nationale Sicherheit der Republik Polen PISM

Mathias Weilandt

Staatssekretär und Amtschef im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung a.D.

Moderation:

Rechtsanwältin Stephanie Beyrich

Pressesprecherin der BRAK, Host des Podcasts (R)ECHT INTERESSANT! Co-Host des Vodcasts „Samt vs. Seide“

 

 

 

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.fernuni-hagen.de/stz/leipzig/veranstaltungen/sose25_campustalks.shtml

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Amt bestätigt

Am 02. April 2025 kam der neu gewählte Vorstand der RAK Sachsen zusammen und wählte das neue Präsidium. Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann aus Leipzig wurde erneut zur Präsidentin gewählt. Sie ist seit April 2021 Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und seit 2023 4. Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer und wird die Rechtsanwaltskammer Sachsen in den kommenden zwei Jahren führen.

Ebenso wurden Herr Rechtsanwalt Markus M. Merbecks (Chemnitz) als Schatzmeister/Vizepräsident sowie Frau Rechtsanwältin Uta Modschiedler (Dresden), Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Schweppe (Chemnitz) und Herr Rechtsanwalt Philipp Lange (Leipzig) als Vizepräsident:in im Amt bestätigt. Als neue Schriftführerin/Vizepräsidentin wurde Rechtsanwältin Jana Frommhold (Dresden) gewählt.

Die Gewählten bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen und freuen sich auf ihr weiteres ehrenamtliches Engagement für die sächsische Anwaltschaft.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen dankt Herrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Cramer (Dresden) für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Präsidium der Rechtsanwaltskammer Sachsen, zuletzt seit 2021 als Schriftführer.

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

Kammern bündeln ihre Kräfte für die Fortbildung – aktuelles Seminar Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen öffnet ihr Fortbildungsangebot künftig auch für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Die überwiegend online durchgeführten Seminare ermöglichen nicht nur eine flexible Teilnahme, sondern fördern auch den fachlichen und kollegialen Austausch über die Kammergrenzen hinweg.

Wenn Sie sich für das Seminarprogramm der RAK Thüringen interessieren, können Sie sich für den dortigen Fortbildungs-Newsletter „Kammer Campus – Wissen, was zählt“ anmelden. So bleiben Sie stets über aktuelle Seminarangebote informiert. Zur Anmeldung: Link

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen freut sich, Ihnen aktuell folgendes Online Seminar anbieten zu können:
Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (Termine: 15./16./24.04.2025)

Alles weitere inklusive Anmeldemöglichkeit entnehmen Sie gern der Ausschreibung.

3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Vorstand wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten:4.361
Zahl der Wähler:697
Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel:695
Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel:2
Zahl der gültigen Stimmen:4.213

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ. Die zwei ungültigen elektronischen Stimmzettel sind jeweils mit der entsprechenden Funktion im Wahlsystem als ungültig markiert worden.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidat:innen:

Kandidat:inStimmen
Sabine Fuhrmann541
Jana Frommhold508
Elisa Rudolph479
Nicole Scholze430
Dr. Stephan Cramer MM411
Franziska Högner407
Stephan Finck400
Philipp Lange392
Dr. Christian Klostermann362

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Auf den weiteren Kandidaten entfiel folgende Stimmenzahl:

Andreas Duckstein LL.M.                         283

Der nicht gewählte Kandidat ist Ersatzmitglied für das nächste ggf. ausscheidende Vorstandsmitglied.

 

Gemäß § 20 WahlO Vorstand gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

Der Wahlausschuss dankt allen Wählern für die Teilnahme an der Wahl und wünscht den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Konjunkturbefragung der Freien Berufe Sommer 2025

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt derzeit im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wieder turnusgemäß die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Das IFB bittet um Unterstützung. Die Befragung ist als Onlinebefragung konzipiert, dauert ca. 12 Minuten und die Datenerhebung erfolgt anonym. Die Teilnahme ist bis zum 28. April 2025 möglich.

Zur Umfrage gelangen sie unter folgendem Link: http://www.t1p.de/konjunktur25-1 

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

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