Fortbildungsveranstaltung: Abschiebungshaft – was tun?

Da es momentan zu wenige ausreichend geschulte Anwält:innen auf dem Gebiet des Abschiebehaftrechts gibt, hält es die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein nach dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 für notwendig, zum Erwerb der notwendigen Fachkunde bzw. der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse im Abschiebungshaftrecht, Seminare an den für Haftanträge relevantesten Orten in Deutschland anzubieten.

Ein entsprechendes Seminar wird vom DAV daher am

Freitag, den 12.04.2024, von 09:30 – 14:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden  

angeboten. Die Fortbildungsankündigung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Studie der Bundesrechtsanwaltskammer zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Bedrohliches Verhalten und Aggressionen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind ein besorgniserregendes Phänomen, das erhebliche Auswirkungen auf die Anwaltschaft haben kann. Immer wieder werden konkrete Fälle bekannt, in denen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte bedroht werden, z. B. weil sie bestimmte Mandanten vertreten. Die Ausmaße dieses Phänomens in Deutschland und Europa sind noch kaum erforscht.

Gemeinsam mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen führt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Zusammenarbeit mit den regionalen Rechtsanwaltskammern eine Umfrage durch, die ermitteln soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies ggf. hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Sie richtet sich ausschließlich an in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, bitten wir Sie, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen, die ca. 10 Minuten in Anspruch nimmt. Auch wenn Sie nicht glauben, dass Sie Ziel von bedrohlichem Verhalten, Belästigung oder Aggression geworden sind, ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage von entscheidender Bedeutung, damit wir ein zuverlässiges und repräsentatives Bild zu dem Thema erlangen können.

Wir bitten Sie daher herzlich, unter folgendem Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V 

Die Teilnahme an dieser Umfrage erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern sowie europäischen Partnerorganisationen im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich Ostermontag, den 1. April 2024 möglich.

Verpflichtende Bestellung eines/r anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

Seit dem 27.02.2024 sieht § 62d AufenthG die Pflichtbeiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes für Abschiebehaftsachen vor. Die Pflichtbestellung in Abschiebungshaftverfahren und Verfahren des Ausreisegewahrsams soll dazu dienen, dass der oder die Betroffene seine/ihre Rechte in dem ihm/ihr in der Regel unbekannten Verfahren geltend machen kann. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Bedeutung des Eingriffs muss es sich dabei um eine/n fachkundige/n Rechtsanwält:in handeln.

Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob Sie für eine solche Pflichtbeiordnung zur Verfügung stehen. Eine Liste aller Kolleg:innen die ihre Bereitschaft erklärt haben, würden wir sodann auf unserer Website veröffentlichen und Gerichten zur Verfügung stellen.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Örtlichkeit der Abschiebehafteinrichtung in Dresden im Regelfall das Amts- bzw. Landgericht Dresden zuständig ist.

Über eine Rückmeldung an info@rak-sachsen.de bis zum 22.03.2024 wären wir dankbar.

AG Dresden – Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes an dienstfreien Tagen

Das AG Dresden teilt mit, dass die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes per Telefax ab dem 1. April 2024 unter der Telefaxnummer

0351/446 3790

zentralisiert wird.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit unter dieser Telefaxnummer lediglich zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr an dienstfreien Tagen gegeben ist. Außerhalb dieser Zeiten wird darum gebeten, den/die Bereitschaftsrichter:in unter den bekannten Telefonnummern zu kontaktieren.

Telefaxe, die auf anderen Telefaxnummern des Amtsgerichts bzw. außerhalb der vorgenannten Zeiten eingehen, werden erst zu den regulären Dienstzeiten gelesen und bearbeitet.

 

 

Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichte nicht auffindbar im beA Adressbuch

Derzeit besteht eine Einschränkung bei der Adressbuchsuche in beA derart, dass die beA-Postfächer von Rechtsanwaltskammern, Anwaltsgerichten und der Schlichtungsstelle nicht als Suchergebnis ausgegeben werden.

Wurde der jeweilige Empfänger schon einmal über das verwendete Postfach adressiert, kann er direkt über die Empfängerzeile bei Erstellung der Nachricht eingegeben und der angezeigte Vorschlag übernommen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, statt den Empfänger im Adressbuch zu suchen, direkt im Nachrichtenentwurf die entsprechende SAFE-ID aus der am Ende dieser näher erläuternden Supportseite aufgeführten „Liste der betroffenen Postfächer“ per „Copy & Paste“ in die Zeile „Empfänger“ einzufügen und mit der „Enter“-Taste zu bestätigen. Der gewünschte Empfänger wird sodann im Nachrichtenentwurf übernommen und die Nachricht kann wie gewünscht versendet werden.

Eine Antwort auf eine von dort erhaltene Nachricht ist ebenso möglich.

Es handelt sich hierbei um einen bekannten Fehler, an dessen Behebung bereits gearbeitet wird, sodass dieser in einer der kommenden beA-Versionen behoben sein wird.

WLAN-Zugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an Sächsischen Gerichten

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung informierte uns darüber, dass am Landgericht Görlitz, an den Amtsgerichten Auerbach, Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Pirna, Plauen, Weißwasser und Zittau, an allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit (Ausnahme Sozialgericht Chemnitz) und der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ausnahme Verwaltungsgericht Chemnitz) ein WLAN-Gastzugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung steht.

Das Gast-WLAN wird an diesen Gerichten mittels eines Gastzugangs über ein Vouchersystem zur Verfügung gestellt. Gastnutzerinnen und Gastnutzer erhalten dabei von den jeweiligen Justizbediensteten nach einer Belehrung über die entsprechenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für maximal sieben Tage einen Voucher, über den ein direkter Internetzugriff möglich ist. Gastnutzer und Gastnutzerinnen werden auf ein Portal umgeleitet, auf dem sie sich mit den Zugangsdaten des Vouchers anmelden können. Pro Gastzugang können bis zu fünf Endgeräte freigeschaltet werden. Bitte wenden Sie sich an die Justizbediensteten vor Ort, um einen entsprechenden Voucher zu erhalten.

Derzeit werde im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung geprüft, ob anstelle des Vouchersystems eine nutzerfreundlichere Bereitstellungsoption eingesetzt werden kann. Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald uns weitere Informationen dazu vorliegen.

Hohes Aufkommen von Registrierungsanträgen bei der FIU führt zu längeren Bearbeitungszeiten

Die Financial Intelligence Unit (FIU) informierte uns darüber, dass diese aufgrund der zum 01.01.2024 verpflichtenden Registrierung von Verpflichteten bei der FIU (§§ 45 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 59 Abs. 6 S. 1 GwG) seit Dezember 2023 ein signifikant erhöhtes Registrierungsaufkommen verzeichnet. In dessen Folge kommt es bei der FIU zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses.

Die FIU teilt weiter mit, dass an der Beseitigung der infolge dieses Aufkommens aufgetretenen technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses mit Hochdruck gearbeitet werde und die Rechtzeitigkeit Ihrer Registrierung, sofern diese vor dem 1. Januar 2024 eingeleitet wurde, hierdurch nicht berührt werde. Die FIU bittet insoweit um Verständnis und Geduld.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerberaufruf Neubesetzung Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung teilt mit, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen im Juli 2024 neu zu besetzen ist. Dabei wird angestrebt, eine/n auf diesem Gebiet tätige/n Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt als Mitglied des Oberen Gutachterausschusses zu berufen.

Den Ausschreibungstext mit Informationen zu Aufgaben und Zusammensetzung des Ausschusses sowie Eignungsvoraussetzungen der Bewerber und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Tätigkeit bewerben wollen, ihre Bewerbung bis zum 28. März 2024 direkt beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 42, Archivstraße 1, 01097 Dresden, einzureichen.

Elektronischer Rechtsverkehr – Wartungsarbeiten am Sächsischen Intermediär

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung informierte uns darüber, dass zur Umstellung und Migration auf die Systeme des neuen sächsischen Intermediärs durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) am

Mittwoch, 28. Februar 2024 zwischen 9:00 und 16:00 Uhr

umfangreiche Wartungsarbeiten an der OSCI-Infrastruktur des Freistaates Sachsen vorgenommen werden. In diesem Zeitraum wird es zu längeren, mehrstündigen Ausfällen des OSCI-Dienstes kommen. Das Versenden und Empfangen von EGVP-Nachrichten in der sächsischen Justiz wird eingeschränkt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, also Empfänger mit Postfächern beA, beN, eBO, beSt und MJP sind davon nicht betroffen. Postfächer mit der Rolle beBPo sind außerhalb Sachsens erreichbar.

 

Unabhängig von der geplanten Bereitstellung von Informationen über die eingeschränkte Erreichbarkeit auf Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP (justiz.de), wurden der Rechtsanwaltskammer für den Elektronischen Rechtsverkehr mit der sächsischen Justiz die nachfolgenden Hinweise übermittelt:

Empfang von Nachrichten

Alle Kommunikationspartner können bis 9:00 Uhr nach Sachsen senden, danach werden Nachrichten beim sächsischen Intermediär abgewiesen. Dies ist für den Absender durch eine Systemrückmeldung erkennbar. Eine erneute Übersendung ist erforderlich.

Alle bis 9:00 Uhr eingegangenen Nachrichten werden den Gerichten und Behörden bereitgestellt. Die Bereitstellung von diesen Nachrichten erfolgt ggf. verzögert. Der korrekte Eingangszeitpunkt auf dem Intermediär bleibt erhalten und wird in gewohnter Weise ausgewiesen. Bei der Zugriffsmöglichkeit der Gerichte und Behörden auf diese Nachrichten kann es zu Abweichungen in der zeitlichen Reihenfolge kommen – d.h. die Nachrichten werden ggf. nicht alle in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs am Intermediär in den Fachanwendungen der Gerichte und Behörden bereitgestellt bzw. angezeigt.

Versand von Nachrichten

Während der Wartungsmaßnahme können durch die sächsische Justiz keine Nachrichten an sächsische Empfänger versendet werden, deren Postfächer beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) gehostet sind.

Bewerberaufruf – Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind im April bzw. September 2024 die Fachanwaltsausschüsse Migrationsrecht und Arbeitsrecht neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der  Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung für den Fachanwaltsausschuss Migrationsrecht bis zum 04.03.2024 und für den Fachanwaltsausschuss Arbeitsrecht bis zum 22.07.2024 per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Rechtsanwältin Diana Krumpolt (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

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