Mehrsprachigkeit im Beruf – Universität Duisburg-Essen bittet um Unterstützung bei Studie

Mehrsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeitende kommunizieren mit Partnern im Ausland, übersetzen zwischen Tür und Angel und beschleunigen die Kommunikation, wo es manchmal hakt: Erstmals untersucht das Forschungsprojekt MAriE der Universität Duisburg-Essen, wie Personen ihre Herkunfts- bzw. Familiensprache im Beruf anwenden. Dazu werden dringend noch Teilnehmende aus dem Bereich „Recht und Wirtschaft“ gesucht.

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, können Sie an der Umfrage teilnehmen:

  • Sie sind in Deutschland berufstätig?
  • Sie sprechen eine Herkunftssprache (eine Sprache, die Sie zuerst in der Familie gelernt haben, z. B. Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Französisch, etc.)?
  • Sie nutzen diese Sprache im Arbeitskontext (für private Notizen, in der Mittagspause mit Kolleg:innen, im Beratungsgespräch, etc.)?

Die Teilnahme dauert nur etwa 10 Minuten und ist bis Ende März 2026 möglich. Ihre Angaben sind selbstverständlich anonym.

Hier geht es zur Umfrage : https://limesurvey.uni-due.de/index.php/293924?lang=de

Bei Fragen zum Projekt steht Ihnen Helena Weyland von der Universität Duisburg-Essen gerne zur Verfügung: helena.weyland@uni-due.de.

Bewerberaufruf – Ersatzbestellung im Fachanwaltsausschuss Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Das Ausscheiden von zwei Mitgliedern des Fachanwaltsausschusses Erbrecht macht die Bestellung von zwei Ersatzmitgliedern für die Dauer der restlichen Amtszeit bis zum 14.03.2029 erforderlich. Über die Ersatzbestellung der Ausschussmitglieder wird der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen in seiner Sitzung am 21.01.2026 entscheiden.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Fachanwaltsausschuss Erbrecht haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung bis zum 09.01.2026 per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (fachanwaelte@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen auf dem Gebiet des Erbrechts enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Neue Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel ab 01.01.2026

Mit dem am 11.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ treten zum 01.01.2026 wesentliche Anpassungen bei Zuständigkeiten und Streitwerten in Kraft. Zentral ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Zivilsachen (§ 23 GVG) von 5.000 EUR auf 10.000 EUR. Damit fallen künftig deutlich mehr Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Zugleich wirkt sich die Erhöhung der Streitwertgrenze auf den sogenannten Anwaltszwang (§ 78 ZPO) aus. Parteien müssen sich weiterhin nur vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten anwaltlich vertreten lassen.

Zusätzlich werden Spezialzuständigkeiten streitwertunabhängig neu verteilt: Bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten werden (teilweise) den Amtsgerichten zugewiesen, während Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen. Für die Zuständigkeitsänderungen gilt nach der Übergangsvorschrift § 44 EGGVG grundsätzlich: maßgeblich sind Verfahren, die ab dem 01.01.2026 anhängig werden.

Auch die Wertgrenzen für Rechtsmittel steigen zum 01.01.2026: In ZPO und FamFG erhöht sich die Wertgrenze u. a. für Berufungen/Beschwerden von 600 EUR auf 1.000 EUR, die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH von 20.000 EUR auf 25.000 EUR, und die Wertgrenzen für Kostenbeschwerden (u. a. StPO, GKG, FamGKG, JVEG, RVG, OWiG, GNotKG) von 200 EUR auf 300 EUR. Die Anwendbarkeit der geänderten Rechtsmittelwerte richtet sich im Übergang nach § 47 EGGVG (u. a. nach Verkündung/Übergabe der anzufechtenden Entscheidung bis 31.12.2025 bzw. nach dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung).

Eine weitere relevante Neuerung folgt ab 01.07.2026: Wird eine Wertfestsetzung nachträglich geändert, kann das Gericht künftig von Amts wegen auch die Kostenentscheidung und eine bereits erfolgte Kostenfestsetzung entsprechend anpassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerberaufruf – Ersatzbestellung im Fachanwaltsausschuss Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Das Ausscheiden eines Mitgliedes des Fachanwaltsausschusses Strafrecht macht die Bestellung eines Ersatzmitgliedes für die Dauer der restlichen Amtszeit bis zum 14.03.2029 erforderlich. Über die Ersatzbestellung des Ausschussmitgliedes wird der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen in seiner Sitzung am 21.01.2026 entscheiden.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Fachanwaltsausschuss Strafrecht haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung bis zum 19.12.2025 per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (fachanwaelte@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen auf dem Gebiet des Strafrechts enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Bye bye, cyberJack Secoder! Warum Sie ab 26.11.2025 nur mit einem aktuellen Kartenlesegerät Ihr beA weiter nutzen können

Die Sicherheitstechnik entwickelt sich ständig weiter – und macht auch vor Kartenlesegeräten nicht Halt. Weil aktuelle Sicherheitsanforderungen darauf nicht mehr abbildbar sind, wird ab 26. November 2025 ein in vielen Kanzleien eingesetzter Kartenleser vom beA-System nicht mehr unterstützt. Wie Sie erkennen, ob Ihr Gerät betroffen ist, und was zu tun ist, damit Sie weiterhin Ihr beA nutzen können, erläutert dieser weiterführende Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin (ebenfalls veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 5/2025).

Aktuelle Informationen zur Abkündigung des Kartenlesegeräts finden Sie zudem im beA-Supportportal unter portal.beasupport.de/neuigkeiten/abkuendigung-cyberjack-secoder.

Bewerberaufruf – Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind

im März 2026 die Fachanwaltsausschüsse Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht und

im August 2026 die Fachanwaltsausschüsse Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung

bis zum 15.12.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Gewerblicher Rechtschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht,

bis zum 15.05.2026 – für die Fachanwaltsausschüsse Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht

per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (fachanwaelte@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Direkter Draht zu Referendarinnen und Referendaren – Infoveranstaltung Anwaltsstation in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen und der Dresdner Anwaltverein e.V. möchten gemeinsam die bewährte Referendarmesse wieder aufleben lassen. Unser Ziel ist es, den Referendarinnen und Referendaren zu zeigen, welche Kanzleien sich über motivierte Nachwuchskräfte freuen und welche gegenseitigen Erwartungen an die Rechtsanwaltsstation oder Wahlstation bestehen. Vielleicht ist unter den Interessierten genau die zukünftige Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt dabei, die oder der bei Ihnen die berufliche Karriere beginnen möchte.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 11. November 2025 ab 15 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden statt.

Nach einführenden Impulsen durch einen Ausbilder und einen Referendar soll das persönliche Gespräch im Vordergrund stehen. Kanzleien haben die Möglichkeit, sich und Ihre Tätigkeit zu präsentieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Referendarinnen und Referendaren zu zeigen, warum der Anwaltsberuf wesentlich attraktiver ist, als sein Ruf innerhalb der justizgeprägten Ausbildung. Melden Sie sich an und präsentieren Sie sich als erfolgreiche Ausbildungskanzlei.

Anmelden können Sie sich ab sofort bei:

Geschäftsstelle des Dresdner Anwaltverein e.V., Nürnberger Str. 49, 01187 Dresden, E-Mail: info@anwaltverein-dresden.de.

Die Plätze sind begrenzt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2025 in Coburg

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer veranstalten am 07. und 08. November 2025 in Coburg das Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum zum Thema:

„Ablehnung von Mandaten aus ethischen Gründen – Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven“

Wir freuen uns auf spannende Vorträge von Kolleginnen und Kollegen aus Tschechien, der Slowakei und Deutschland. Für die Rechtsanwaltskammer Sachsen wird unsere Vizepräsidentin Uta Modschiedler zum Thema „Ablehnung von Mandaten aus ethischen Gründen aus strafrechtlicher Sicht“ referieren. Alle Vorträge werden simultan auf Deutsch oder Tschechisch übersetzt. Wie schon in den vergangenen Jahren wird sich sowohl am Begrüßungsabend als auch am Seminartag selbst die Gelegenheit bieten, mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und kollegiale Kontakte zu knüpfen. Das detaillierte Programm finden Sie unter folgendem Link: Programm Deutsch-Tschechisch Slowakisches Anwaltsforum 2025

Wir laden alle interessierten Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Teilnahme ein. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das vorbereitete Anmeldeformular übersenden Sie dieses bis zum 17.10.2025 per E-Mail an info@rakba.de oder per beA an die Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Zur Übernachtung vom 07.11. auf 08.11.2025 steht im Hotel Vienna House Easy by Wyndham Coburg, Ketschendorfer Straße 86, 96450 Coburg, bis einschließlich 17.10.2025 unter dem Stichwort „Deutsch-Tschechisch-Slowakisches-Anwaltsforum“ ein Zimmerkontigent zum Abruf zur Verfügung. Das Hotel bietet ein Einzelzimmer für 90,00 € und ein Doppelzimmer für 109,00 € (jeweils inkl. Frühstück) an. Bitte nutzen Sie zur Reservierung das vorbereitet Reservierungsformular.

Alle Anlagen auf einen Blick:

Programm

Anmeldeformular

Reservierungsformular Hotel

Konjunkturbefragung der Freien Berufe Herbst/Winter 2025

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt derzeit im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wieder turnusgemäß die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Thema Digitale Prozessoptimierung. Hierbei wird vor allem thematisiert, inwieweit die Freiberufler-Unternehmen bereits digital aufgestellt sind und wo sich diesbezügliche Probleme in der Übertragung z.B. zu Behörden ergeben.

Von den Ergebnissen erhofft sich der BFB wichtige Erkenntnisse zum Thema Digitalisierung und der Frage, wo aktuell noch Brüche im Verlauf vorhanden sind.

Das IFB bittet um Unterstützung. Die Befragung ist als Onlinebefragung konzipiert, dauert ca. 12 Minuten und die Datenerhebung erfolgt anonym. Die Teilnahme ist bis zum 02. November 2025 möglich.

Zur Umfrage gelangen sie unter folgendem Link: www.t1p.de/fb-herbst25

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

 

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 01. September 2025

Am Montag, 01. September 2025, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Folgende Beschlüsse fasste die Versammlung:

 

 Zu TOP 10: Beschlussfassung über die

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Jahr 2024

Der Kassenbericht wurde in öffentlicher Abstimmung mit 39 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und einer Enthaltung bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024

Der Vorstand wurde in öffentlicher Abstimmung mit 21 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und 19 Enthaltungen entlastet.

 

Zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag

Mit 35 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2026 wird auf 450,00 € festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, erhöht sich um jeweils 74,00 € für jedes zusätzliche beA.

 

Zu TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung der Beitragsordnung der RAK Sachsen

Die Änderung von § 2 Beitragsordnung RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde in öffentlicher Abstimmung mit 35 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung beschlossen.

§ 2 der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

§ 2

Beitragspflichtig ist jedes Kammermitglied (§ 60 Abs. 2 BRAO), auch wenn es nicht den Beruf des Rechtsanwalts, Rechtsanwaltes (Syndikusrechtsanwalt) oder Rechtsbeistandes ausübt.

Die Beitragspflicht der in den Berufsausübungsgesellschaften als Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan oder in anderer Funktion tätigen Kammermitglieder wird dadurch nicht berührt.

Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder beträgt er ab dem Jahr 2026 zwei Drittel des jeweiligen Kammerbeitrags.

Die Beitragspflicht beginnt am 1. des auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Monats und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in welchem die Mitgliedschaft zur Kammer endet.

Für unterjährige Zeiträume berechnet sich der Beitrag mit 1/12 für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft. 

 

Zu TOP 13: Haushaltsplan für das Jahr 2026 und Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2026 wurde in öffentlicher Abstimmung mit 36 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung beschlossen.

 

Zu Top 14: Beschlussfassung über die Bestellung der Rechnungsprüfer

Mit 33 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:

Als Rechnungsprüfer werden bestellt:

    • Rechtsanwalt Klaus Ingensiep, Zwickauer Straße 74, 09112 Chemnitz
    • Rechtsanwalt und Steuerberater Henrik Müller LL.M., Gartenstraße 3, 01744 Dippoldiswalde

Als Ersatzprüfer werden bestellt:

    • Rechtsanwalt und Steuerberater Torsten Nihof, FA für Steuerrecht, Lortzingstraße 37, 01307 Dresden
    • Rechtsanwalt Jan Rothe, Eisenacher Straße 31, 01277 Dresden

Die aktuelle Fassung der beschlossenen Beitragsordnung wurden am 15.09.2025 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht.

 

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