Herbstkongress der European Bars Federation vom 26. bis 28. September in Paris zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Herbstkongress der European Bars Federation vom 26. bis 28. September in Paris-La Défense stattfinden und gemeinsam mit dem Ordre des Avocats des Hauts-de-Seine organisiert wird.

Die Sitzungen werden sich auf das Berufsgeheimnis, seine Ursprünge, seine aktuelle Situation und seine Zukunft konzentrieren. Es werden die technologischen Herausforderungen behandelt, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, durch prominente und fachkundige Redner in anregenden Podiumsdiskussionen.

Sie können sich über diesen Link für den Kongress anmelden:

LINK PRÄSENTATION KONGRESS: https://www.congres-fbe-2024.com/fr/inscriptions

LINK ANMELDUNGEN: https://www.congres-fbe-2024.com/en/inscriptions

3. Young Lawyers Camp vom 12.-14.09.2024 in Hamburg

Vom 12.-14.09.2024 findet in Hamburg das dritte Young Lawyers Camp für junge Anwälte, Referendare und Studenten statt. Auch dieses Jahr kann das Wissen zum Thema Anwaltschaft und Anwaltsberuf in Workshops, Vorträgen und Diskussionen erweitert und Softskills weiterentwickelt werden. Das Young Lawyers Camp bietet für den anwaltlichen Nachwuchs eine Plattform, auf der Experten für Fragen zur Anwaltschaft, Kanzleigründung und -organisation, Umgang mit Mandanten, Social Media, künstlicher Intelligenz in der Kanzlei und vieles mehr zur Verfügung stehen.

U.a. wird Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer, am Samstag, den 14.09.2024 einen Impulsvortrag mit dem Titel „Rock your brand: Warum Du selbst Deine Marke bist.“ halten.

Auch der Austausch untereinander und das Netzwerken werden nicht zu kurz kommen. Neben einem hochkarätigen Tagungsprogramm erwartet die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Abendprogramm.

Das Programm und weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://davforum.de/de/aktuelles/younglawyerscamp-2024

Flyer mit Programm

Die Anmeldung ist bis zum 02.09.2024 möglich

Ankündigung der Podiumsdiskussion: „Darf die TU Chemnitz Recht haben? Diskussion über die Einführung des Studiums der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz“

Im Hinblick auf die zunehmenden Schwierigkeiten, ausreichend juristischen Nachwuchs für die Rechtspflege, die Verwaltung und die Wirtschaft vor allem im ländlichen Raum zu gewinnen, sieht der vom sächsischen Kabinett im Februar 2024 beschlossene „Hochschulentwicklungsplan 2025plus“ vor, entsprechende Maßnahmen und ggf. die Einrichtung eines Studienfachs Rechtswissenschaften an einer weiteren Hochschule zu prüfen. Aus Sicht der TU Chemnitz gibt es eine Vielzahl von Argumenten, die für die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaft an der TU Chemnitz sprechen.

Über den Mangel an Juristinnen und Juristen in Sachsen, welche Folgen dieser hat und wie sich die Einführung des Studiums der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz als Lösungsoption anbietet, soll im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 05. August 2024, 18:00 Uhr, in der Universitätsbibliothek der TU Chemnitz, Straße der Nationen 33, 09111 Chemnitz,  gesprochen werden.

Es diskutieren u.a.:

  • Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Vizepräsident, Schatzmeister und Mitglied der AG Juristenausbildung der Rechtsanwaltskammer Sachsen
  • Rechtsanwalt Dr. Axel Schweppe, Vizepräsident und Mitglied der AG Juristenausbildung der Rechtsanwaltskammer Sachsen
  • Ralph Burghart, Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz und Vorsitzender des Hochschulrates der TU Chemnitz,
  • Hartwig Kasten, Vizepräsident des Sächsischen Landessozialgerichts,
  • Dirk Eberhard Kirst, Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts,
  • Dominik Schulz, Präsident des Landgerichts Chemnitz,
  • Katrin Hoffmann, Geschäftsführerin des Industrievereins Sachsen 1828 e. V.,
  • Dr. Frank Asbrock, Direktor des Zentrums für kriminologische Forschung Sachsen e. V. und Inhaber der Professur für Sozialpsychologie an der TU Chemnitz und
  • Dr. jur. Dagmar Gesmann-Nuissl, Inhaberin der Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums an der TU Chemnitz.

Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

UPDATE: Verlängerung Umfrage zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen bis 10.08.2024

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Befragung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen durch. Die Umfrage begleitet eine Studie zur möglichen „Lissabonisierung“ des Aquis der dritten Säule im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Der Fragebogen erfasst sieben Rechtsakte der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsanwaltschaft sind ausdrücklich eingeladen, an der Beantwortung des Fragebogens teilzunehmen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache verfasst, akzeptiert werden jedoch Antworten in allen EU-Sprachen. Zu Beginn der Umfrage kann individuell ausgewählt werden, zu welchen Rechtsakten geantwortet wird. Die Fragen können auch anonym beantwortet werden. Eine Teilnahme ist bis zum 10. August 2024 unter folgendem Link möglich:

https://icfconsulting.qualtrics.com/jfe/form/SV_2b2BKk3UJgiMF3E

 

STAR-Umfrage 2024 zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Dieses Jahr dreht sich STAR um folgende Themen:

  • Nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten,
  • Erfolgshonorar,
  • Datenschutz,
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz.

Sie benötigen keine Wirtschaftsdaten Ihrer Kanzlei. Die Befragung findet wieder rein digital statt und ist somit für Sie einfacher und schneller zu beantworten. Sie benötigt ca. 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit. Die Untersuchung ist streng vertraulich und anonym.

Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link ab 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 an der Befragung teil:

https://t1p.de/star2024

Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

 

 

Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes am AG Dresden an dienstfreien Tagen

Der Präsident des AG Dresden informierte uns heute darüber, dass die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes per Telefax seit 1. April 2024 unter der Telefaxnummer

0351/446 3790

zentralisiert wurde.

Er bittet zu beachten, dass die Erreichbarkeit unter dieser Telefaxnummer zu folgend aufgeführten Zeitpunkten gegeben ist:

  • freitags ab 15:00 Uhr
  • am Tag vor gesetzlichen Feiertagen ab 17:00 Uhr
  • an dienstfreien Tagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr

Schriftsätze, die an dienstfreien Tagen nach 15:00 Uhr eingehen, werden erst am darauffolgend dienstfreien Tag gesichtet. Während der regulären Dienstzeiten sind Schriftsätze an die jeweiligen Telefaxnummern der betreffenden Abteilungen zu richten.

Die telefonische Erreichbarkeit des Bereitschaftsrichters ist hiervon nicht beeinträchtigt.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 03. Juni 2024

Am Montag, 03. Juni 2024, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Folgende Beschlüsse fasste die Versammlung:

Zu TOP 10: Beschlussfassung über die

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Jahr 2023

Der Kassenbericht wurde mit 48 Ja-Stimmen und einer Enthaltung bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorstand wurde mit 33 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 15 Enthaltungen entlastet.

 

Zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag

Mit 37 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2025 wird auf 450,00 € festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, erhöht sich um jeweils 74,00 € für jedes zusätzliche beA.

 

Zu TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Sachsen

  • Die Änderung von § 5 Abs. 1 GO RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde mit 45 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

5 Abs. 1 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

1. In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Kammerversammlung statt. Sie soll spätestens bis zum Ende des zweitendritten Quartals am Sitz der Kammer stattfinden. Der Vorstand kann einen anderen Versammlungsort im Kammerbezirk bestimmen.

  • Die Änderung von § 6 Abs. 3 GO RAK gemäß Antrag aus der Mitte der Kammerversammlung wurde mit 42 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

6 Abs. 3 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

3. Die Tagesordnung und den Versammlungstag legt der Präsident in Abstimmung mit dem Präsidium fest und gibt sie den Mitgliedern – außer in dringenden Fällen – mindestens sechs Wochen vor der Versammlung mit der Aufforderung bekannt, innerhalb einer bestimmten Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, Tagesordnungspunkte vorzuschlagen, Anträge anzukündigen und gegebenenfalls Wahlvorschläge zu machen. Vorschläge und Anträge, die fristgerecht bei der Geschäftsstelle eingehen und Unterstützungserklärungen die Unterschrift von mindestens zehn Mitgliedern tragen, sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge, Anträge und Unterstützungserklärungen müssen jeweils handschriftlich unterzeichnet oder mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach einfach oder qualifiziert elektronisch signiert eingereicht werden.

  • Die Änderung von § 11 Abs. 1 GO RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde mit 46 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

11 Abs. 1 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

1. Der Vorstand besteht aus 23 von der Versammlung gewählten Kammermitgliedern. Ab dem 1. April 2025 besteht der Vorstand aus 21 gewählten Kammermitgliedern. Ab dem 1. April 2027 besteht der Vorstand aus 19 gewählten Kammermitgliedern.

 

Zu TOP 13: Haushaltsplan für das Jahr 2025 und Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2025 wurde in öffentlicher Abstimmung mit 33 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Zu Top 14: Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der RAK Sachsen

Die Änderung von § 5 Gebührenordnung RAK gemäß Antrag aus der Mitte der Kammerversammlung wurde mit 32 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

5 Gebührenordnung RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

5 Regelung für die Gebühren in Berufsbildungssachen

(1) Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Für die Einschreibung in die Ausbildungsrolle wird eine Gebühr in Höhe von € 50 erhoben.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Zwischenprüfung beträgt € 90.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Abschlussprüfung beträgt € 120.

Die Gebühr für die Anmeldung zu jeder Wiederholungsprüfung beträgt € 120.

 

(2) Ausbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in

Die Einschreibgebühr beträgt € 25.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Abschlussprüfung beträgt € 250.

Die Gebühr für die Anmeldung zu jeder Wiederholungsprüfung beträgt € 250.

 

(3) FälligkeitBerufsanerkennung

Alle Gebühren werden mit der Einreichung des Antrags bzw. dem Eingang der Anmeldung fällig.Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG) beträgt € 250.

 

(4) Umschulung zur/ zum RechtsanwaltsfachangestelltenZweitausfertigung von Zeugnissen

Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Regelungen gelten auch für die Umschüler zur/ zum Rechtsanwaltsfachgestellten.Für die Zweitausfertigung von Zeugnissen wird eine Gebühr in Höhe von € 15 erhoben.

 

(5) Zweitausfertigung von ZeugnissenWiderspruchsverfahren

Für die Zweitausfertigung von Zeugnissen wird eine Gebühr in Höhe von € 15 erhoben.Für den Erlass eines Widerspruchsbescheides (§ 73 VwGO) über die ganz oder teilweise Zurückweisung des Rechtsbehelfs wird eine Gebühr in Höhe von € 200 erhoben.

 

(6) Für den Erlass eines Widerspruchsbescheides (§ 73 VwGO) über die ganz oder teilweise Zurückweisung des Rechtsbehelfs wird eine Gebühr in Höhe von € 200 erhoben.Fälligkeit

Alle Gebühren werden mit der Einreichung des Antrags bzw. dem Eingang der Anmeldung fällig.

 

(7) Umschulung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Die in den Absätzen 1, 4, 5 und 6 genannten Regelungen gelten auch für die Umschüler zur/zum Rechtsanwaltsfachgestellten.

 

Die aktuellen Fassungen der beschlossenen Satzungen wurden am 14.06.2024 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht.

Umfrage zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Befragung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen durch. Die Umfrage begleitet eine Studie zur möglichen „Lissabonisierung“ des Aquis der dritten Säule im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Der Fragebogen erfasst sieben Rechtsakte der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsanwaltschaft sind ausdrücklich eingeladen, an der Beantwortung des Fragebogens teilzunehmen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache verfasst, akzeptiert werden jedoch Antworten in allen EU-Sprachen. Zu Beginn der Umfrage kann individuell ausgewählt werden, zu welchen Rechtsakten geantwortet wird. Die Fragen können auch anonym beantwortet werden. Eine Teilnahme ist bis zum 10.08.2024 unter folgendem Link möglich:

https://icfconsulting.qualtrics.com/jfe/form/SV_2b2BKk3UJgiMF3E

Erweiterte Pilotierung der E-Strafakte am Landgerichtsbezirk Chemnitz

Die Präsidentin des Amtsgerichts Chemnitz informierte uns darüber, dass ab dem 18. September 2024 die Strafakten im Landgerichtsbezirk Chemnitz elektronisch geführt werden, sofern diese als elektronische Akten von den Ermittlungsbehörden an die Gerichte übergeben werden.

In den elektronisch geführten Verfahren werden die Gerichte künftig mit allen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen elektronisch kommunizieren. Die Akteneinsicht erfolgt im Regelfall elektronisch über das Akteneinsichtsportal.

Beschlussfassungen der Kammerversammlung 2024

Am Montag, 03. Juni 2024, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Unter anderem wurden die Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen und die Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen beschlossen.

Die aktuellen Fassungen der beschlossenen Satzungen sind am 14.06.2024 auf dieser Homepage unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht und damit bekannt gemacht worden. Die Geschäftsordnung tritt gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 01.07.2024 in Kraft. Die Gebührenordnung tritt gemäß § 13 Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen i.V.m. § 4 Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Über die weiteren Beschlüsse der Kammerversammlung informieren wir Sie in Kürze.

 

 

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