4. Leipziger Rechtsstaatskonferenz: Rechtsstaatlichkeit und richterliche Unabhängigkeit – Neue Perspektiven

Am 1. und 2. Oktober 2026 findet im Paulinum Leipzig – Aula und Universitätskirche St. Pauli – die 4. Leipziger Rechtsstaatskonferenz statt. Die Veranstaltung wird vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz in Kooperation mit der Universität Leipzig durchgeführt.

Die Konferenz widmet sich aktuellen Fragen der richterlichen Unabhängigkeit, verfassungsgerichtlichen Kontrolle und europäischen Rechtsentwicklung. Als Referentinnen und Referenten werden unter anderem der Justizkanzler Finnlands, Bundesministerin Dr. Hubig, Staatsministerin Prof. Geiert, Prof. Dr. Julia Laffranque (Richterin am Obersten Gericht Estlands, Mitglied des „255 Comité“ sowie ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erwartet. Das vollständige Programm können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:

Programm und Anmeldung

Direkter Draht zu Referendarinnen und Referendaren – Infoveranstaltung Anwaltsstation in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Sachsen und der Dresdner Anwaltverein e.V. werden in diesem Jahr zwei Referendarmessen veranstalten. Unser Ziel ist es, den Referendarinnen und Referendaren zu zeigen, welche Kanzleien sich über motivierte Nachwuchskräfte freuen und welche gegenseitigen Erwartungen an die Rechtsanwaltsstation oder Wahlstation bestehen. Vielleicht ist unter den Interessierten genau die zukünftige Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt dabei, die oder der bei Ihnen die berufliche Karriere beginnen möchte.

Die erste Veranstaltung wird am Donnerstag, den 04.06.2026 ab 15 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden stattfinden.

Nach einführenden Impulsen durch einen Ausbilder und einen Referendar soll das persönliche Gespräch im Vordergrund stehen. Kanzleien haben die Möglichkeit, sich und Ihre Tätigkeit zu präsentieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit, den Referendarinnen und Referendaren zu zeigen, warum der Anwaltsberuf wesentlich attraktiver ist, als sein Ruf innerhalb der justizgeprägten Ausbildung. Melden Sie sich an und präsentieren Sie sich als erfolgreiche Ausbildungskanzlei.

Anmelden können Sie sich ab sofort bei:

Geschäftsstelle des Dresdner Anwaltverein e.V., Nürnberger Str. 49, 01187 Dresden, E-Mail: info@anwaltverein-dresden.de

Die Plätze sind auf 15 teilnehmende Kanzleien begrenzt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Konjunkturbefragung der Freien Berufe Frühjahr 2026

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt derzeit im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wieder turnusgemäß die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Dieses Mal interessieren das IFB dabei – neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen – die Arbeitsmodelle der Freiberuflerinnen und Freiberufler. Dabei soll u. a. der Frage nachgegangen werden, warum sich für die Selbstständigkeit oder das Angestelltenverhältnis entschieden wurde bzw. wie typische Erwerbsbiografien bei Freiberuflern zustande kommen.

Das IFB bittet um Unterstützung. Die Befragung ist als Onlinebefragung konzipiert, dauert ca. 12 Minuten und die Datenerhebung erfolgt anonym. Die Teilnahme ist bis zum 26. April 2026 möglich.

Zur Umfrage gelangen sie unter folgendem Link: http://www.t1p.de/konjunktur26-1

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Die Ergebnisse werden auf der Internetseite des BFB veröffentlicht: https://www.freie-berufe.de/freieberufe/fakten/

Temporäre Unterbrechung des elektronischen Posteingangs und -ausgangs beim AG Chemnitz am 19. März 2026 sowie von 24.-27. April 2026

Der Vizepräsident des Amtsgerichts Chemnitz informierte die Rechtsanwaltskammer Sachsen heute darüber, dass aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten am sächsischen Intermediär am Donnerstag, 19. März 2026, von 16:00 bis 21:00 Uhr und von Freitag, 24. April 2026, 15:00 Uhr bis Montag, 27. April 2026 kein Versand und Empfang elektronischer Nachrichten möglich ist.

Sie werden daher gebeten, dringende Anträge, über die der bzw. die Bereitschaftsrichter:in entscheiden soll, in dieser Zeit fernmündlich über die Rufnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes (0173 9615755) oder per UMS-Fax (0371 453-5501) zu stellen.

Unabhängig davon wird darum gebeten, künftig in jedem Fall einer beabsichtigten Befassung des richterlichen Bereitschaftsdiensts zusätzlich eine telefonische Mitteilung unter der oben genannten Mobiltelefonnummer vorzunehmen, da technische Ausfälle während der Bereitschaftsdienstzeiten leider nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden können.

Allgemeine Informationen zum Bereitschaftsdienst beim AG Chemnitz finden Sie auf der Website des Gerichts unter folgendem Link:

https://www.justiz.sachsen.de/agc/richterlicher-wochenend-und-feiertagseildienst-4129.html

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO

Eine Vorabanerkennung von künftigen Fortbildungsveranstaltungen erfolgt weder gegenüber Veranstaltern noch gegenüber unseren Mitgliedern. Im Rahmen einer Vorprüfung kann allenfalls eine Auskunft über die grundsätzliche Geeignetheit der Veranstaltung gegeben werden. Diese Auskunft begründet keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung gemäß § 15 FAO, da die Rechtsanwaltskammer Sachsen keinen Einfluss auf tatsächliche Inhalte, Dozenten oder Dauer der Veranstaltung hat. Die endgültige Prüfung und Anerkennung erfolgt daher erst nach Einreichung der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

Von einigen Seminaranbietern werden derzeit Seminare beworben, die für alle Fachanwälte geeignet sein sollen, ohne dass diese einen Fachbezug zu einem Gebiet im Sinne des § 15 FAO aufweisen. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Seminare von der Rechtsanwaltskammer Sachsen nicht als geeignet erachtet werden, da der Bezug zu einem jeweiligen Fachanwaltsgebiet fehlt. Bitte achten Sie darauf, dass Seminare zur Erfüllung der Fortbildungspflicht einen Bezug zum Fachgebiet aufweisen.

SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen in Sachsen

Vom 9. bis 14. März 2026 ist es wieder so weit: SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen in Sachsen. Für viele Jugendliche ist das der erste Blick hinter die Kulissen einer Kanzlei – und die Chance zu entdecken, wie vielseitig, spannend und menschlich die Arbeit in der Rechtswelt sein kann.

Jede Kanzlei, die ihre Türen öffnet, kann Neugier wecken, Zukunft prägen und vielleicht den Funken für die nächste Generation an Rechtsfachangestellten oder Jurist:innen entzünden. Mitmachen lohnt sich!

Weitere Infos für Unternehmen/Kanzleien: https://www.schau-rein-sachsen.de/unternehmen/woche-der-offenen-unternehmen/

STAR-Bericht 2025 – Untersuchung zur wirtschaftlichen Lage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die STAR-Umfrage 2025 befasst sich mit der wirtschaftlichen Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Abgefragt wurden die Daten für das Wirtschaftsjahr 2024.

Den Bericht und weitere Informationen zu STAR finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link:

https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2025/

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die an der Umfrage teilgenommen haben.

 

 

Mehrsprachigkeit im Beruf – Universität Duisburg-Essen bittet um Unterstützung bei Studie

Mehrsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeitende kommunizieren mit Partnern im Ausland, übersetzen zwischen Tür und Angel und beschleunigen die Kommunikation, wo es manchmal hakt: Erstmals untersucht das Forschungsprojekt MAriE der Universität Duisburg-Essen, wie Personen ihre Herkunfts- bzw. Familiensprache im Beruf anwenden. Dazu werden dringend noch Teilnehmende aus dem Bereich „Recht und Wirtschaft“ gesucht.

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, können Sie an der Umfrage teilnehmen:

  • Sie sind in Deutschland berufstätig?
  • Sie sprechen eine Herkunftssprache (eine Sprache, die Sie zuerst in der Familie gelernt haben, z. B. Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Französisch, etc.)?
  • Sie nutzen diese Sprache im Arbeitskontext (für private Notizen, in der Mittagspause mit Kolleg:innen, im Beratungsgespräch, etc.)?

Die Teilnahme dauert nur etwa 10 Minuten und ist bis Ende März 2026 möglich. Ihre Angaben sind selbstverständlich anonym.

Hier geht es zur Umfrage : https://limesurvey.uni-due.de/index.php/293924?lang=de

Bei Fragen zum Projekt steht Ihnen Helena Weyland von der Universität Duisburg-Essen gerne zur Verfügung: helena.weyland@uni-due.de.

Bewerberaufruf – Ersatzbestellung im Fachanwaltsausschuss Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Das Ausscheiden von zwei Mitgliedern des Fachanwaltsausschusses Erbrecht macht die Bestellung von zwei Ersatzmitgliedern für die Dauer der restlichen Amtszeit bis zum 14.03.2029 erforderlich. Über die Ersatzbestellung der Ausschussmitglieder wird der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen in seiner Sitzung am 21.01.2026 entscheiden.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Fachanwaltsausschuss Erbrecht haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung bis zum 09.01.2026 per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (fachanwaelte@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen auf dem Gebiet des Erbrechts enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Neue Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel ab 01.01.2026

Mit dem am 11.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ treten zum 01.01.2026 wesentliche Anpassungen bei Zuständigkeiten und Streitwerten in Kraft. Zentral ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Zivilsachen (§ 23 GVG) von 5.000 EUR auf 10.000 EUR. Damit fallen künftig deutlich mehr Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Zugleich wirkt sich die Erhöhung der Streitwertgrenze auf den sogenannten Anwaltszwang (§ 78 ZPO) aus. Parteien müssen sich weiterhin nur vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten anwaltlich vertreten lassen.

Zusätzlich werden Spezialzuständigkeiten streitwertunabhängig neu verteilt: Bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten werden (teilweise) den Amtsgerichten zugewiesen, während Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen. Für die Zuständigkeitsänderungen gilt nach der Übergangsvorschrift § 44 EGGVG grundsätzlich: maßgeblich sind Verfahren, die ab dem 01.01.2026 anhängig werden.

Auch die Wertgrenzen für Rechtsmittel steigen zum 01.01.2026: In ZPO und FamFG erhöht sich die Wertgrenze u. a. für Berufungen/Beschwerden von 600 EUR auf 1.000 EUR, die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH von 20.000 EUR auf 25.000 EUR, und die Wertgrenzen für Kostenbeschwerden (u. a. StPO, GKG, FamGKG, JVEG, RVG, OWiG, GNotKG) von 200 EUR auf 300 EUR. Die Anwendbarkeit der geänderten Rechtsmittelwerte richtet sich im Übergang nach § 47 EGGVG (u. a. nach Verkündung/Übergabe der anzufechtenden Entscheidung bis 31.12.2025 bzw. nach dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung).

Eine weitere relevante Neuerung folgt ab 01.07.2026: Wird eine Wertfestsetzung nachträglich geändert, kann das Gericht künftig von Amts wegen auch die Kostenentscheidung und eine bereits erfolgte Kostenfestsetzung entsprechend anpassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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