Änderung der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO)

Die Satzungsversammlung hat Änderungen der FAO betreffend die Fachanwaltschaften Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Sportrecht beschlossen. Die Änderungen werden am 01.10.2026 in Kraft treten. Die Einzelheiten finden Sie hier.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 02. September 2026

Am Mittwoch, 02. September 2026, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Dorint Hotel Leipzig statt.

Folgende Beschlüsse fasste die Versammlung:

 

 Zu TOP 9: Beschlussfassung über die

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Jahr 2025

Der Kassenbericht wurde in öffentlicher Abstimmung mit 70 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Der Vorstand wurde in öffentlicher Abstimmung mit 59 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und 12 Enthaltungen entlastet.

 

Zu TOP 10: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag

Mit 65 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2027 wird auf 450,00 € festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, erhöht sich um jeweils 70,00 € für jedes zusätzliche beA.

 

Zu TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung der Beitragsordnung der RAK Sachsen

Die Änderung von § 4 Beitragsordnung RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde in öffentlicher Abstimmung mit 63 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltung beschlossen.

§ 4 der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen lautet somit nunmehr ab dem 04.09.2026 wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

§ 4

In besonderen Härtefällen kann das Präsidium auf Antrag Stundung, vollumfängliche oder teilweise Befreiung von der Entrichtung des Beitrags bewilligen.

Eine geringfügige Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit, geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit o. ä. begründen keinen Anspruch auf Erlass oder Ermäßigung des Beitrags.

In den Fällen der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes wird die Beitragspflicht für die Dauer der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 MuSchG unterbrochen.

Mitglieder können eine Halbierung des Kammerbeitrags für die Dauer von maximal 12 Monaten innerhalb des ersten Lebensjahres eines eigenen Kindes beantragen. Als Nachweise sind vorzulegen:

    1. Bei Angestellten eine schriftliche Bestätigung durch die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber bzw. bei Selbständigen eine schriftliche Versicherung durch das Mitglied, dass der Beruf der Rechtsanwältin / des Rechtsanwaltes während dieser Zeit nicht ausgeübt wird,
    2. die Geburtsurkunde des Kindes.

Das Präsidium entscheidet über Erlass, Ermäßigung oder Niederschlagung der Beitragsforderung.

 

Zu TOP 12: Haushaltsplan für das Jahr 2027 und Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2027 wurde in öffentlicher Abstimmung mit 65 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung beschlossen.

 

Die aktuelle Fassung der beschlossenen Beitragsordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen umgehend auf der Website der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter der Rubrik „Für Mitglieder“ veröffentlicht.

 

Umfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung zu Unterstützungsbedarfen in der Ausbildungspraxis

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

um Unterstützungsangebote für die Ausbildungspraxis noch besser an die Bedarfe des Ausbildungspersonals anzupassen, führt das BIBB eine Online-Befragung durch. Die Umfrage richtet sich an alle Personen, die in der betrieblichen Ausbildung tätig sind. Ziel ist es, Informationen darüber zu erhalten, welche Hilfestellungen Betriebe bei der Planung und Durchführung der Ausbildung benötigen. Die Befragung wird anonym ausgewertet. Die Teilnahme ist bis zum 05.10.2026 möglich und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Die Umfrage finden Sie hier:

https://umfragen.bibb.de/index.php/900001?lang=de

Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der Befragung sehr freuen.

Aufruf – Kolleginnen und Kollegen für Dozententätigkeit in der Referendarausbildung gesucht

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen sucht derzeit engagierte Kolleginnen und Kollegen für eine Dozententätigkeit in der sächsischen Referendarausbildung im Fach „Die anwaltliche Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsrecht“.

Nutzen Sie Ihre Praxiserfahrung, um angehende Juristinnen und Juristen auf ihre anwaltliche Tätigkeit vorzubereiten und einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses zu leisten. Bei Interesse melden Sie sich gern per Mail an referendare@rak-sachsen.de.

STAR-Umfrage 2026 – Befragungszeitraum verlängert; Bitte um Beteiligung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die STAR-Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer ist weiterhin geöffnet. Der Befragungszeitraum wurde bis zum 15. September 2026 verlängert – dann sind die Sommerferien bundesweit beendet –, um weiteren Berufsträgerinnen und Berufsträgern noch einmal die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.

Eine breite Beteiligung ist eine wichtige Grundlage für aussagekräftige Ergebnisse. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie die Gelegenheit zur Mitwirkung noch nutzen.

Hier gelangen Sie direkt zur Befragung:

https://t1p.de/star2026

Die Umfrage erfolgt online, ist anonym und dauert etwa 10 bis 15 Minuten.

Die diesjährige Befragung behandelt folgende Themen:

  • Familienfreundlichkeit im Anwaltsberuf,
  • Kanzleipflicht nach § 27 BRAO,
  • Erfahrungen mit Erfolgshonoraren und Prozessfinanzierung,
  • Ausgründungen und Standortentscheidungen selbstständiger Anwältinnen und Anwälte.

Als Dank für Ihre Mitwirkung stellt Ihnen das IFB auf Wunsch eine persönliche Auswertung zur Verfügung. Diese enthält die Durchschnittswerte Ihrer Referenzgruppe und ermöglicht Ihnen einen Vergleich mit dieser.

Sollten Sie bereits teilgenommen haben, danken wir Ihnen herzlich!

Sollten Sie Fragen oder Hinweise hierzu haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin im IFB, Frau Kerstin Eggert (kerstin.eggert@ifb.uni-erlangen.de).

Internationaler LegalTech-Wettbewerb 2026: Prompting Challenge

Die FBE-Kommission für neue Technologien freut sich, in Zusammenarbeit mit der FBE-Kommission für geistiges Eigentum die Ausgabe 2026 des Internationalen Legal-Tech-Wettbewerbs anzukündigen.

Das diesjährige Thema „The Art of Legal Prompting“ befasst sich damit, wie Juristen ihre beruflichen Fähigkeiten, ihr ethisches Bewusstsein und ihre innovativen Ansätze in der Rechtspraxis durch den effektiven Einsatz generativer künstlicher Intelligenz verbessern können. Die Teilnehmer sind aufgefordert, ihre Fähigkeiten im Bereich der Prompting-Technik und der juristischen Argumentation unter Beweis zu stellen, während sie mit Unterstützung von GenAI-Tools praktische juristische Fallstudien lösen. Der Wettbewerb steht Rechtsanwälten, Rechtsreferendaren und Jurastudenten aus den Mitgliedsanwaltskammern und -vereinigungen der FBE offen.

Interessenten können sich bis zum 13. September 2026  für die Teilnahme bewerben. Die Endrunde findet am 19. November 2026 bei der Anwaltskammer von Verona, Italien, statt.

Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare finden Sie unter: https://www.fbe.org/fbe-international-legaltech-competition-2026/

Bei Fragen oder für weitere Informationen können Sie auch gerne Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz (Mitglied der FBE-Kommission für neue Technologien) kontaktieren unter:

MUNZ Rechtsberatung, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden

www.munz-recht.de

 

 

STAR-Umfrage 2026 – Erinnerung an Beteiligung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie daran erinnern, dass die aktuelle Version der STAR-Erhebung, die das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig durchführt, seit Anfang Juni 2026 online verfügbar ist.

Die diesjährige Befragung behandelt folgende Themen:

  • Familienfreundlichkeit im Anwaltsberuf,
  • Kanzleipflicht nach § 27 BRAO,
  • Erfahrungen mit Erfolgshonoraren und Prozessfinanzierung,
  • Ausgründungen und Standortentscheidungen selbstständiger Anwältinnen und Anwälte.

Dabei werden vor allem Ihre persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen abgefragt. Die Untersuchung findet ausschließlich online statt und dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Sie ist streng vertraulich und anonym. Damit die Ergebnisse ein möglichst umfassendes Bild der Situation vermitteln, ist das Institut auf eine hohe Beteiligung angewiesen. Daher möchten wir Sie nochmals um Ihre Unterstützung bitten.

Die Befragung ist noch bis zum 1. September 2026 unter folgendem Link zugänglich:

https://t1p.de/star2026

Als Dank für Ihre Mitwirkung stellt Ihnen das IFB auf Wunsch eine persönliche Auswertung zur Verfügung. Diese enthält die Durchschnittswerte Ihrer Referenzgruppe und ermöglicht Ihnen einen Vergleich mit dieser.

Falls Sie bereits an der Umfrage teilgenommen haben, bedanken wir uns herzlich für Ihre Mithilfe!

Sollten Sie Fragen oder Hinweise hierzu haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin im IFB, Frau Kerstin Eggert (kerstin.eggert@ifb.uni-erlangen.de).

STAR-Bericht 2025 – Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwältinnen und Anwälte der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2024

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die an der STAR-Umfrage 2025 teilgenommen und damit die Forschung zur Anwaltschaft unterstützt haben!

Den Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte und Anwältinnen der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2024 finden Sie hier: STAR-Bericht 2025 RAK Sachsen

Umfrage Mental Health in der Anwaltschaft

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aktuell führt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine größer angelegte Untersuchung zum Thema Mental Health in der Anwaltschaft durch.
Hierbei interessiert sich das Institut neben Themen wie Belastung durch Stress und andere Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit auch für Ihre Strategien, damit umzugehen.

Die Teilnahme ist vollkommen anonym und beansprucht ca. 10 Minuten Ihrer Zeit.
Unter folgendem Link kommen Sie zur Befragung: www.t1p.de/mentalhealth-kanzlei

Die Befragung ist bis 27.09.2026 zugänglich; den Link können Sie gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung, die zeitnah auch Referendarinnen und Referendare befragt, werden laut IFB im 2. bis 3. Quartal 2027 veröffentlicht.

Der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. würde sich über eine Beteiligung von Ihnen an der Umfrage sehr freuen.

Umsetzung des EU-Geldwäschepakets: Öffentliche Konsultation der AMLA zu Entwürfen Delegierter Rechtsakte

Für die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets hat die AMLA hat auf ihrer Internetseite zwei weitere öffentliche Konsultationen gestartet:

  1. Konsultation zum. Entwurf technischer Umsetzungsstandards (ITS) gem. Art. 69 Abs. 3 der Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)
  2. Konsultation zum Entwurf des RTS zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Financial Intelligence Units – Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) gem. Art. 31 Abs. 3 der Geldwäscherichtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD)

Für die erste Konsultation wurde zudem bereits ein Anhörungstermin angekündigt, für den Sie sich bereits anmelden können. Die Anmeldung für den öffentlichen Anhörungstermin zu Art. 69 Abs. 3 der GwVO am 09.09.2026 von 10-12 Uhr ist unter folgendem Link möglich:

https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-its-format-reporting-suspicions-and-providing-transaction-records_en

Die öffentlichen Anhörungen sollen Interessenträgern die Möglichkeit bieten, direkt mit der AMLA über die vorgeschlagenen Leitlinien/RTS/ITS zu sprechen, wobei das besondere Augenmerk darauf gelegt werden soll, sicherzustellen, dass die Anforderungen wirksam sind und von allen Verpflichteten in der Praxis angewandt werden können. Die öffentliche Anhörung steht nur registrierten Teilnehmern offen. Die AMLA weist darauf hin, dass die Plätze begrenzt sind und empfiehlt eine frühzeitige Anmeldung.

Zum Inhalt der Konsultationen:

  1. Art. 69 Abs. 3 AMLR soll die AMLA technische Durchführungsstandards ausarbeiten in welchen das Format festgelegt wird, das für die Meldung von Verdachtsfällen gemäß Art. 69 Abs. 1 lit. a) AMLR und für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen künftig zu verwenden ist. In diesem Entwurf legen die ITS dieses nun fest. Insbesondere bieten sie Vorlagen für die Meldung von Verdachtsmomenten, die an verschiedene Arten von Verpflichteten angepasst sind sowie Vorlagen für die Bereitstellung von Transaktionsunterlagen durch Kredit- und Finanzinstitute. Die Vorlagen sollen von der FIU und von allen Verpflichteten implementiert werden, die den Berichtsprozess intern automatisieren möchten, anstatt die Berichtsplattformen der FIU zu nutzen, unter den Bedingungen, die der Entwurf des ITS festlegt. Die Konsultation läuft bis zum 20. September 2026.
  2. Art. 31 Abs. 1 AMLD sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die zentralen Meldestellen (FIU) spontan oder auf Ersuchen sämtliche Informationen austauschen, die für die zentralen Meldestellen bei der Verarbeitung oder Auswertung von Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche, den damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung und bezüglich der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen von Belang sein können. In den Ersuchen sind die relevanten Fakten, Hintergrundinformationen, Gründe für das Ersuchen, Verbindungen zu dem Land der ersuchten zentralen Meldestelle und die beabsichtigte Verwendung der ersuchten Informationen anzugeben. Erhält die FIU eine Meldung nach Art. 69 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a AMLR, die einen anderen Mitgliedstaatbetrifft, so soll sie die Meldung oder alle daraus hervorgegangenen einschlägigen Informationen unverzüglich an die zentrale Meldestelle dieses anderen Mitgliedstaats weiterleiten. Gem. Art. 31 Abs. 3 AMLD soll die AMLA hierzu Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten. Der Entwurf der RTS der AMLA legt nun Kriterien fest, um festzustellen, wann ein Verdachtsbericht einen anderen Mitgliedstaat betrifft, und um ihn entsprechend zwischen den Finanznachrichtendienststellen zu übermitteln. Ziel sei es, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch konsistenter, effizienter und zuverlässiger zu gestalten, die Zusammenarbeit zwischen den FIU zu stärken und eine reibungslosere Integration in bestehende Systeme wie FIU.net zu unterstützen.Die Konsultation läuft bis zum 06. Oktober 2026.
/**/