WLAN-Zugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am Justizzentrum Chemnitz

Die Präsidentin des Amtsgerichts Chemnitz informierte uns darüber, dass ab sofort für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am Justizzentrum Chemnitz Zugang zum WLAN zur Verfügung steht.

Zur Anmeldung bedarf es personalisierter Zugangsdaten, welche unter Verwenung des unter dem nachfolgenden Link abrufbaren Formulars beim Amtsgericht Chemnitz beantragt werden müssen:

https://www.justiz.sachsen.de/agc/zugang-zum-gast-wlan-im-justizzentrum-4645.html

Der Antrag ist mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Nutzungsbeginn zu stellen. Die Zugangsdaten sind 7 Tage gültig. Nach Ablauf der Zugangsdaten müssen diese erneut beantragt werden.

 

Eröffnung der Wanderausstellung „Alles wissen wollen. Die Stasi und ihre Dokumente“

Anlässlich der Eröffnung der Wanderausstellung „Alles wissen wollen. Die Stasi und ihre Dokumente“, diskutiert die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, mit Katrin Budde (MdB) und Prof. Dr. Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs) am 23. April 2023, 17:00 Uhr, im Mauer-Mahnmal des Deutschen Bundestages.

Das gesamte Programm zur Ausstellungseröffnung und weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme eine Anmeldung bis zum 16. April 2024 an gz.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de erforderlich ist.

Konjunkturumfrage in den Freien Berufen Sommer 2024

Vor einigen Tagen startete die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung der Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2024 mit einem Sonderteil zur zeitlichen Belastung durch bürokratische Tätigkeiten.

Der BFB bittet um Unterstützung. Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und die Datenerhebung erfolgt anonym. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. zehn bis zwölf Minuten. Die Teilnahme ist bis zum 28. April 2024 möglich.

Zur Umfrage gelangen sie unter folgendem Link: www.t1p.de/konjunktur-fb

 

 

„The Lawyer of the Future“ – General Congress des FBE in Málaga vom 06. bis 08. Juni 2024

Die European Bars Federation (FBE) lädt zu einem Kongreß unter dem Motto „The Lawyer of the Future“ vom 06. bis 08. Juni 2024 nach Málaga ein. Nähere Informationen nebst Anmeldelink etc. finden Sie (in Englisch, Spanisch und Französisch) gern unter https://www.fbecongressmalaga.es/?lang=en.

Ja zu Videokonferenzen und ja zur Dokumentation der Hauptverhandlung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) spricht sich in ihrer aktuellsten Presseerklärung erneut deutlich für die vermehrte Nutzung von Videoverhandlungen und die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung aus. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe befinden sich derzeit zur Beratung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen schließt sich dem Appell der BRAK ausdrücklich an und bekräftigt die Forderung nach Digitalisierung in Bezug auf die Zivil- und Fachgerichtsbarkeit sowie die Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen.

Die entsprechende Presseerklärung Nr. 2 der BRAK und weiterführende Links zu Hintergrundinformationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung: Abschiebungshaft – was tun?

Da es momentan zu wenige ausreichend geschulte Anwält:innen auf dem Gebiet des Abschiebehaftrechts gibt, hält es die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein nach dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 für notwendig, zum Erwerb der notwendigen Fachkunde bzw. der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse im Abschiebungshaftrecht, Seminare an den für Haftanträge relevantesten Orten in Deutschland anzubieten.

Ein entsprechendes Seminar wird vom DAV daher am

Freitag, den 12.04.2024, von 09:30 – 14:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden  

angeboten. Die Fortbildungsankündigung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Studie der Bundesrechtsanwaltskammer zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Bedrohliches Verhalten und Aggressionen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind ein besorgniserregendes Phänomen, das erhebliche Auswirkungen auf die Anwaltschaft haben kann. Immer wieder werden konkrete Fälle bekannt, in denen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte bedroht werden, z. B. weil sie bestimmte Mandanten vertreten. Die Ausmaße dieses Phänomens in Deutschland und Europa sind noch kaum erforscht.

Gemeinsam mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen führt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Zusammenarbeit mit den regionalen Rechtsanwaltskammern eine Umfrage durch, die ermitteln soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies ggf. hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Sie richtet sich ausschließlich an in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, bitten wir Sie, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen, die ca. 10 Minuten in Anspruch nimmt. Auch wenn Sie nicht glauben, dass Sie Ziel von bedrohlichem Verhalten, Belästigung oder Aggression geworden sind, ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage von entscheidender Bedeutung, damit wir ein zuverlässiges und repräsentatives Bild zu dem Thema erlangen können.

Wir bitten Sie daher herzlich, unter folgendem Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V 

Die Teilnahme an dieser Umfrage erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern sowie europäischen Partnerorganisationen im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich Ostermontag, den 1. April 2024 möglich.

Verpflichtende Bestellung eines/r anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

Seit dem 27.02.2024 sieht § 62d AufenthG die Pflichtbeiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes für Abschiebehaftsachen vor. Die Pflichtbestellung in Abschiebungshaftverfahren und Verfahren des Ausreisegewahrsams soll dazu dienen, dass der oder die Betroffene seine/ihre Rechte in dem ihm/ihr in der Regel unbekannten Verfahren geltend machen kann. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Bedeutung des Eingriffs muss es sich dabei um eine/n fachkundige/n Rechtsanwält:in handeln.

Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob Sie für eine solche Pflichtbeiordnung zur Verfügung stehen. Eine Liste aller Kolleg:innen die ihre Bereitschaft erklärt haben, würden wir sodann auf unserer Website veröffentlichen und Gerichten zur Verfügung stellen.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Örtlichkeit der Abschiebehafteinrichtung in Dresden im Regelfall das Amts- bzw. Landgericht Dresden zuständig ist.

Über eine Rückmeldung an info@rak-sachsen.de bis zum 22.03.2024 wären wir dankbar.

AG Dresden – Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes an dienstfreien Tagen

Das AG Dresden teilt mit, dass die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes per Telefax ab dem 1. April 2024 unter der Telefaxnummer

0351/446 3790

zentralisiert wird.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit unter dieser Telefaxnummer lediglich zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr an dienstfreien Tagen gegeben ist. Außerhalb dieser Zeiten wird darum gebeten, den/die Bereitschaftsrichter:in unter den bekannten Telefonnummern zu kontaktieren.

Telefaxe, die auf anderen Telefaxnummern des Amtsgerichts bzw. außerhalb der vorgenannten Zeiten eingehen, werden erst zu den regulären Dienstzeiten gelesen und bearbeitet.

 

 

Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichte nicht auffindbar im beA Adressbuch

Derzeit besteht eine Einschränkung bei der Adressbuchsuche in beA derart, dass die beA-Postfächer von Rechtsanwaltskammern, Anwaltsgerichten und der Schlichtungsstelle nicht als Suchergebnis ausgegeben werden.

Wurde der jeweilige Empfänger schon einmal über das verwendete Postfach adressiert, kann er direkt über die Empfängerzeile bei Erstellung der Nachricht eingegeben und der angezeigte Vorschlag übernommen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, statt den Empfänger im Adressbuch zu suchen, direkt im Nachrichtenentwurf die entsprechende SAFE-ID aus der am Ende dieser näher erläuternden Supportseite aufgeführten „Liste der betroffenen Postfächer“ per „Copy & Paste“ in die Zeile „Empfänger“ einzufügen und mit der „Enter“-Taste zu bestätigen. Der gewünschte Empfänger wird sodann im Nachrichtenentwurf übernommen und die Nachricht kann wie gewünscht versendet werden.

Eine Antwort auf eine von dort erhaltene Nachricht ist ebenso möglich.

Es handelt sich hierbei um einen bekannten Fehler, an dessen Behebung bereits gearbeitet wird, sodass dieser in einer der kommenden beA-Versionen behoben sein wird.

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