Financial Intelligence Unit (FIU) – Hinweis auf temporäre technische Störung

Die FIU hat die Bundesrechtsanwaltskammer über eine temporäre technische Störung informiert. Derzeit liege eine Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Die Meldungsabgabe und damit goAML-Web sei nicht betroffen.

An der Lösung des Problems werde mit Hochdruck gearbeitet. Insbesondere die Fristfallbearbeitung erfolge weiterhin priorisiert und auch fristgemäß. Aufgrund der vorbeschriebenen Beeinträchtigung, die nicht in der Zuständigkeitssphäre der FIU liege, könne dies aber nicht durchgehend gewährleistet werden.

Für solche Sachverhalte, die etwaige Vermögenssicherungsmaßnahmen erforderlich machen könnten, können sich die Verpflichteten zusätzlich zur Meldungsabgabe über goAML im Bedarfsfall mittels einer E-Mail mit folgendem Betreff und kurzem Freitext an die FIU -Kontaktstelle

Meldung.gzd@fiu.bund.de

wenden:

Betreff: Vermögenssicherung; vorsorglicher Hinweis aufgrund einer temporären technischen Störung bei der FIU

Text: Kurzer Hinweis zur Identifizierung der abgegebenen Meldung/des Sachverhaltes unter Angabe des FIU-Az.

Weitere Hinweise sollen zugleich im geschützten Bereich der FIU für Verpflichtete zu finden sein. Über die Behebung des Fehlers will die FIU alsbald informieren und eine entsprechende Veröffentlichung dann auch im geschützten Bereich für Verpflichtete vornehmen.

Ausbildersiegel – wie funktioniert das?

Mit der Initiative “Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber*innen wie Kanzleien gleichermaßen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder*innen (und auch Arbeitgeber*innen) hervor. Die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass die Eindrücke einer*s in der Kanzlei aktuell tätigen Azubis in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel einfließen.

So wird die Auszeichnung „Azubi geprüft“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag
  2. Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar vorgelegt. Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 2 x 3 Stunden erfassen und konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein.
  3. Der Antrag wird unterstützt durch eine in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte auszubildende Person als Rechtsanwaltsfachangestellte*r, welche die Antragsunterstützung durch die Beantwortung des Fragebogens „Unterstützungserklärung als Azubi“ ausfüllt und unterschreibt, alternativ durch eine auszubildende Person, welche im Jahr der Antragstellung den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte*r gemacht hat.
  4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n Rechtsanwaltsfachangestellte*n; alternativ hat die antragstellende Kanzlei ausführlich darzustellen, wer sich die entsprechende Zeit zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte nimmt.
  5. Die Kanzlei verpflichtet sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
  6. Der Ausbildungsrahmenplan wird durch die Kanzlei eingehalten. Soweit die Kanzlei hieraus zu vermittelnde Inhalte im Praxisbetrieb nicht abbilden kann (z.B. Zwangsvollstreckung oder Mahnwesen), stellt Sie diese aber durch Vermittlung von Grundkenntnissen sicher.
  7. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Wir prüfen den Antrag, bei Rückfragen kontaktieren wir Sie. Im Bewilligungsfalle erteilen wir Ihnen die Lizenz zur werblichen Nutzung des Ausbildersiegels für drei Jahre gemäß den Lizenzbedingungen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz sind kostenfrei. Gebühren erheben wir hierfür nicht.

Die erforderlichen Formulare finden Sie nochmals hier:

Bewerberaufruf – Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind

im März 2025 die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

im April 2025 die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

im Juli 2025 die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung

bis zum 31.12.2024 – für die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

bis zum 28.02.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

bis zum 31.05.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Nachruf auf Dr. Dr. h.c. Günter Kröber – Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Blick zurück auf eine bemerkenswerte Persönlichkeit: Rechtsanwalt in der DDR von 1953-1961 und, nach zwischenzeitlichem Berufsverbot, wieder im vereinigten Deutschland ab Januar 1990 – Februar 2024, mehr als ein Berufsleben lang und „lebenslang dem Recht verpflichtet“ (Titel der im Leipziger Universitätsverlag erschienen Biografie, verfasst von Thomas Mayer). Im Alter von 96 Jahren ist Dr. Günter Kröber am 26.9.2024 entschlafen.

Günter Kröber hatte viele anwaltliche und juristische Leben: Jurastudium ab 1946 in Leipzig, Mitglied und Vorsitzender des Fakultätsrates, sowie des Studentenrats – und, ab 1950 Abgeordneter des in der DDR bis 1953 bestehenden Sächsischen Landtages. Nach dem, zeitweise von Exmatrikulation bedrohten, Studium tätig als Anwalt und Strafverteidiger in der DDR, bis er 1961 inhaftiert und ihm die Anwaltszulassung entzogen wurde, nach seiner Freilassung Justiziar der Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Centrum, 1970 Promotion an der Leipziger Juristenfakultät zum Thema „Einführung von Käuferrechten in das DDR-Zivil-Gesetzbuch“, im Januar 1990 rehabilitiert und wieder zur Anwaltschaft zugelassen, die zugleich angetragene Berufung zum Staatssekretär im Justizministerium schlug er aus, von 1990 bis 1993 war er Mitglied und FDP-Fraktionsvorsitzender im Sächsischen Landtag, erarbeitete die Sächsische Verfassung mit, gehörte dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof von 1995-1998 an, war Mitglied des MDR-Rundfunkrates und begleitete zahlreiche weitere Ehrenämter.

Ehrungen, ohne Ende, alle verdient, hier nur eine kleine Auswahl: Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes, Sächsischer Verdienstorden, Sächsische Verfassungsmedaille, Sächsische Justizmedaille, Prof.-Karol-Plank-Medaille der Tschechischen Rechtsanwaltskammer, Goldene Robe des Leipziger Anwaltsvereins, Ehrenmitglied des Deutschen Anwaltsvereins und des Leipziger Anwaltsvereins, Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

1995 wurde Dr. Kröber in den Vorstand der nach der Wiedervereinigung neu gegründeten Sächsischen Rechtsanwaltskammer gewählt; von 2001 bis 2007 war er deren Präsident. Auch wenn es sein eigener Wunsch war, 2007 aus dem Kammervorstand aus „Altersgründen“ auszuscheiden, blieb er weitere annähernd 17 Jahre als Anwalt zugelassen und aktiv.

Die Zeit seiner Vorstandsmitgliedschaft und Präsidentschaft in der Rechtsanwaltskammer war außerordentlich prägend für die Kammer und die Anwaltschaft Sachsens. Neu gebildet 1990 wurden die ersten Jahre in den Aufbau dieser Selbstverwaltung der Anwaltschaft eingebracht. Das Anwaltsbild war bundesweit noch durchdrungen vom Standesrecht der Anwälte, dessen Verstöße von den Kammern hoheitlich sanktioniert wurden. Als Dr. Kröber 2001 zum Präsidenten gewählt wurde, drängten ungeduldige, jüngere Kollegen auf eine Änderung der Ausrichtung, hin zu einem Selbstverständnis der Kammern als Dienstleister für die Anwaltschaft. Dr. Kröber führte in seiner verbindlichen Moderation die Generationen zusammen, vermied Polarisierung und öffnete die Kammer für die Wandlungen, auch in der öffentlichen Wirkung. Legendär sind die von ihm moderierten Jahresempfänge der Rechtsanwaltskammer, in der die zahlreichen Ehrengäste aus Justiz und Gesellschaft schon mal über eine Stunde lang namentlich und jeweils höchst individuell begrüßt wurden. Er kannte alle und jeden und konnte mit allen sachlich-tiefgründige Gespräche in großer Freundlichkeit führen.

Besonders wichtig und immer mit aufrichtig herzlichen Begegnungen verbunden war es ihm, die Kontakte zu „benachbarten“ – weit und fern – ausländischen Kammern zu entwickeln und diese zu einem stabilen, vertrauensvoll-kollegialen Austausch zu gestalten, in konzentrischen Kreisen von den Kammern im benachbarten Polen ausgehend, der Tschechischen Rechtsanwaltskammer, der Kammer in der Slowakei, einbezogen auch die Kammern insbesondere in Bamberg und Stuttgart, über die benachbarten „Alpenrepubliken“, wozu die sächsische und Bamberger Kammern wegen ihrer jeweiligen (sächsischen und fränkischen) Schweiz zählen konnten, bis hin zu Israel und auch in den Jemen. Für diese außerordentliche „diplomatische“ Mission kollegialer, weltweiter Verbundenheit wurde Dr. Kröber auch noch nach seinem Ausscheiden als Kammerpräsident zum Sonderbeauftragten der Bundesrechtsanwaltskammer für die Kammern in den osteuropäischen Ländern bestellt.

Ein solch aktives, bis ins hohe Alter engagiertes und gesellschaftlich teilnehmendes Anwaltsleben – lebenslang dem Recht verpflichtet – ist der Anwaltschaft Auftrag und Vorbild. Wir verabschieden uns von Günter Kröber in ehrendem Gedenken.

Roland Gross
Rechtsanwalt

beA-Webanwendung 3.29 voraussichtlich ab 14.11.2024

Voraussichtlich am 14.11.2024 wird die BRAK allen Nutzerinnen und Nutzern die Version 3.29 der beA-Webanwendung zur Verfügung stellen. Diese Version enthält im Wesentlichen betriebliche Anpassungen und Fehlerbehebungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security vornehmen müssen, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte. Nach dem (Neu-)Start der beA Client Security führt der Installationsassistent Sie durch die Aktualisierung.

Darf die TU Chemnitz Recht haben? – Launch der Website zur möglichen Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz

Bereits seit längerer Zeit fordert die Rechtsanwaltskammer Sachsen die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.

Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Aus Sicht der TU Chemnitz gibt es eine Vielzahl von Argumenten, die für die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz sprechen. Die TU Chemnitz hat diese Argumente, weitere Informationen zum Vorhaben und Eckpunkte der Ausgestaltung unter folgendem Link zusammengestellt:

https://www.tu-chemnitz.de/rektorat/tucjur/

Bitte machen Sie Kolleginnen und Kollegen sowie interessierte Dritte gerne auf das Thema und die Website der TU Chemnitz aufmerksam.

Hybridveranstaltung am 28.11.2024, 18:00 bis 20:00 Uhr: „Karriere mit Zukunft: Wie Kanzleien die Ausbildung zur Erfolgsgeschichte machen!“

Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammer Berlin laden zu der o.g. Veranstaltung ein. Bundesweit zeichnet sich ein dramatischer Rückgang an Auszubildenden im Bereich der Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten ab. Zudem haben die Kanzleien mit einer hohen Abbrecherquote zu kämpfen und nicht wenige Absolventen wandern nach erfolgreicher Ausbildung in andere Berufe ab. Es handelt sich um eine Gemengelage aus unterschiedlichen Faktoren. Wie gelingt es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, an dem Beruf zunächst Interessierte dauerhaft zu halten? Die o.g. Veranstaltung dient dazu, auf dieses Problem aufmerksam zu machen und nach Lösungen zu suchen.

Weitere Informationen und das Programm zu der o.g. Veranstaltung finden Sie hier: https://www.brak.de/newsroom/news/karriere-mit-zukunft-wie-kanzleien-die-ausbildung-zur-erfolgsgeschichte-machen/

Bitte melden Sie sich zu der o.g. Veranstaltung bis spätestens zum 18.11.2024 unter ghetti@brak.de an. Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie der Veranstaltung in Präsenz oder online folgen möchten.

STAR-Bericht 2023 – Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte und Anwältinnen der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2022

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an der STAR-Umfrage 2023.

Den Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte und Anwältinnen der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2022 finden Sie hier.

 

Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Erhaltung des Zugangs zum Recht

Wir weisen auf eine aktuelle Petition des Schleswig-Holsteinische Landtags vom 09.10.2024 hin, die sich für den Erhalt des Zugangs zum Recht und die Sicherung der Arbeits- und Sozialgerichte in den Regionen in Schleswig-Holstein einsetzt.

Hintergrund sind die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte des Landes zu schließen und an einem Standort zu konzentrieren. Dies wohl wegen der angespannten Haushaltslage des Landes.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die bekannt gewordenen Pläne in einer Presseerklärung scharf kritisiert.  „Der Zugang zum Recht darf nicht vom Geldbeutel eines Landes abhängen“ so Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. „Gerade im Arbeits- und Sozialrecht, das so viele Bürgerinnen und Bürger betrifft, muss die räumliche Nähe des zuständigen Gerichts gewährleistet bleiben. Den Rückzug aus der Fläche lehnen wir ab. Der Rechtsstaat muss präsent bleiben! Wenn wir hier anfangen, wo soll das enden?“.

Weiter kritisierten die BRAK und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar a.D. Jürgen Doege, den Umstand, dass die Landesregierung vor der Entscheidung nicht das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht hat.

Die Petition können Sie unter folgendem Link aufrufen:

https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/zugang-zum-recht-erhalten-arbeits-und-sozialgerichte-sichern/

Die Presserklärung der BRAK können Sie unter folgendem Link nachlesen oder herunterladen:

https://www.brak.de/presse/presseerklaerungen/der-brak-2024/schleswig-holstein-forciert-bankrott-des-rechtsstaates/

Einladung zum Qualitätszirkel Gutachtertätigkeit am 15.11.2024, 11:00 Uhr in Dresden

Die Präsidentin des Sozialgerichts Dresden, Frau Stefanie Vossen-Kempkens, lädt interessierte Kolleginnen und Kollegen herzlich zur Teilnahme am „Qualitätszirkel Gutachtertätigkeit“ ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 15. November 2024, ab 14:00 Uhr im Saal 1 des Sozialgerichts Dresden, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden, statt.

Neben medizinischen Sachverständigen werden/sollen auch Richter:innen des Sozialgerichts Dresden, Prüfärzt:innen, im Sozialrecht tätige Rechtsanwält:innen, Vertreter:innen von VdK und DGB und Rentenberater:innen teilnehmen.

Die Veranstaltung richtet sich an diejenigen, die mit medizinischen Gutachten hantieren müssen, als auch an diejenigen, die gerne „über den Tellerrand“ blicken – kurzum: An fast alle!

Die Zusammenkunft ist durch die beiden Orthopäden Dr. Zenker (Görlitz) und Dr. Roch (Dresden) initiiert worden und auf 2 Stunden ausgelegt. Themen sollen sein:

  • Die medizinische Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Fokus von Rechtsanwalt, Gericht und Sachverständigen
  • Der elektronische Rechtsverkehr (E-Akte/Akteneinsichtsportal) mit den medizinischen Sachverständigen

Herr Dr. Roch wird die Veranstaltung fachkundig einleiten, indem er die entsprechenden Grundzüge und Probleme zur Entscheidungsfindung im Rahmen der Begutachtung herausarbeitet.

Herr Rechtsanwalt Herberg aus der Kanzlei KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die medizinische Begutachtung aus seiner Sicht als Anwalt darzustellen.

Zur Planung wird gebeten, Zusagen bis zum 01. November 2024 unter der E-Mail-Adresse verwaltung@sgdd.justiz.sachsen.de vorzunehmen.

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