Elektronischer Rechtsverkehr – Wartungsarbeiten am Sächsischen Intermediär

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung informierte uns darüber, dass zur Umstellung und Migration auf die Systeme des neuen sächsischen Intermediärs durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) am

Mittwoch, 28. Februar 2024 zwischen 9:00 und 16:00 Uhr

umfangreiche Wartungsarbeiten an der OSCI-Infrastruktur des Freistaates Sachsen vorgenommen werden. In diesem Zeitraum wird es zu längeren, mehrstündigen Ausfällen des OSCI-Dienstes kommen. Das Versenden und Empfangen von EGVP-Nachrichten in der sächsischen Justiz wird eingeschränkt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, also Empfänger mit Postfächern beA, beN, eBO, beSt und MJP sind davon nicht betroffen. Postfächer mit der Rolle beBPo sind außerhalb Sachsens erreichbar.

 

Unabhängig von der geplanten Bereitstellung von Informationen über die eingeschränkte Erreichbarkeit auf Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP (justiz.de), wurden der Rechtsanwaltskammer für den Elektronischen Rechtsverkehr mit der sächsischen Justiz die nachfolgenden Hinweise übermittelt:

Empfang von Nachrichten

Alle Kommunikationspartner können bis 9:00 Uhr nach Sachsen senden, danach werden Nachrichten beim sächsischen Intermediär abgewiesen. Dies ist für den Absender durch eine Systemrückmeldung erkennbar. Eine erneute Übersendung ist erforderlich.

Alle bis 9:00 Uhr eingegangenen Nachrichten werden den Gerichten und Behörden bereitgestellt. Die Bereitstellung von diesen Nachrichten erfolgt ggf. verzögert. Der korrekte Eingangszeitpunkt auf dem Intermediär bleibt erhalten und wird in gewohnter Weise ausgewiesen. Bei der Zugriffsmöglichkeit der Gerichte und Behörden auf diese Nachrichten kann es zu Abweichungen in der zeitlichen Reihenfolge kommen – d.h. die Nachrichten werden ggf. nicht alle in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs am Intermediär in den Fachanwendungen der Gerichte und Behörden bereitgestellt bzw. angezeigt.

Versand von Nachrichten

Während der Wartungsmaßnahme können durch die sächsische Justiz keine Nachrichten an sächsische Empfänger versendet werden, deren Postfächer beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) gehostet sind.

Bewerberaufruf – Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind im April bzw. September 2024 die Fachanwaltsausschüsse Migrationsrecht und Arbeitsrecht neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der  Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung für den Fachanwaltsausschuss Migrationsrecht bis zum 04.03.2024 und für den Fachanwaltsausschuss Arbeitsrecht bis zum 22.07.2024 per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Rechtsanwältin Diana Krumpolt (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

Nachruf auf Rechtsanwalt René Zich

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen trauert um das langjährige Vorstandsmitglied René Zich. Er starb viel zu früh nach schwerer Krankheit im Alter von nur 50 Jahren am 04. Dezember 2023.

Zeit seines Lebens war René Zich der Stadt Görlitz und der Oberlausitz verbunden. Geboren am 12. August 1973 in Görlitz und aufgewachsen in Boxberg studierte er Rechtswissenschaften in Dresden. Nach seinem Referendariat am Landgericht Görlitz erhielt er im Jahr 2000 die Zulassung als Rechtsanwalt. Seinen beruflichen Werdegang startete er zunächst in einer Zittauer Kanzlei. Seit 2001 war er dann am Görlitzer Standort der damals noch unter Jennißen Harren Lützenkirchen firmierenden Kölner Immobilienkanzlei tätig. Später wurde er Leiter der Görlitzer Niederlassung und ab 2008 Partner bei Jennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB. Mit der ihm eigenen Tatkraft hat René Zich, der mittlerweile in Rothenburg lebte, im Jahr 2022 das Görlitzer Büro übernommen und als eigenständige Rechtsanwaltskanzlei ZICH erfolgreich fortgeführt.

Besonders auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrecht machte sich René Zich während seiner beruflichen Tätigkeit einen Namen. Seit 2007 war er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er war ständiger Mitarbeiter im Autoren-Team der Fachzeitschrift „Miet-Rechtsberater“ und arbeitete für einzelne Immobiliengesellschaften als Referent. Im Jahr 2020 wurde er unter den besten Kanzleien für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Stern genannt. 2021 wurde Rene Zich in die Focus-Anwaltsliste von Deutschlands TOP-Immobilienanwälten aufgenommen.

Berufspolitisch engagierte sich René Zich bereits seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit für die anwaltlichen Belange vor Ort im Oberlausitzer Anwaltverein e.V.. Seit 2013 hat er sich dann auch im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen für das Wohl des anwaltlichen Berufsstandes eingesetzt. Als eines der wenigen Vorstandsmitglieder außerhalb der drei sächsischen Metropolen und einziges Mitglied aus Görlitz lagen ihm die beruflichen Interessen der Kolleginnen und Kollegen aus der Oberlausitz und des ostsächsischen Raumes ganz besonders am Herzen. Er engagierte sich unter anderem als langjähriges Mitglied in der Berufsrechtsabteilung II, deren stellvertretender Vorsitzender er war, und in der Vergütungsrechtsabteilung. Ferner arbeitete er in den Arbeitsgruppen Internationale Beziehungen, Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsordnungen mit.

Als Ausgleich zu seiner beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit tauschte René Zich nach Feierabend die Robe gegen die Laufschuhe. „Zichi“, wie er liebevoll von seinen befreundeten Weggefährten genannt wurde, absolvierte Halbmarathons, Marathons und Ultraläufe. Er war es gewohnt dabei zu leiden, sich durchzubeißen und zu kämpfen. Obwohl er nie den Mut verlor und sich stets zuversichtlich zeigte, verlor er aber im Dezember letzten Jahres den Kampf, den er seit geraumer Zeit wegen seiner schweren Krankheit führen musste.

Bis zum Ende war er in seiner Kanzlei für seine Mandanten und Mitarbeiterinnen sowie im Ehrenamt für die Kolleginnen und Kollegen da. Es ist schwer zu fassen, dass es keine gemeinsamen Treffen und Gespräche mehr geben wird. Wir haben einen ausgezeichneten Kollegen, äußerst verlässlichen und lebensfrohen Menschen und liebenswürdigen Freund verloren.

Das tiefe Mitgefühl der Mitglieder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen, der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle gilt seiner Ehefrau, seinen Eltern, seinem Bruder und seinen Angehörigen.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen wird René Zich schmerzlich vermissen und seinen langjährigen Einsatz für die sächsische Anwaltschaft in ehrender Erinnerung behalten.

Frank Stange

Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Bewerberaufruf neuer BRAK-Ausschuss Urheber- und Medienrecht

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen einen neuen Ausschuss Urheber- und Medienrecht bei der BRAK einzurichten und bittet die Regionalkammern Berufungsvorschläge zu unterbreiten. Über diesen Ausschuss möchte sich die BRAK stärker in legislative Prozesse und fachöffentliche Diskussionen zu Themen wie beispielsweise Hate-Speech, Fake-News, Verdachtsberichterstattungen, SLAPP etc. einbringen.

Wenn Sie Interesse an der Mitwirkung in diesem Ausschuss haben, übersenden Sie uns bitte bis zum 31. Januar 2024 Ihren Lebenslauf und Angaben zu Ihrer fachlichen Eignung per E-Mail an info@rak-sachsen.de.

 

Zum Hintergrund:

Bei der BRAK arbeiten mehr als 30 Fachausschüsse. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Gutachten zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen für das BRAK-Präsidium vorzubereiten. Häufig nehmen die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil. Hier können Sie sich über die aktuelle Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse informieren.

Ausstellung „Schicksalhafte Seiten. Bücher verfolgter Jurist:innen in der SLUB Dresden“

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen weist hiermit gerne auf die vorbezeichnete Ausstellung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden hin.

„Schicksalhafte Seiten. Bücher verfolgter Jurist:innen in der SLUB Dresden“ erzählt von der Erforschung geraubter Bücher, ihrer Geschichte und dem Schicksal ihrer früheren Besitzer:innen.

Die Ausstellung ist seit dem 21. September 2023 und noch bis zum 20. September 2024 im Freihandbereich Interim Bibliothek Bergstraße (ehemalige Zweigbibliothek Rechtswissenschaften) zu sehen.

Adresse: Zellescher Weg 21-25, 01217 Dresden

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr

 

Weitere Informationen zur Ausstellung und dem Begleitprogramm finden Sie hier.

Plakat Ausstellung SLUB

Technische Hinweise zur Registrierung bei goAML

Anwältinnen und Anwälte, die Verpflichtete i.S.d. GwG sind, müssen sich bis spätestens 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren.

Die FIU empfiehlt vor der erstmaligen Registrierung zur Vermeidung von Folgefehlern den Cache, vorhandene Cookies und den Verlauf des Browsers zu löschen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Website zur Registrierung nur direkt über die offizielle Adresse goaml.fiu.bund.de aufzurufen.

Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht!

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor:

Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt.
Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren.
Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsen-anhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule

Jubiläum: 75. Weihnachtsspendenaktion der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat dieses Jahr ein Jubiläum zu feiern und startete bereits im Oktober 2023 mit der 75. Weihnachtspendenaktion! Das heißt, seit 1948 sammelt die Hülfskasse Spenden für bedürftige Personen innerhalb der Anwaltschaft. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.

Auch im vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen 210.550 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten.
Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700,00 Euro. So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nerven­krank­heit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig.

Gerade in dieser nach wie vor schwierigen Zeit mit steigenden Kosten hoffen viele Bedürftige auf eine finanzielle Beihilfe.  Bitte unterstützen Sie die Hülfskasse dabei – dann wird auch die 75. Weihnachtsspendenaktion ein Erfolg!

In diesem Rahmen bittet die Hülfskasse um Kontaktaufnahme, sollten Ihnen Kolleginnen und Kollegen in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein.
Der karitative Verein unterstützt nicht nur in seinen vier Mitglieds­­kammer­­bezirken beim Bundes­gerichts­hof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig­-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammer­bezirken.

Spendenmöglichkeiten:
Online: https://huelfskasse.de/spenden/
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN:    DE22 3702 0500 0020 1442 11
BIC:      BFSWDE33XXX

Kontakt:
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Christiane Quade
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg

 

Telefon:            (040) 36 50 79
Fax:                   (040) 37 46 45
E-Mail:              info@huelfskasse.de­­
Internet:            www.huelfskasse.de

 

Informationsschreiben der FIU an die Verpflichteten zum Angriff der Hamas und dem sog. Palästinensischen Islamischen Jihad auf Israel

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) informiert die Verpflichteten des Nichtfinanzsektors nach § 2 GwG über die Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas und dem sog. Palästinensischen Islamischen Jihad auf Israel. Die im Schreiben enthaltenen Informationen wurden von der israelischen FIU zur Verfügung gestellt. Es werden Typologien zur Beschaffung von Finanzmitteln der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Jihad sowie mögliche Indikatoren von Terrorismusfinanzierung beschrieben. Darüber hinaus werden Hinweise zu Meldungen erteilt und auf Hintergrundinformationen verwiesen. Das Schreiben der FIU finden Sie hier.

Zulassung weiterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens angekündigt, §§ 165 Abs. 2, 168 Abs. 2 BRAO.

Die Wahl durch den Wahlausschuss des BGH findet gemäß § 166 Abs. 1, 2 BRAO auf Grund von Vorschlagslisten statt, die

1. die Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern,

2. die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof,

einreichen können.

Die Vorstände der Rechtsanwaltskammern haben gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6 BRAO die Aufgabe, der BRAK die Vorschläge vorzulegen.

Gemäß § 166 Abs. 3 BRAO kann in die Vorschlagsliste nur aufgenommen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Ferner dürfen keine Zulassungshindernisse (§ 170 Abs. 2 i.V.m. § 10 BRAO) vorliegen. Darüber hinaus wird folgendes Anforderungsprofil gestellt:

  • weit überdurchschnittliche Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts mit der Bereitschaft, sich in bisher nicht vertieft bearbeitete Rechtsmaterien einzuarbeiten;
  • besondere, mehrjährige praktische forensische Erfahrung insbesondere in der Rechtsmittelinstanz;
  • Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten;
  • Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Beurteilung der Rechtsfälle;
  • Fähigkeit zu hervorragender schriftlicher und mündlicher Darstellung;
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz;
  • hohe soziale Kompetenz;
  • ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu einer sachgerechten und effizienten Organisation der Arbeitsabläufe.

Der Antrag muss an das Bundesministerium der Justiz gerichtet sein und aussagekräftige Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamina, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten) enthalten.

Sofern Sie eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof anstreben, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung bis einschließlich

10. Dezember 2023

bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, einreichen.

 

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