Kurzvortrag des BMAS am 27.04.2023 zum Neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Opferentschädigung, kennen ihr Recht aber oft nicht. Sie kontaktieren aber Rechtsanwält*innen, etwa wegen einer Nebenklage, um Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen oder weil sie wegen der Tat Hilfe aus dem Sozialsystem benötigen (zum Beispiel, wenn die Tat zu einer Behinderung geführt hat). Es ist daher wichtig, dass Anwält*innen ihre Mandanten über deren potenzielle Ansprüche auf Opferentschädigung informieren.

Daher möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. R. einer kostenfreien, digitalen Veranstaltung am 27.04.2023 von 10 bis 12 Uhr über das Recht der Sozialen Entschädigung informieren. Näheres und den Zugang zu den Einwahldaten entnehmen Sie der Einladung des BMAS.

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