WLAN-Zugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an Sächsischen Gerichten

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung informierte uns darüber, dass am Landgericht Görlitz, an den Amtsgerichten Auerbach, Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Pirna, Plauen, Weißwasser und Zittau, an allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit (Ausnahme Sozialgericht Chemnitz) und der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ausnahme Verwaltungsgericht Chemnitz) ein WLAN-Gastzugang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung steht.

Das Gast-WLAN wird an diesen Gerichten mittels eines Gastzugangs über ein Vouchersystem zur Verfügung gestellt. Gastnutzerinnen und Gastnutzer erhalten dabei von den jeweiligen Justizbediensteten nach einer Belehrung über die entsprechenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für maximal sieben Tage einen Voucher, über den ein direkter Internetzugriff möglich ist. Gastnutzer und Gastnutzerinnen werden auf ein Portal umgeleitet, auf dem sie sich mit den Zugangsdaten des Vouchers anmelden können. Pro Gastzugang können bis zu fünf Endgeräte freigeschaltet werden. Bitte wenden Sie sich an die Justizbediensteten vor Ort, um einen entsprechenden Voucher zu erhalten.

Derzeit werde im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung geprüft, ob anstelle des Vouchersystems eine nutzerfreundlichere Bereitstellungsoption eingesetzt werden kann. Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald uns weitere Informationen dazu vorliegen.

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