Erste Nationale Risikoanalyse

Deutsch­land hat un­ter Fe­der­füh­rung des BMF sei­ne ers­te Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se im Be­reich „Be­kämp­fung von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ veröffentlicht. Seit ihrem Start im De­zem­ber 2017 waren daran 35 Be­hör­den aus Bund und Län­dern be­tei­ligt.

Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen, zu mindern und das Risikobewusstsein bei allen Akteuren zu schärfen.

Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.

Die Risikoanalyse schätzt das Geldwäscherisiko für Rechtsanwälte als hoch ein (vgl. Kapitel 5.5, S. 110 f.). Insbesondere im Zusammenhang mit Treuhand- und Anderkonten wird ein bsonderes Geldwäscherisiko gesehen und besondere Aufmerksamkeit gefordert (insbesondere auch im Zusammenhang mit Barzahlungen und Zahlungen aus dem Ausland/Risikoländern). Auch den deutschen Immobiliensektor bewertet die Risikoanalyse für Geldwäscheaktivitäten besonders anfällig und zu einem Bereich mit herausgehobenem Risiko. Daher sollten Rechtsanwälte, die in Immobilientransaktionen (auch nur beratend) eingebunden sind, besonders aufmerksam sein und die Risiken im Blick haben  (vgl. S. 111 sowie Kapitel 5.1., S. 103 f.).   

Weiterführende Links:

Verbindungsabbrüche bei Faxversand an sächsische Gerichte und Behörden

Die RAK Sachsen erreichten wiederholt Mitteilungen aus der Anwaltschaft, wonach Schriftsätze per Fax aufgrund hartnäckiger Verbindungsabbrüche nicht oder nur teilweise an Gerichte und Behörden versandt werden können.

Das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJ) bestätigt nunmehr, dass es mit der Umstellung des sächsischen Verwaltungsnetzwerkes (SVN) auf Voice-oder-IP (VoIP) bei einigen Gerichten und Justizbehörden wiederholt zu Faxproblemen wie etwa Verbindungsabbrüchen komme, welche bislang leider noch nicht endgültig technisch gelöst seien.

Vorläufig geht das SMJ davon aus, dass ein Fehlverhalten im Übergang aus dem öffentlichen Netz in das SVN vorliege, welches nur im Zusammenhang mit VoIP-Anschlüssen auftrete. Das zuständige SVN-Betriebszentrum empfiehlt betroffenen Anwaltskanzleien, bei Störungen im Faxversand zunächst den eigenen Provider zu kontaktieren. Dieser könne sich zur Eingrenzung des Fehlers ggfs. mit dem SVN-Betriebszentrum direkt in Verbindung setzen (Kontaktdaten unter https://www.egovernment.sachsen.de/svn.html). Finde der Provider keine Lösung, könne auf Basis von dessen Ticket eine Störmeldung durch das Betriebszentrum bei dem Betreiber des SVN ausgelöst werden.

Das SMJ bittet, verstärkt den alternativen Zustellungskanal über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, um die aktuell auftretenden Probleme zu umgehen.

Geschäftsstelle am 16. Mai 2019 nicht besetzt

Aufgrund einer ganztägigen Veranstaltung ist die Geschäftsstelle der RAK Sachsen am Donnerstag, 16. Mai 2019, nicht besetzt. Das Seminar „Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht – aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung“ findet in den Räumen der Geschäftsstelle statt.

Am Freitag, 17. Mai 2019, sind wir wieder ab 08:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

Als gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter besitze ich fast 15 Jahre einschlägige Berufserfahrung aus der Arbeit in diversen Kanzleien mit unterschiedlichen Fachgebieten und Schwerpunkten (Zivilrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht u. Insolvenzrecht).
Ich bin zudem Sachbearbeiter Verkehrsrecht mit Schwerpunkt Regulierung von Verkehrsunfallschäden.
Ich beherrsche alle Tätigkeiten eines Rechtsanwaltsfachangestellten inkl. RVG, Zwangsvollstreckung. Ich habe viele Jahre mit der E-Akte (auch bereits nahezu papierlos) gearbeitet, Erfahrungen mit RA-Micro, DATEV, AdvoWare und bin grundsätzlich in der Lage, mich sehr schnell auch in andere Software einzuarbeiten. Fachkenntnisse in Word, Excel, Powerpoint und Outlook sind selbstverständlich vorhanden.
Selbstverständlich arbeite ich sehr genau und gewissenhaft, habe eine schnelle Auffassungsgabe und ein hohes Arbeitstempo. Auch bin ich es gewohnt, sehr selbständig zu arbeiten und tue dies strukturiert und ordentlich. In Stresssituationen behalte ich stets einen kühlen Kopf. Ich bin sehr kunden- und serviceorientiert und lege großen Wert auf einen professionellen, freundlichen und respektvollen Umgang.
Gerne unterstütze ich Sie ab sofort tatkräftig als Freelancer auf Stundenhonorarbasis oder Vereinbarung einer Flatrate aus dem Homeoffice heraus.
marc.tischler1985@icloud.com

eingestellt am 29.02.2024


Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung sucht in Riesa und Umgebung für 30-35 Std/Woche neue Herausforderung.
Ich bin mit allen berufstypischen Aufgaben vertraut. Langjährige Erfahrung mit
der Anwaltssoftware RA-Micro.
E-Mail: Refa-1@gmx.de

eingestellt am 02.02.2024


Uns liegen zurzeit keine aktuellen Stellengesuche vor.

Uns liegen zurzeit keine aktuellen Stellengesuche vor.

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