Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

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