Erste Nationale Risikoanalyse

Deutsch­land hat un­ter Fe­der­füh­rung des BMF sei­ne ers­te Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se im Be­reich „Be­kämp­fung von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ veröffentlicht. Seit ihrem Start im De­zem­ber 2017 waren daran 35 Be­hör­den aus Bund und Län­dern be­tei­ligt.

Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen, zu mindern und das Risikobewusstsein bei allen Akteuren zu schärfen.

Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.

Die Risikoanalyse schätzt das Geldwäscherisiko für Rechtsanwälte als hoch ein (vgl. Kapitel 5.5, S. 110 f.). Insbesondere im Zusammenhang mit Treuhand- und Anderkonten wird ein bsonderes Geldwäscherisiko gesehen und besondere Aufmerksamkeit gefordert (insbesondere auch im Zusammenhang mit Barzahlungen und Zahlungen aus dem Ausland/Risikoländern). Auch den deutschen Immobiliensektor bewertet die Risikoanalyse für Geldwäscheaktivitäten besonders anfällig und zu einem Bereich mit herausgehobenem Risiko. Daher sollten Rechtsanwälte, die in Immobilientransaktionen (auch nur beratend) eingebunden sind, besonders aufmerksam sein und die Risiken im Blick haben  (vgl. S. 111 sowie Kapitel 5.1., S. 103 f.).   

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