Die neue Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) zum Geldwäschegesetz (GwG) wurde von der RAK AG Geldwäscheaufsicht erarbeitet und vom Präsidium der BRAK in seiner Sitzung am 4.12.2019 beschlossen. Die RAK Sachsen hat diese mit Beschluss vom 13.12.2019 unverändert genehmigt.
Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt.
Die neue Version behandelt weitere typische Thematiken im Umgang mit den Anforderungen des GwG in der Praxis. Noch nicht berücksichtigt sind die Neuerungen der am 1.1.2020 in Kraft tretenden Neufassung des GwG. Hierzu ist bereits eine weitere Version in Bearbeitung.
Die aktuelle Auflage der AAH kann unter der Rubrik Für Mitglieder → Geldwäschegesetz heruntergeladen werden. Dort stellen wir zudem eine Vergleichsversion zur Verfügung, anhand derer die Änderungen gegenüber der 2. Auflage nachvollzogen werden können.
Die Aufsichtsbehörde stellt nach § 51 Abs. 8 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung. Sie kann diese Pflicht auch dadurch erfüllen, dass sie solche Hinweise, die durch Verbände der Verpflichteten erstellt worden sind, genehmigt.