Geldwäscheprävention: FATF-Leitfaden zum risikobasierten Ansatz für Angehörige der Rechtsberufe

Die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Financial Action Task Force, FATF) hat Ende Juni 2019 ihren Leitfaden zum risikobasierten Ansatz für Angehörige der Rechtsberufe veröffentlicht. Nunmehr ist auch die deutsche nichtamtliche Übersetzung verfügbar.

Der Leitfaden will Angehörige der Rechtsberufe bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines risikobasierten Ansatzes für die Geldwäscheprävention unterstützen durch die Bereitstellung von Leitlinien und Beispielen aus der aktuellen Praxis sowie von Orientierungshilfen insbesondere für Selbstständige und kleine Kanzleien.

Betont wird u. a. die Wichtigkeit, Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten einer Transaktion einzuholen. Zudem werden Beispiele für vereinfachte, standardmäßige und verschärfte Kundensorgfaltspflichten geboten. Neben zahlreichen weiteren Informationsquellen werden ferner Warnsignale (red flags) für verdächtige Aktivitäten aufgelistet, darunter ungewöhnliche Geldquellen, unübliche kurze Rückzahlungsfristen oder unplausible Änderungen der Zahlungsverfahren.

Mit der Verwendung des Leitfadens tragen Sie zugleich zur Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener interner Sicherungsmaßnahmen insbesondere nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 und 6 GwG bei.

Die FATF ist eine zwischenstaatliche Organisation, die von den Staatschefs der G7-Staaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission 1989 bei der OECD in Paris eingesetzt wurde, um die Methoden der Geldwäsche zu analysieren, Strategien zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln und deren Umsetzung durch die Mitglieder zu überwachen. Die FATF veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig Empfehlungen, die als der globale Standard zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anerkannt sind.

Die deutsche nichtamtliche Übersetzung sowie die englische Originalfassung des Leitfadens finden Sie auf unserer Internetseite zum Geldwäschegesetz unter „1. Informationen zum GwG“ zum Herunterladen.

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