beA: Umstellung auf Fernsignatur – wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Die BRAK informiert gemeinsam mit dem Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. über die Umstellung der beA-Signaturkarten auf die Fernsignatur zum 31.12.2022, insbesondere zu den Auswirkungen auf die Kanzleisoftware.

wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Wichtig ist, dass Sie den Erhalt der zugesandten beA-Karten im Rahmen des Kartentauschs bestätigen, damit Sie den dazugehörigen PIN-Brief erhalten. Sodann ist es notwendig, die neue beA-Karte unverzüglich im beA-System zu hinterlegen. Dies gilt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig davon, ob sie eine Kanzleisoftware einsetzen und ob sie die Fernsignatur nutzen möchten.

Eine ausführliche Beschreibung und Anleitung finden Sie im beA-Portal der BRAK: https://portal.beasupport.de/videos

 

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