beA: 31.12.2022 – Signaturzertifikate auf Karten der ersten Generation verlieren Gültigkeit

Wir weisen erneut darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Auch Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer und Anbieter von Kanzleisoftware hatten in den letzten Monaten in zahlreichen Veröffentlichungen darauf hingewiesen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich noch nicht um ein Folgezertifikat oder eine anderweitige Signiermöglichkeit bemüht haben, bitten wir, dies unverzüglich zu tun.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-Newsletter der BRAK.

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