beA-Kartentausch: Anmeldung am beA mit alter Karte bis 18. März 2023 möglich

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA über den 31.12.2022 hinaus bis zum 18.03.2023 verlängert werden konnte.

Dies bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer beA-Karte der ersten Generation, die aktuell noch gültig sind, bis zum 18.03.2023 an Ihrem Postfach anmelden können.

Wir bitten gleichwohl darum, dass Sie die Karte der neuen Generation, die Ihnen nebst PIN zwischenzeitlich zugegangen sein sollte, unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen. So können technische Probleme rechtzeitig erkannt und noch vor Ablauf Ihrer alten beA-Karte gelöst werden.

Sollten Sie noch nicht im Besitz Ihrer beA-Karte der neuen Generation und der dazugehörigen PIN sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, um Karte und PIN anzufordern.

Achtung!
Wenn Ihre Karte der ersten Generation über ein Signaturzertifikat verfügt, können Sie dieses nicht über den 31.12.2022 hinaus nutzen. Die Zertifikate zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen werden technisch nur noch bis zum 31.12.2022 unterstützt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sofern noch nicht geschehen, können Sie stattdessen die von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angebotene Fernsignaturlösung oder eine andere Möglichkeit zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen nutzen.

Die Information der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verlängerung der Frist bis zum 18.03.2023 finden Sie hier.

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