Vom Hochwasser betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnell und unbürokratisch helfen

Vor allem im Jahr 2002, aber auch 2013, erfuhren betroffene sächsische Kolleginnen und Kollegen selbst, welche dramatischen Folgen außergewöhnliche Wetterereignisse und folgende Hochwasser für die berufliche wie persönliche Existenz haben können und erhielten bei Bedürftigkeit bundesweite Spendenhilfe, gerade auch aus der Anwaltschaft. Nunmehr rufen die von der aktuellen Hochwasserkatastrophe betroffenen Rechtsanwaltskammern zu Spenden für geschädigte Rechtsanwaltskanzleien auf. Für Ihre solidarischen Spenden können Sie sich über Kontoverbindungen und weitere Details auf der Themenseite der BRAK informieren:

https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/aktuelles/hochwasserhilfe-aufruf-der-rak-koblenz/

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