Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für von der Corona-Pandemie betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Aktualisierung der Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK  (Stand: April 2021)

Nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können von der Corona-Pandemie Betroffene bei Vorliegen der Voraussetzungen Entschädigungen beantragen (§ 56 IfSG). § 56 IfSG wurde zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (BGBl. I 2021, 370), weshalb eine Anpassung der Informationen des Ausschusses erforderlich wurde.

Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen gem. § 56 IfSG besteht im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne oder einer Absonderung aufgrund einer nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung bzw. einem Tätigkeitsverbot. Neben dem Verdienstausfall können Selbstständige ggf. auch für Betriebsausgaben in angemessenem Umfang entschädigt werden.

Zudem besteht der Entschädigungsanspruch gem. § 56 Abs. 1a IfSG für Verdienstausfälle von Eltern wegen Schließung von Kitas und Schulen. Diese Entschädigung gilt auch, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Wechselunterricht, des eingeschränkten Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot oder des Vorliegens einer behördlichen Empfehlung, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen, zuhause betreuen müssen.

Dieser Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz ist unabhängig von dem Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesem Zusammenhang weist der Beitrag darauf hin, dass für die Zeit des Bezugs von Kinderkrankengeld weder für das dem Kinderkrankengeldbezug zugrundeliegende Kind noch für ein anderes betreuungsbedürftiges Kind eine Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz beansprucht werden kann.

Der Beitrag erläutert schließlich die Anspruchsvoraussetzungen und gibt einen tabellarischen Überblick über die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Stellen mit weiterführenden Links u.a. zu Online-Anträgen.

 

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