Studie der Bundesrechtsanwaltskammer zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Bedrohliches Verhalten und Aggressionen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind ein besorgniserregendes Phänomen, das erhebliche Auswirkungen auf die Anwaltschaft haben kann. Immer wieder werden konkrete Fälle bekannt, in denen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte bedroht werden, z. B. weil sie bestimmte Mandanten vertreten. Die Ausmaße dieses Phänomens in Deutschland und Europa sind noch kaum erforscht.

Gemeinsam mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen führt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Zusammenarbeit mit den regionalen Rechtsanwaltskammern eine Umfrage durch, die ermitteln soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies ggf. hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Sie richtet sich ausschließlich an in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, bitten wir Sie, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen, die ca. 10 Minuten in Anspruch nimmt. Auch wenn Sie nicht glauben, dass Sie Ziel von bedrohlichem Verhalten, Belästigung oder Aggression geworden sind, ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage von entscheidender Bedeutung, damit wir ein zuverlässiges und repräsentatives Bild zu dem Thema erlangen können.

Wir bitten Sie daher herzlich, unter folgendem Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V 

Die Teilnahme an dieser Umfrage erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern sowie europäischen Partnerorganisationen im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich Ostermontag, den 1. April 2024 möglich.

Comments are closed.

/**/