Fortbildungsveranstaltung: Abschiebungshaft – was tun?

Da es momentan zu wenige ausreichend geschulte Anwält:innen auf dem Gebiet des Abschiebehaftrechts gibt, hält es die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein nach dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 für notwendig, zum Erwerb der notwendigen Fachkunde bzw. der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse im Abschiebungshaftrecht, Seminare an den für Haftanträge relevantesten Orten in Deutschland anzubieten.

Ein entsprechendes Seminar wird vom DAV daher am

Freitag, den 12.04.2024, von 09:30 – 14:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden  

angeboten. Die Fortbildungsankündigung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

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