Ja zu Videokonferenzen und ja zur Dokumentation der Hauptverhandlung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) spricht sich in ihrer aktuellsten Presseerklärung erneut deutlich für die vermehrte Nutzung von Videoverhandlungen und die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung aus. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe befinden sich derzeit zur Beratung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen schließt sich dem Appell der BRAK ausdrücklich an und bekräftigt die Forderung nach Digitalisierung in Bezug auf die Zivil- und Fachgerichtsbarkeit sowie die Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen.

Die entsprechende Presseerklärung Nr. 2 der BRAK und weiterführende Links zu Hintergrundinformationen finden Sie hier.

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