Das beA wird ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen. Die BRAK hat den neuen Starttermin auf der Grundlage detaillierter Planungen und Zusicherungen der Entwicklungs- und Betriebspartnerin Atos festgelegt.
Alle Sicherungsmittel für das beA werden zum Starttermin zur Verfügung stehen. Nach Absprache mit der BNotK läuft die beA-Kartenproduktion (beA-Karte Basis) mit Bekanntgabe des Starttermins wieder an. Alle Kartenarten, d.h. aufgeladene Signaturzertifikate und auch die Karten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden ab Ende Juni verfügbar sein. Die BNotK hat zugesichert, dass sie jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt, die bis drei Monate vor dem beA-Start eine beA-Karte Basis bestellen, zum 29. September 2016 mindestens eine solche Karte ausliefern wird. Alle werden so die Möglichkeit haben, ab dem Starttermin auf ihr Postfach zuzugreifen.
Die Erstregistrierung wird mindestens zwei Wochen vor dem Starttermin möglich sein. Sie kann in wenigen einfachen Schritten vollzogen werden. Im Rahmen dieser Erstregistrierung besteht für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit, eine oder auch mehrere E-Mail-Adressen zu hinterlegen, an die im Falle eines Posteingangs im beA eine Benachrichtigung geschickt wird.
Der gesetzliche Termin 1. Oktober 2016 für die Zuverfügungstellung des beA für Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte wird aller Voraussicht nach nicht eingehalten werden können. Eine erste Einschätzung zum Zeitplan wird die BRAK Ende April mitteilen.