Persönliches Schreiben zum beA-Start

Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin wird in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben des Präsidenten der BRAK erhalten, in dem er über den neuen Starttermin für das beA informiert. Das Schreiben enthält insbesondere auch die für die Bestellung der beA-Karte notwendige Antragsnummer. Das Schreiben wird als „Infopost“ versandt; es wird daher darauf hingewiesen, in den nächsten Tagen besonders darauf zu achten, dass das Schreiben zur Kenntnis genommen wird.

Informationen rund um das beA finden Sie hier.

Ihre beA-Zugangskarte beantragen Sie bitte bei der Bundesnotarkammer.

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