Neue 4. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz erschienen

Die 4. Auflage der ausführlichen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) sowie eine Vergleichsversion gegenüber der Vorauflage können ab sofort unter der Rubrik: Für Mitglieder ⇒ Geldwäschegesetz heruntergeladen werden. Sie verhalten sich zur Reichweite der Pflichten in der Anwaltschaft und geben Hinweise für die Anwendung des GwG in der Praxis. Diese 4. Auflage berücksichtigt die seit 01.01.2020 geltende Neufassung des GwG.

Die Hinweise wurden von der RAK AG Geldwäscheaufsicht erarbeitet und vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer am 22.07.2020 beschlossen. Die Vorstandsabteilung der RAK Sachsen für Geldwäscheprävention hat die Hinweise gemäß ihres gesetzlichen Auftrags nach § 51 Abs. 8 S. 1 und 2 GwG heute genehmigt.

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