Einberufung der Kammerversammlung am 21. September 2020

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

hiermit lade ich Sie gemäß § 86 BRAO zur diesjährigen Kammerversammlung ein, die am Montag, 21. September 2020, 14:00 Uhr, im Quality Hotel Plaza Dresden, Königsbrücker Straße 121a, 01099 Dresden stattfinden wird.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Grußwort
  4. Vortrag: „Erste Erfahrungen mit der elektronischen Verfahrensakte in der sächsischen Justiz“, Birgit Ackermand, Leiterin des Projekts elektronische Verfahrensakte im SMJuDEG
  5. Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2019
  6. Aussprache zum Jahresbericht des Präsidenten
  7. Kassenbericht des Schatzmeisters
  8. Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters
  9. Rechnungsprüferbericht
  10. Beschlussfassung über – Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters,- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
  11. Nachtragshaushalt 2020 und Beschlussfassung
  12. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021
  13. Haushaltsplan 2021 und Beschlussfassung
  14. Beschlussfassung über – Änderung der Gebührenordnung,- Änderung der Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes,- Änderung der Wahlordnung zur Wahl der Vertreter in der Satzungsversammlung
  15. Verschiedenes

Nachdem die Kammerversammlung an dem zunächst vorgesehenen Termin im Mai nicht durchgeführt werden konnte, bin ich zuversichtlich, dass nunmehr die Versammlung als Präsenz-Veranstaltung stattfinden kann. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie bis zum Versammlungstag und damit verbundene behördliche Vorgaben kurzfristig der geplanten Durchführung entgegenstehen. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie umgehend informieren.

Die Kammerversammlung wird unter Einhaltung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Das Hygienekonzept des Tagungshotels finden Sie unter https://qualityhotelplazadresden.de/wp-content/uploads/2020/06/Hygienekonzept-QHPD-Corona-Stand-per-05.06.2020.pdf

Um Ihnen eine sichere Teilnahme an der Kammerversammlung zu ermöglichen, halten wir für Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung vor. In den öffentlichen Bereichen des Tagungshotels sowie auf dem Weg zum und von dem Sitzplatz im Tagungsraum ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während der Kammerversammlung, sofern Sie auf Ihrem Sitzplatz verbleiben, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.

Da das sonst übliche Abendbuffet in diesem Jahr entfallen muss, wird Ihnen in der Pause nach TOP 6 ein Imbiss ausgereicht werden. Aufgrund der Hygienemaßnahmen darf ich Ihnen anraten, möglichst 20 – 30 Minuten vor Beginn der Kammerversammlung einzutreffen, um Gruppenbildungen bei der Einlasskontrolle zu vermeiden.

Die Materialien zur Kammerversammlung erhielten Sie bereits per beA am 21. August 2020. Sie finden diese auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Ich freue mich, dass wir erneut Frau Birgit Ackermand, Leiterin des Projekts elektronische Verfahrensakte im SMJuDEG, gewinnen konnten, über die ersten Erfahrungen mit der elektronischen Verfahrensakte bei den sächsischen Gerichten zu berichten.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Teilnahme an der Kammerversammlung – falls noch nicht geschehen – ankündigten. Gern können Sie dazu den Rückmeldebogen verwenden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

Einberufung im pdf-Format zum Download

Hygienekonzept der Veranstaltung

 

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