Kammerversammlung der RAK Sachsen – neue Einberufung – Beschlüsse vom 23.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

zur diesjährigen Kammerversammlung am 23. März 2018 lud ich Sie nach Leipzig in den Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts ein. Vielleicht waren Sie persönlich anwesend oder haben aus dem Kollegenkreis erfahren und zwischenzeitlich auch unserer Mitteilung auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Sachsen entnommen, dass die Kammerversammlung aus externen Gründen vor der vollständigen Behandlung der Tagesordnung abgebrochen werden musste. Wir bedauern dies, möchten Ihnen aber versichern, dass ein solches Ende weder geplant, noch vorhersehbar war.

Damit muss eine weitere Kammerversammlung durchgeführt werden, deren Einberufung die Einladungs- und Ankündigungsfristen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 unserer Geschäftsordnung zu beachten hat. Entgegen den ersten Überlegungen ist daher ein noch kurzfristigerer Termin im April oder Anfang Mai 2018 nicht möglich.

Sie werden daher in den nächsten Tagen eine neue Einladung entsprechend den Regularien der BRAO und unserer Geschäftsordnung voraussichtlich für den 30. Mai 2018 in Leipzig erhalten.

Die auf der Kammerversammlung am 23. März 2018 gefassten Beschlüsse finden Sie hier.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

 

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