Bestätigung des Arbeitgebers bei evtl. Ausgangsbeschränkungen

Vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen staatlichen Stellen finden Sie nachfolgend einen Formulierungsvorschlag für die Bestätigung des Arbeitgebers bei Personenkontrollen aufgrund Ausgangsbeschränkungen. Gern können Sie diesen für Bestätigungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden. Wir empfehlen, Ihren Anwaltsausweis mit sich zu führen, um Ihre berufliche Tätigkeit jederzeit nachweisen zu können.

 

Bestätigung des Arbeitgebers bei Personenkontrollen während der Ausgangsbeschränkung/Ausgangssperre

Hiermit wird bestätigt, dass

<Name>, geboren am <>, <Wohnadresse>

bei  <Name Anwaltskanzlei, Adresse>  angestellt ist und ihre/seine Anwesenheit in der Kanzlei zur Erledigung ihrer/seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erforderlich ist. Eine Arbeit im Homeoffice ist nicht möglich.

 

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Datum, Unterschrift Arbeitgeber

 

 

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