Die Kammerversammlung der RAK Sachsen beschloss am 21. September 2020 Änderungen der Gebührenordnung und der Wahlordnungen zur Wahl des Vorstandes und zur Wahl der Vertreter in der Satzungsversammlung.
Nachfolgend finden Sie die
Gebührenordnung vom 23.11.2000 in der Fassung vom 21.09.2020
Die Satzungen werden damit gem. § 4 GO RAK Sachsen bekannt gemacht.