beA: Nachweis des Zugangs elektronischer Dokumente bei Gericht

Das letzte beA-Release am 29. September 2021 hatte zur Folge, dass nicht länger die ZeitstempelSignatur bei versandten oder empfangenen Nachrichten erstellt wird. Die Zeitstempel-Signatur war bislang daran erkennbar, dass beim Export einer Nachricht aus dem beA neben einem ZIP-Container auch  eine p7s-DAtei automatisch erstellt wurde. Mit Installation des letzten Programmupdates gibt es diese p7s-Datei nicht mehr.

Aufgrund verschiedener aus der Anwaltschaft geäußerten Sicherheitsbedenken weist die BRAK darauf hin, dass der rechtssichere Nachweis der Übermittlung einer Nachricht an das Gericht weiterhin möglich ist.

Die ausführliche Stellungnahme der BRAK finden Sie hier.

beA-Newsletter 10/2021 vom 08.10.2021

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