Zulassungsstelle für das automatisierte Abrufverfahren (Grundbuch) in Sachsen

Notare und Rechtsanwälte können ihre Anträge für die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren aus dem maschinell geführten Grundbuch im Freistaat Sachsen ab sofort auch per EGVP an die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz richten. Hierfür steht Ihnen das EGVP-Postfach „Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz“ zur Verfügung. Weitere Informationen bzgl. des automatisierten Abrufverfahrens, finden Sie hier: http://www.justiz.sachsen.de/content/610.htm

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