Wechsel an der Spitze des Sächsischen Anwaltsgerichts

Mit Wirkung zum 01.09.2021 hat die Sächsische Staatsministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Herrn RA Andrej Klein zum Vorsitzenden Richter am Anwaltsgericht für den Freistaat Sachsen ernannt. Gleichzeitig übernimmt er den geschäftsleitenden Vorsitz des Sächsischen Anwaltsgerichts von Herrn RA Peter Schaffrath, der seit 1994 dessen Führung innehatte.

Das Anwaltsgericht ist das Berufsgericht für die mehr als 4.600 Rechtsanwälte in Sachsen. Es entscheidet über deren berufsrechtliche Pflichtverletzungen. Ihm gehören 6 Rechtsanwälte als ehrenamtliche Richter an, die Maßnahmen von Warnungen und Verweisen über Geldbußen und Vertretungsverbote bis hin zur Ausschließung aus der Anwaltschaft verhängen können. Die Richter werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer für die Dauer von jeweils fünf Jahren ernannt.

Herr RA Andrej Klein (50) gehört dem Sächsischen Anwaltsgericht bereits seit 2006 an und war bislang stellvertretender Vorsitzender der 2. Kammer des Gerichts. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Sachsen zugelassen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht und als Inhaber einer strafrechtlich spezialisierten Kanzlei in Dresden tätig.

Der ausscheidende Kammervorsitzende RA Peter Schaffrath (77) wurde 1974 als Rechtsanwalt zugelassen und ist Gründer der Kanzlei Schaffrath & Metzmacher, deren Dresdner Büro er seit 1990 leitet. Er hat seit 1994 das Sächsische Anwaltsgericht aufgebaut und maßgeblich dessen hohes Ansehen geprägt.

Der neue Vorsitzende möchte die liberale Rechtsprechung seiner Kammer fortsetzen. „Wir haben es bislang schon als unsere Aufgabe betrachtet, einerseits sanktionswürdiges Verhalten von Rechtsanwälten auch konsequent zu ahnden, um das hohe Ansehen unseres Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu wahren. Andererseits fühlen wir uns aber auch verpflichtet, die Kollegen vor unberechtigten Angriffen und Vorwürfen in Schutz zu nehmen. Nicht jedes angezeigte, gerügte oder bei uns angeklagte Verhalten eines Rechtsanwalts sehen wir als eine berufsrechtlich ahndungswürdige Tat. In einigen Fällen ist die Schwelle des rechtlich Zulässigen nicht überschritten. In anderen Fällen halten wir es nicht für erforderlich, den Kollegen zusätzlich zu einer strafrechtlichen Ahndung noch berufsrechtlich zu sanktionieren – gerade bei Verfehlungen im privaten Bereich“, so RA Klein.

Ebenfalls neu ernannt wurde Herr RA Stefan Katzorke aus Chemnitz, der als Beisitzer in der 2. Kammer des Anwaltsgerichts tätig sein wird.

Pressemitteilung des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Freistaats Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden

 

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