Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert eine zweite juristische Fakultät für den Freistaat Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen als Selbstverwaltungsorgan aller im Freistaat Sachsen zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erinnert erneut und eindringlich an die Bedeutung der qualifizierten Ausbildung des juristischen Nachwuchses für den Justizstandort Sachsen und die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats mit einer funktionsfähigen Gewaltenteilung.

Die gegenwärtige Situation zeigt jedoch, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.

Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Zusätzlich zeigt sich schon jetzt deutlich der Reformbedarf des Jurastudiums angesichts zunehmender Digitalisierung und fehlender Fähigkeiten im Bereich von Legal Engineering und Legal Tech. Dass auch die Studierenden unabhängig vom Standort mit der juristischen Ausbildung unzufrieden sind, zeigen bundesweite Umfragen wie die von iur.reform.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert deshalb die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen, die sich offen für ein reformiertes und innovatives Jurastudium zeigt.

 

Hintergrundinformationen:

Obwohl sich jedes Jahr über 700 Erstsemester für das Jurastudium an der Universität Leipzig einschreiben, genügt dies schon jetzt nicht, um den in allen Bereichen der Rechtspflege benötigten juristischen Nachwuchs auszubilden. Nur knapp die Hälfte der Erstsemester schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.

In den Jahren 2018-2022 haben im Freistaat Sachsen durchschnittlich nur jeweils ca. 260 Referendarinnen und Referendare den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen begonnen. Nur ca. die Hälfte von ihnen hat an der Juristenfakultät Leipzig studiert.

Mit einer weiteren juristischen Fakultät in Sachsen werden Anreize geschaffen, das Referendariat auch außerhalb des Universitätsstandorts Leipzig abzuleisten und nach dem 2. Staatsexamen im Bereich der Rechtspflege tätig zu werden – und zwar in ganz Sachsen.

 

Kontakt und weitere Informationen:

Sabine Fuhrmann
Präsidentin der RAK Sachsen
sabine.fuhrmann@rak-sachsen.de

Anja Schüpferling
Geschäftsführerin der RAK Sachsen
anja.schuepferling@rak-sachsen.de

Telefon: 0351 /31 85 90

Über die RAK: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Interessen ihrer mehr als 4.400 Mitglieder. Die Kammer ist unter anderem für die Berufsaufsicht zuständig, vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, beteiligt sich an der Ausbildung von Rechtsreferendaren, übernimmt die Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Präsidentin der RAK Sachsen ist Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig). Der Vorstand besteht aus 23 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern (in Sachsen zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften) gewählt werden.

Internet: www.rak-sachsen.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

Comments are closed.

/**/