Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung in Sachsen

Erwerbstätige mit einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz/Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 % der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf orientieren. Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Damit ist z. B. wieder die Förderung von Fachanwaltslehrgängen oder Mitarbeiterweiterbildungen möglich.

Anträge können in den kommenden Tagen bei der SAB gestellt werden. Die SAB informiert hierüber unter

www.sab.sachsen.de oder

www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder

www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung

Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt. Die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren.

Medieninformation des SMWA

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