Sächsisches Landessozialgericht stellt ab 01. März 2019 nur noch per beA zu!

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz teilte mit Schreiben vom 14.01.2019 mit, dass das Sächsische Landessozialgericht beabsichtigt, ab dem 1. März 2019 Zustellungen an Rechtsanwälte nur noch in deren beA vorzunehmen.

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