rechtliche Hilfe für ukrainische Flüchtlinge: Zusammenstellung eines Anwaltspools

Angesichts der tragischen Situation tausender Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrem Land fliehen, organisiert aktuell die Anwaltschaft in Europa unter Federführung des CCBE praktische Maßnahmen zur rechtlichen Hilfe. So wird europaweit eine Liste von Kontaktstellen bei Rechtsanwaltskammern zusammengestellt, mit denen geflüchtete Menschen in Verbindung treten können, um rechtliche Hilfe zu erhalten. Die Idee dabei ist, dass Rechtsanwaltskammern einen Anwaltspool zusammenstellen und diesen koordinieren. Der CCBE wird eine Liste der institutionellen Kontaktstellen erarbeiten und auf seiner Website veröffentlichen, aber auch an die zuständigen Behörden, NGOs usw. verteilen.

Der Vorteil einer europäischen Liste ist, dass die ukrainischen Flüchtlinge, unabhängig davon, in welchem Land sie sich gerade befinden, Hilfe erhalten können. Die polnischen Kolleginnen und Kollegen im CCBE, die bereits für Polen diese sog. Point-of-Contact-Liste zusammengestellt hat, erklärten sich bereit, die europaweite Liste in die ukrainische Sprache zu übersetzen.

Die RAK Sachsen beteiligt sich an dieser Aktion und möchte einen entsprechenden Anwaltspool zusammenstellen, auf den bei konkreten Anfragen von rechtssuchenden ukrainischen Flüchtlingen schnell und unkompliziert zurückgegriffen werden kann.

Bitte teilen Sie uns möglichst schnell mit, ob Sie bereit sind, an der Hilfsaktion mitzuwirken. Bei Ihrer Zustimmung werden wir die Kontaktdaten Ihrer Kanzlei bei konkreten Anfragen benennen.

Gern können Sie den Rückmeldebogen nutzen. Bitte geben Sie die Rechtsgebiete an, auf denen Sie tätig sind. Es ist zu erwarten, dass sich der Beratungsbedarf nicht nur auf Fragen des Migrationsrecht beziehen wird. Für die konkrete Benennung wird es hilfreich sein, weitere rechtliche Tätigkeitsschwerpunkte zu kennen. Gern können Sie auch vermerken, ob Sie bereit sind, pro bono tätig zu werden.

Bitte teilen Sie uns zudem mit, ob Sie einverstanden sind, dass wir die Kontaktdaten Ihrer Kanzlei auch anderen Hilfsinitiativen zur Unterstützung geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer weitergeben können. Es ist damit zu rechnen, dass z.B. örtliche Hilfegruppen oder kommunale Ansprechpartner mit entsprechenden Anliegen an uns herantreten.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung!

Gern nehmen wir Anregungen auf, wie weitere Hilfe organisiert werden kann.

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