Presseerklärung der BRAK vom 16.02.2022 zur Umfrage bezüglich der Kündigung von Sammelanderkonten

Presseerklärung der BRAK vom 16.02.2022

Im Zeitraum vom 07.-13.02.2022 führte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Umfrage durch, um zu eruieren, wie viele Kolleginnen und Kollegen konkret durch bankseitige Kündigungen von Sammelanderkonten betroffen sind. An der Umfrage der BRAK nahmen über 9.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teil, von denen über 8.100 die Umfrage vollständig, weitere rund 1.500 teilweise beantwortet haben. Knapp 21 Prozent der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhielten demnach eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank, 2,4 Prozent für ihre Einzelanderkonten. Die Umfrage hat zudem ergeben, dass die Banken in über 72 Prozent aller Fälle als Grund für die Kündigung das Geldwäschegesetz und in über 55 Prozent der Fälle die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin genannt haben. Über 26 Prozent der Teilnehmer gaben an, die Banken haben als Grund für die Kündigung Aufwand und/oder Kosten aufgeführt.

Rechtsanwältin Ulrike Paul, Vizepräsidentin der BRAK, zeigt sich über die Ergebnisse besorgt und rechnet mit einer Ausweitung des Problems in den kommenden Wochen und Monaten. Die BRAK wird sich in dieser Angelegenheit weiter proaktiv einsetzen und die Anwaltschaft nach Kräften unterstützen.

Weiter Einzelheiten der Umfrage können Sie der Gesamtauswertung entnehmen.

Auswertung der Umfrage für Sachsen

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