Pilotierung der E-Strafakte bei der Staatsanwaltschaft Zwickau

Am 08.09.2023 informierte die Staatsanwaltschaft Zwickau die Rechtsanwaltskammer Sachsen darüber, dass sie ab dem 06.09.2023 die elektronische Strafakte pilotieren wird. Dabei ist vorgesehen, dass in insgesamt drei Stufen die von der Polizei neu angelegten Ermittlungsverfahren als elektronische Akten bearbeitet werden.

In der ersten Stufe werden ab dem 06.09.2023 bestimmt Verfahrensgegenstände in der Hauptstelle der Staatsanwaltschaft Zwickau sowie nachfolgend bei den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal elektronisch bearbeitet.

Ab dem 24.01.2024 werden in der zweiten Stufe die übrigen Verfahrensgegenstände und das Landgericht Zwickau sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in die Pilotierung einbezogen.

Ab dem 24.04.2024 werden in der dritten Stufe auch die Zweigstelle Plauen der Staatsanwaltschaft Zwickau sowie die Amtsgerichte Plauen und Auerbach mit der elektronischen Strafakte arbeiten.

Bislang als Papierkaten geführte Verfahren werden weiterhin bis zu ihrem Abschluss als Papierkaten geführt.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der elektronisch geführten Akten zukünftig Schreiben der Staatsanwaltschaft Zwickau elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach erhalten. Darüber hinaus wird Akteneinsicht in elektronisch geführten Akten zukünftig über das Akteneinsichtsportal gewährt.

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