Neuer Fachanwalt für Sportrecht – Aufruf zur Bewerbung für den zu bildenden Fachanwaltsausschuss

Nach dem Beschluss der 7. Sitzung der 6. Satzungsversammlung vom 26.11.2018 wird zukünftig der Fachanwalt für Sportrecht den bestehenden Kanon der 23 Fachanwaltschaften ergänzen. Nach der Genehmigung des Beschlusses durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tritt die Änderung der Fachanwaltsordnung am 01.07.2019 in Kraft.

Der neue § 5 Abs. 1 lit. x) FAO wird wie folgt lauten:

Sportrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (Sportverbandsgerichts-verfahren, sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14q Nr. 1, 3 bis 11 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens fünf Fälle.

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse werden sein:

  • 14q Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht

Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und inter-nationaler Sportorganisationen,
  2. nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit,
  3. sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht,
  4. Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
  5. Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
  6. sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte,
  7. Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht,
  8. Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht,
  9. sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
  10. Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
  11. Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Fachanwaltsausschuss haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst alsbald die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung anstreben, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung per Post oder E-Mail bis zum 31.07.2019 an die Geschäftsstelle der RAK Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen im Sportrecht enthalten. Zudem sollten Sie mitteilen, in welchem Zeitraum Sie den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung anstreben.

Wir freuen uns auf Ihr möglichst zahlreiches Interesse!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Ass. jur. Jana Dielefeld (Tel.: 0351/3185921) zur Verfügung.

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