„Kleine BRAO-Novelle“ in Kraft

Das lange diskutierte Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie („Kleine BRAO-Novelle“) ist am 17. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in seinen wesentlichen Teilen am 18. Mai 2017 in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Änderungen an der BRAO und weiteren Gesetzen, etwa des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Besondere Inkrafttretensregelungen gelten aber insbesondere für die Vorschrift zur rückwirkenden Mitgliedschaft des Syndikusrechtsanwalts in der Rechtsanwaltskammer ab dem Zeitpunkt seines Zulassungsantrags: Diese Vorschrift trat bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Zum 1. Januar 2018 tritt u.a. die Regelung in Kraft, wonach Rechtsanwälte verpflichtet sind, Zustellungen sowie den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Kenntnis zu nehmen. Erst zum 1. Juli 2018 tritt die neue Regelung in Kraft, die Briefwahlen zu den Vorständen der Rechtsanwaltskammern einführt.

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