Kammerbeitrag 2020

Gemäß Beschluss der Kammerversammlung setzte die Kammerversammlung den Jahresbeitrag für das Jahr 2020 in Höhe von 275 € fest. Der Mitgliedsbeitrag für die Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet ist, wird um jeweils 52 € für jedes zusätzliche beA erhöht. Gemäß § 3 der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen ist der Beitrag zum 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig und bis zum 31. März des laufenden Jahres an die Kammer zu überweisen.

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