Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“ – Onlinebefragung

Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (Prof. Dr. Jörg Kinzig) wurde zusammen mit den Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain) und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matthias Jahn) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit beauftragt, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. Den Hintergrund des Forschungsvorhabens bildet das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168).

Die Universität Tübingen führt hierzu eine bundesweite Onlinebefragung justizieller Akteure, darunter auch der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, über die derzeitige Verständigungspraxis durch. Diese Umfrage bildet einen sehr wichtigen Teil des Forschungsprojekts. Nur durch Ihre Beteiligung kann sichergestellt werden, dass die Praxis der Verständigung in Strafverfahren repräsentativ evaluiert wird!

Über diesen Link gelangen Sie direkt zu unserer Onlinebefragung: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685

Zur Teilnahme an der Befragung laden wir Sie ganz herzlich ein! Die Bearbeitung wird nur rund 20-25 Minuten in Anspruch nehmen. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme weisen wir Sie ausdrücklich hin. Die Bearbeitung erfolgt anonym. Es werden keine Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Falls Sie zugleich Mitglied in der AG Strafrecht des DAV sind, kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie dieses Schreiben bereits erhalten haben oder noch erhalten werden. Wir bitten Sie in diesem Fall, nur einmal an der Befragung teilzunehmen.

Weitere Informationen über die Untersuchung finden Sie unter https://www.verstaendigung-in-strafverfahren.de

 

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