Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

Bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung aus technischen Gründen bleibt auch ab dem 01.01.2022 die Einreichung von Schriftsätzen, Anträgen und Erklärungen an die Gerichte nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, d.h. in Papierform oder per Fax.

Welche Voraussetzungen für die Ersatzeinreichung vorliegen müssen und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in dem Beitrag „Technische Probleme bei der Einreichung per beA – was ist zu tun?“ im BRAK-Magazin 6/2021, Seite 12f.

 

 

 

 

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